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Ausgabe 05 / 2018

GESUNDHEITSPOLITIK

 

Vorläufiger Koalitionsvertrag der GroKo

LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert zum vorläufigen Koalitionsvertrag von Union und SPD und der vereinbarten Kommission für eine mögliche Angleichung der Arzt-Honorare für gesetzlich und privat Versicherte...

 

"Ich begrüße, dass die Bürgerversicherung im Moment vom Tisch ist. Zu bedauern ist allerdings, dass es nicht gelungen ist, die Forderung der SPD nach einer gemeinsamen Honorarordnung zurückzuweisen. Aus dem vorliegenden Entwurf ist jedoch nicht ersichtlich, ob bei der angesprochenen Reform von EBM und GÖA auch die zahnärztliche Honorierung subsummiert ist. Sollte dies der Fall sein, gehen wir davon aus, dass in die einzusetzende wissenschaftliche Kommission der ärztliche und zahnärztliche Sachverstand eingebunden wird. Positiv ist auch, dass die Koalitionspartner die Approbationsordnung für Zahnärzte zügig abschließen wollen.“

Weitere Vereinbarungen wurden getroffen zu den folgenden Punkten:
-    Festzuschüsse für Zahnersatz sollen erhöht werden (Zeile 4556 ff)
-    Die Aufgabenverteilung der Gesundheitsberufe soll neu justiert werden und den
     Gesundheitsfachberufen mehr Verantwortung übertragen werden (Zeile 4686 ff)
-    Die Wiederherstellung der Parität bei den Beiträgen zur GKV ab 01.01.2019
     (Zeile 4763 ff)
-    Straffung des Aufgabenkatalogs und der Ablaufstrukturen im G-BA ( Zeile 4591 ff).

 

 

Erstellt von: Andrea Mader, 07.02.2018

Aktualisiert von: Tricept AG, 23.06.2022