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Ausgabe 4 / 2017

BUNDESZAHNÄRZTEKAMMER

 

Approbationsordnung für Zahnärzte: Neuer Verordnungsentwurf des BMG

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat einen überarbeiteten Entwurf der Approbationsordnung für Zahnärzte vorgelegt. Das BMG will die Approbationsordnung in der Kabinettssitzung vom 2. August abstimmen lassen, sodass sich der Bundesrat in seiner Sitzung am 22. September damit befassen kann. In den Entwurf eingeflossen sind zahlreiche Änderungen der BZÄK. 

Die Analyse des vorliegenden Verordnungsentwurfes hat seitens der BZÄK ergeben, dass wenig inhaltliche Änderungen vorgenommen wurden. Den dennoch erfolgten Änderungen in den Bereichen Praxislabor, Streichung der Gleichwertigkeitsprüfung am Patienten und die Möglichkeit der Aufgabenübertragung an die Zahnärztekammern erfolgten entsprechend den Eingaben der BZÄK. Insbesondere die Neuformulierung in Bezug auf das Praxislabor kann als Erfolg der BZÄK bewertet werden, denn dort heißt es jetzt: "Die zahntechnischen Lerninhalte werden auf die für den Zahnarzt und die Zahnärztin erforderlichen zahntechnischen Arbeitsweisen konzentriert". Der vorher vorgesehene und zu Fehlinterpretationen verleitete Satz "...die der Zahnarzt oder die Zahnärztin kennen und bewerten muss" wurde wie zwischen der BZÄK und dem BMG besprochen, gestrichen.

 

Die Bundeszahnärztekammer wird im Rahmen einer gesundheitspolitischen Veranstaltung am 29. August 2017, zu der die Ressortleiter Gesundheit der Landesvertretungen beim Bund eingeladen sind, noch einmal auf die Dringlichkeit der Behandlung des Verordnungsentwurfes hinweisen. Sowohl der Präsident der Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (VHZMK), Prof. Dr. Ralph G. Luthardt, als auch der Vorsitzende des Bundesverbandes der Zahnmedizinstudenten in Deutschland (BdZM), Maximilian Voß, werden für Nachfragen und Informationen ebenfalls an dieser Veranstaltung teilnehmen.

 

 

 

Erstellt von: Andrea Mader, 25.07.2017

Aktualisiert von: Tricept AG, 23.06.2022