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Tätigkeitsschwerpunkte

Die Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde stellt einen einheitlichen und unteilbaren Bereich des Gesundheitswesens dar. Die Berechtigung der Zahnärztin bzw. des Zahnarztes zur Ausübung der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde erfolgt durch die Approbation oder die Berufserlaubnis nach § 13 Zahnheilkundegesetz (ZHG). Das Heilberufe-Kammergesetz in Baden-Württemberg und die Berufsordnung für Zahnärzte der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg verpflichten jede Zahnärztin bzw. jeden Zahnarzt, die fachliche Kompetenz durch berufsbegleitende Fortbildung kontinuierlich zu aktualisieren und auszuweisen.

Zahnärztinnen und Zahnärzten ist gestattet, Tätigkeitsschwerpunkte in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde zu führen. Einen Tätigkeitsschwerpunkt zeigen Sie bitte über das Formular zur Anzeige von Tätigkeitsschwerpunkten an. Die zahnärztliche Approbation oder Berufserlaubnis nach § 13 ZHG wird durch das Ausweisen von Tätigkeitsschwerpunkten nicht berührt.
 

 

Erstellt von: n.n., 30.09.2015

Aktualisiert von: Claudia Richter, 29.06.2021