Ausgabe 10 / 2017
GESUNDHEITSPOLITIK
Zahnärztliche Approbationsordnung (ZApprO): Abstimmung im Bundesrat vertagt
Da am 04.09.2017 im Kulturausschuss des Bundesrates ein Vertragungsantrag angenommen wurde, stand am 22.09.2017 die Novellierung der ZApprO im Bundesrat nicht, wie ursprünglich geplant, auf der Tagesordnung. Dem Wunsch nach vertiefter Prüfung wird nachgekommen.
Die Ausschüsse des Bunderats tagen voraussichtlich am 16.10.2017 (Kulturausschuss) und 18.10.2017 (Gesundheitsausschuss). Das Bundesratsplenum kommt vermutlich am 03.11.17 zusammen.
Die Bundeszahnärztekammer lud am 29.08.2017 die Gesundheitsreferenten der Landesvertretungen beim Bund zur Diskussion über die Novellierung der Zahnärztlichen Approbationsordnung (ZApprO) ein, um für die erwartete Abstimmung auf der Bundesratssitzung am 22.09.2017 noch einmal Fakten mitzugeben. Ebenfalls vertreten waren die Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn- Mund- und Kieferheilkunde (VHZMK) sowie der Bundesverband der Zahnmedizinstudenten in Deutschland (BdZM). Die Veranstaltung trug wesentlich zum Verständnis bei, der Gesundheitsausschuss im Bundesrat beschloss am 06.09.2017 mit breiter Mehrheit zustimmend, jedoch mit zahlreichen Maßgaben. Die Änderungsempfehlungen betreffen v.a. Regelungen zu Prüfungsangelegenheiten, zu Notenstufen sowie zu den Zuständigkeiten bei der Famulatur.
Quelle: BZÄK-Klartext
GESUNDHEITSPOLITIK
GOÄ-Kurzkommentar für die Zahnarztpraxis
Der BZÄK-Ausschuss Gebührenrecht hat ergänzend zum Kommentar zur Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) eine GOÄ-Kurzkommentar erarbeitet, der ab sofort unter www.bzaek.de/kommentar-goae sowie in GOZInform auf der LZK-Webseite online ist.
In der Zahnarztpraxis sind Teile der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Berechnungsgrundlage für Leistungen. Der Zahnarzt hat nach § 6 Abs. 2 GOZ den Zugriff auf einen begrenzten Bereich der GOÄ, soweit die Leistung nicht als selbständige Leistung oder Teil einer anderen Leistung in der GOZ enthalten ist. Der GOÄ-Kommentar der BZÄK wird kontinuierlich aktualisiert. Er kann umfassendere Kommentarausgaben zur gesamten ärztlichen Gebührenordnung jedoch nicht ersetzen.
Quelle: BZÄK-Klartext
LANDESZAHNÄRZTEKAMMER
Tag der Zahngesundheit: Landeszentrale Auftaktveranstaltung in Esslingen
"Gesund beginnt im Mund. Baden-Württembergs Kinderzähne sind spitze" ist das Motto des diesjährigen Tag der Zahngesundheit, zu dessen landeszentraler Auftaktveranstaltung die Landesarbeitsgemeinschaft für Zahngesundheit BW und das Informationszentraum Zahngesundheit BW am 20.09.2017 auf den Hafenmarkt nach Esslingen geladen hatten.
Die Tage der Zahngesundheit wurden im Beisein von Dr. Torsten Tomppert - erstmals in seiner Funktion als Vorsitzender des Vorstandes der Landesarbeitsgemeinschaft für Zahngesundheit Baden-Württemberg e. V. - und Dr. Ute Maier sowie Prominenten aus der Politik wie den gesundheitspolitischen Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag BW, Jochen Haußmann, dem parlamentarischen Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium und CDU-Bundestagskandidaten für Esslingen, Markus Grübel und dem Ersten Bürgermeister der Stadt Esslingen, Wilfried Wallbrecht, auf dem Esslinger Hafenmarkt feierlich eröffnet.
Der feierlichen Eröffnung voraus, ging im Alten Rathaus der Stadt Esslingen die Pressekonferenz. LAGZ-Vorsitzender Dr. Tomppert konnte Baden-Württemberg als neuen Europameister bei der Zahngesundheit der 12-Jährigen präsentieren: In Baden-Württemberg teilen sich 3 Kinder nur noch einen kariösen Zahn! Der Verdienst für diesen Erfolg gebührt den 27 Arbeitsgemeinschaften, der Gruppenprophylaxe in Kindergärten, Kindertagesstätten und Grundschulen ebenso wie den niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte für ihre Individualprophylaxe.
