Ausgabe 0 / 2017
LANDESZAHNÄRZTEKAMMER
Dienstleistungspaket der Europäischen Kommission in der Kritik
Am 10. Januar 2017 hat die Europäische Kommission in Brüssel das sogenannte Dienstleistungspaket verabschiedet. Es setzt sich aus mehreren Gesetzgebungsinitiativen zusammen und ist Teil der Binnenmarktstrategie, mit der die Kommission das Ziel verfolgt, das Wirtschaftswachstum in Europa anzukurbeln. Die Vertreter der Freien (Heil-)berufe kritisieren das Paket, weil die Europäische Kommission die berufliche Regulierung unter den Generalverdacht stellt, die ökonomische Entwicklung zu bremsen. Es kommt darauf an, dass die Berufsverbände sich geschlossen in den Gesetzgebungsprozess auf europäischer Ebene einbringen, um das Gesetzesvorhaben zu verhindern.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen es Dienstleistern erleichtern, administrative Hürden zu überwinden. Außerdem helfen sie den Mitgliedsstaaten dabei, übermäßig belastende oder nicht mehr zeitgemäße Anforderungen für Freiberufler, die im Inland oder grenzüberschreitend tätig sind, zu ermitteln“, schreibt die Kommission in einer Pressemitteilung.
Die Freien Berufe sehen die neuerliche Kommissions-Initiative freilich in einem anderen Licht: Erneut wird der Rechtfertigungs- bzw. Deregulierungsdruck auf die Freien Berufe erhöht. Berufsrechtliche Regulierung wird als Markteingriff gesehen, der das Wirtschaftswachstum hemmt. „Trotz anderslautender Äußerungen der Kommissionsvertreter ist dies eine bedrohliche Entwicklung“, heißt es entsprechend bei der Bundeszahnärztekammer. Hinzu kommt, dass das Dienstleistungspaket lediglich die aktuell letzte, in einer Reihe von bereits erfolgten Regulierungsmaßnahmen und Initiativen darstellt. Neben der Transparenzinitiative zählen hierzu auch das im Juni 2016 eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen die Gebührenordnungen von Architekten, Ingenieuren und Steuerberatern in Deutschland.
Verhältnismäßigkeitsprüfung bedenklich. Das Dienstleistungspaket besteht aus vier Initiativen:
- Verordnung und Richtlinie für eine Europäische Dienstleistungskarte
- Leitlinien für nationale Reformen bei der Reglementierung
- Richtlinie für ein Notifizierungsverfahren dienstleistungsbezogener Anforderungen
- Richtlinie zur Verhältnismäßigkeitsprüfung berufsrechtlicher Regulierungen
Erstellt von: Andreea Radu, 21.04.2017
Aktualisiert von: Tricept AG, 23.06.2022