EU-Datenschutz-Grundverordnung
Am 25.05.2018 ist die europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft getreten.
Ziel der EU-DSGVO
Ziel der EU-Datenschutzgrundverordnung ist die weitgehende Vereinheitlichung europäischen Datenschutzrechtes. Während bislang durch nationale Gesetzgebungen auf Grundlage der EU-Datenschutzrichtlinie doch erhebliche Unterschiede bestanden, wird die EU-DSGVO direkt geltendes Recht in allen Mitgliedsstaaten sein.
Zuständige Behörden
Zuständig für die Überwachung der Einhaltung der EU-DSGVO sind in Deutschland die Landesbeauftragten für Datenschutz sowie der Bundesbeauftragte für Datenschutz. Für Baden-Württemberg zuständig ist:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Baden-Württemberg
Königstraße 10 a
70173 Stuttgart
Verantwortliche für die Umsetzung in der Praxis
Für die Einhaltung der Vorgaben der EU-DSGVO ist die Praxisinhaberin oder der Praxisinhaber verantwortlich, gegebenenfalls unterstützt durch bestellte betriebliche Datenschutzbeauftragte.
Die Kammer unterstützt Sie!
Die Landeszahnärztekammer hat die relevanten Informationen zur Umsetzung der Vorgaben der EU-DSGVO in nebenstehenden Kapiteln zusammen gestellt. Die Informationen bestehen aus Erläuterungen, Musterformularen im Word-Format, Musterverträgen und Fragen-Antwort-Katalogen.
Erstellt von: Andrea Mader, 01.03.2018
Aktualisiert von: Andrea Mader, 28.01.2025