Den gesundheitlichen Erfolg und die gelungene Präventionsarbeit der Gruppenprophylaxe hob auch die Vertreterin der baden-württembergischen Sozialministeriums, Dr. Anne Würz, hervor, "mit der Gruppenprophylaxe erreichen wir alle Kinder - auch Kinder, die sonst keine Chance haben, einen Zahnarzt zu sehen".
Die KZV-Vorstandsvorsitzende Dr. Ute Maier hob Baden-Württemberg als Visionär und bundesweites Vorbild hervor, denn die bereits 2015 mit der AOK geschlossene Vereinbarung über zusätzliche Prophylaxeleistungen für Kinder zwischen dem 6. und 36. Lebensmonat habe nun Schule im gesamten Bundesgebiet gemacht.
"Jeder Euro ist gut investiert" betonten die Vertreter der Krankenkassen, Eberhard Brenner von der AOK BW und Winfried Plötze von der Barmer BW. 70 Mio haben baden-württembergische Krankenkassen für die Zahngesundheit ausgegeben. Bemängelt wurde, auch seitens der Pressevertreter, dass sich die Private Krankenversicherung nicht an den Kosten beteiligt.
Dem Prophylaxereferenten der LZK BW, Dr. Bernd Krämer, kam die selbsternannte Aufgabe zu, "Wasser in den Wein zu schütten" und auf einige Schattenseiten der Europameister-Euphorie hinzuweisen: Von der Milchzahnkaries ist jedes 7. Kind betroffen und bei den Risikokindern sogar jedes 2. bis 3. Kind. "Die Fissurenversiegelung ist keine Parkettversiegelung - es wird lediglich 1 von 5 Flächen versiegelt. Und entbindet nicht von der Mundpflege".
4 Tage macht das ErlebnisForum Zahngesundheit nun mit seinem weißen Pagodenzelt Station in Esslingen - und bietet zahlreiche attraktive Aktionen rund um die Zahn- und Mundgesundheit.
LANDESZAHNÄRZTEKAMMER
Update 10 für das PRAXIS-Handbuch & Navigator der LZK BW verfügbar
Das aktuelle Update (Nr. 10) für die CD-ROM „PRAXIS-Handbuch & Navigator“ steht zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass ein Update nur möglich ist, wenn Sie das „PRAXIS-Handbuch & Navigator“, Version 2011, auf Ihrem PC installiert haben. Die Updates 1 - 9 sind im Update 10 enthalten.
Öffnen Sie Ihr PRAXIS-Handbuch (nicht den Navigator) und klicken Sie auf die Schaltfläche „Update“. Von hier aus gelangen Sie in den Update-Bereich. Hier können Sie die veröffentlichten Updates als Setup-Programm für Windows oder als gepackte Datei zur manuellen Installation herunterladen und anschließend auf Ihrem System ausführen bzw. entpacken. Während des Downloads muss eine aktive Internetverbindung bestehen.
LANDESZAHNÄRZTEKAMMER
Gefälschtes LZK-Schreiben zur Anforderung des Berichtshefts im Umlauf
Eine ZFA-Auszubildende hat ein gefälschtes Schreiben der Landeszahnärztekammer erhalten, indem eine Frau Christine Pflug die Auszubildende im Namen der LZK auffordert, ihr Berichtsheft zur Überprüfung bis zum 29. September an die LZK-Geschäftsstelle zu senden.
Bei dem Schreiben handelt es sich um eine Fälschung. Es wird u.a. ein alter LZK-Briefkopf verwendet, eine Frau Christine Pflug gibt es bei der LZK-Geschäftsstelle nicht; auch die Zwischenprüfungen sind bereits geschrieben. Berichtshefte fordert die Landeszahnärztekammer generell nicht von Azubis an.
Bitte sensibilisieren Sie Ihre Auszubildenden für diese Thematik. Die Bezirkszahnärztekammern Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen sind über den Sachverhalt informiert.
Erstellt von: Andrea Mader, 05.09.2017
Aktualisiert von: Tricept AG, 23.06.2022