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Ausgabe 07/2020

GESUNDHEITSPOLITIK

Honorarkommission: Keine schnellen Änderungen bei ärztlicher Vergütung erwartet 

Die Diskussionen über die Empfehlungen der Wissenschaftlichen Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV), die Honorarordnungen der PKV und der GKV partiell zu harmonisierunen, reißt nicht ab. Die Kritik einiger Verbände, die Vorschläge seien nur schwer in die Praxis umzusetzen, hat jetzt Prof. Gerlach, Kommissionsmitglied und Allgemeinmediziner an der Goethe-Universität in Frankfurt, gekontert.

„An unserem Bericht wird man nicht vorbeikommen“, wird Gerlach in einer Mitteilung der Universität zitiert, schreibt das Ärzteblatt. Es habe „noch nie eine so gründliche und umfassende Analyse“ der Honorarsysteme gegeben, so Gerlach, der auch Vorsitzender des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen ist.
Die Empfehlungen der Kommission seien von allen 13 Mitgliedern einstimmig abgegeben worden, Das sei schon für sich „eine Sensation“, angesichts der Zusammensetzung mit Professoren aus mehreren Disziplinen und mit sehr unterschiedlichen Auffassungen.

Mehr Qualitätssicherung im privatärztlichen Bereich
Die Kommission schlägt beispielsweise vor, im privatärztlichen Bereich mehr Wert auf die Qualitätssicherung zu legen. Außerdem beschäftigt sich die Kommission mit dem optimalen Vergütungsmix zwischen Pauschalen und Einzelleistungsvergütung, um sowohl Unter- als auch Überversorgung vorzubeugen.
Zum weiteren Procedere des Umgangs mit den Empfehlungen der Kommission sagt Gerlach, jetzt sei der Gesetzgeber gefragt. Er erwarte aber keine Entscheidungen mehr in dieser Legislaturperiode, „weil die SPD sie blockieren wird“. Er könne sich aber vorstellen, dass „im nächsten Koalitionsvertrag zu diesem Thema etwas stehen wird“.

Psychotherapeuten: „Dringend nötige GOÄ-Reform“
Unterdessen hat die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) eine schnelle Umsetzung der GOÄ-Novelle gefordert, die derzeit von Bundesärztekammer, PKV-Verband und Beihilfe erarbeitet wird.
„Eine Harmonisierung von Einheitlichem Bewertungsmaßstab (EBM) und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) würde zu jahrelangen Verzögerungen der dringend nötigen GOÄ-Reform führen“, kommentiert deren Vorsitzender Gebhard Hentschel laut Mitteilung die aktuellen Vorschläge der Wissenschaftlichen Kommission für ein Modernes Vergütungssystem (KOMV).

GOÄ niedriger bewertet als EBM
Hentschel weist darauf hin, dass die seit 24 Jahren unveränderten Privathonorare mittlerweile finanziell weniger attraktiv seien als die Honorare bei der Behandlung von Kassenpatienten: „Wenn privatversicherte Patienten nicht schlechter gestellt sein sollen als gesetzlich Versicherte, ist eine schnelle GOÄ-Reform wichtiger, als jetzt noch einmal neu anzufangen.“
Ein einheitlicher Leistungskatalog, aus dem der EBM und die GOÄ generiert würden, wäre ein Mammutprojekt und sollte erst nach Abschluss der GOÄ-Reform angegangen werden“, fasst Psychotherapeut Hentschel zusammen.

Quelle: Ärztezeitung

Erstellt von: Andrea Mader, 21.02.2020

Aktualisiert von: Tricept AG, 23.06.2022