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Ausgabe 04/ 2020

BUNDESZAHNÄRZTEKAMMER

Neujahrsempfang der Zahnärzteschaft

Der Neujahrsempfang von BZÄK und KZBV fand am 28. Januar in der Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin statt. In seiner Ansprache warb BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel um Unterstützung der anwesenden Abgeordneten vor allem bei den Themen, die die Patientenversorgung unmittelbar beeinträchtigten. Engel verwies darauf, dass das deutsche Berufsrecht durch geplante EU-Regelungen zur sogenannten Verhältnismäßigkeitsprüfung zum Schlechteren verändert würde. „Wenn wir nicht hart gegensteuern und alle an einem Strang ziehen, entsteht hier ein gigantisches Bürokratiemonster, das die Selbstverwaltung knebelt“, so Engel.

Der BZÄK-Präsident kritisierte zudem die fortschreitende Kommerzialisierung der Gesundheitsversorgung: „Hier geht es im Kern um einen Zielkonflikt zwischen unserer ärztlichen Berufsethik sowie Berufsordnung und den Rendite-Vorgaben, mit denen Private Equity Gesellschaften Investments im Gesundheitswesen suchen.“ An die MdBs appellierte er, für eine gesetzliche Regelung zu sorgen, die verhindert, dass berufsfremde Investoren Einfluss auf die Behandlung von Patientinnen und Patienten nehmen könnten, und die auch juristische Personen des Privatrechts an die Berufsordnung binde.
Engel betonte zudem, dass der Missbrauch von digitalen Gesundheitsdaten unbedingt verhindert werden müsse.

Erwin Rüddel, MdB, Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit im 19. Deutschen Bundestag, äußerte sich zuversichtlich, dass sich Lösungen zu den angesprochenen Problemen finden lassen. Gesundheitspolitik sei ein dynamischer Prozess, viel stünde dieses Jahr noch an. Bei der Digitalisierung habe man 10 Jahre verloren, aber man sei zuversichtlich, dass "wir in Deutschland in zwei bis drei Jahren an jene Länder anschließen können, die momentan als Vorbild gelten". Zudem steht ein neues Präventionsgesetz an, das für eine gute, flächendeckende Versorgung stehe. Hier seien die Zahnärzte Vorbild. Der Paradigmenwechsel „Vorsorgen statt Versorgen“ in der Zahnmedizin habe sich ausgezahlt. Die Zahnmedizin gelte als Orientierungshilfe und Vorbild.

Die Behandlung Pflegebedürftiger und Menschen mit Behinderung bliebe allerdings weiterhin eine Herausforderung und der Behandlungsbedarf würde zukünftig weiter steigen. Hier seien noch mehr niedrigschwellige Leistungen ambulant und stationär nötig.

Was Private Equity Gesellschaften angehe, werde man kontinuierlich beobachten und weiterentwickeln, ein Gutachten wird Klarheit darüber bringen, ob weitere Schritte nötig sein werden.

Quelle: Klartext der BZÄK

 

Erstellt von: Andrea Mader, 29.01.2020

Aktualisiert von: Tricept AG, 23.06.2022