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20 Versorgung sichergestellt

19. März 2020

KZBV und BZÄK haben mit den KZVen ein gemeinsames Maßnahmenpaket vorgestellt

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) haben mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Länder (KZVen) ein gemeinsames Maßnahmenpaket vorgestellt, mit dem auch in Zeiten zunehmender Ausbreitung von SARS-CoV-2/COVID-19 die Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung in Deutschland gewährleistet wird.

Der Schutz von Patientinnen, Patienten und Praxisteams hat dabei höchste Priorität. Das Maßnahmenpaket beinhaltet unter anderem auch die Versorgung akuter zahnärztlicher Notfallbehandlungen von infizierten und unter Quarantäne stehenden Patienten in Schwerpunktpraxen und Behandlungszentren.

Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Wir werden unsere Aufgabe als Heilberuf auch und gerade in diesen schwierigen Zeiten verantwortlich wahrnehmen und alles Erdenkliche tun, um die zahnärztliche Versorgung trotz der fortschreitenden Ausbreitung von SARS-CoV-2/COVID-19 sicherzustellen. Das Wohl und die Zahngesundheit unserer Patientinnen und Patienten stehen dabei im Fokus aller Anstrengungen. Gleichzeitig müssen wir für unsere Gesundheit und die unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Verantwortung tragen, um die Versorgung aufrecht erhalten zu können. Dabei sind wir auf die aktive Mithilfe der Patienten in besonders hohem Maße angewiesen. Patientinnen und Patienten, die bereits Symptome einer akuten Erkrankung der Atemwege zeigen, also Schnupfen, Husten, Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Atembeschwerden und Luftnot, Müdigkeit und Appetitlosigkeit, sollten sich - soweit kein akuter Notfall vorliegt -erst nach Abklingen der Erkrankung um einen Behandlungstermin bemühen. Am besten ist es, wenn sich jede Patientin und jeder Patient vor einer Behandlung noch einmal mit seiner Zahnarztpraxis in Verbindung setzt und individuell abklärt, ob der geplante Termin tatsächlich wahrgenommen werden soll.“

Die KZBV arbeitet mit Bundgesundheitsminister Spahn und den Ländern an einer Lösung, nach der die Versorgung von Patientinnen und Patienten, die sich mit SARS-CoV-2/COVID-19 infiziert haben und solche, die unter häuslicher Quarantäne stehen, über ein bundesweites Netz von Universitäts-Zahnkliniken, Kliniken mit einer Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie-Abteilung und Kliniken mit einem zahnmedizinischen Fachbereich sichergestellt wird.

Infizierte oder unter Quarantäne gestellte Patienten, die unter Zahnschmerzen oder einem akuten zahnärztlichen Notfall leiden, sollen sich zunächst mit ihrem Hauszahnarzt oder der entsprechenden Hotline bei den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Länder oder den Landeszahnärztekammern in Verbindung setzen, die dann die notfallmäßige Behandlung veranlassen. Die Telefonnummern von KZVen und Kammern sind unter www.kzbv.de/coronavirus und unter www.bzaek.de/coronavirus veröffentlicht.

Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer: „Die Ausbreitung von SARS-CoV-2/COVID-19 ist zurzeit überaus dynamisch, die Lage ändert sich täglich. Das stellt Gesundheitssystem und -politik vor große Herausforderungen. Die BZÄK ist im engen Austausch mit der KZBV, um sie darin zu unterstützen, die zahnmedizinische Versorgung so gut wie möglich aufrechtzuerhalten. Dazu müssen bestimmte Maßnahmen und Empfehlungen beachtet werden, die BZÄK, KZBV und RKI zusammengestellt haben. Zudem sind wir im ständigen Kontakt mit politischen Entscheidungsträgern, Stakeholdern im Gesundheitswesen und den (Landes-) Zahnärztekammern, um konzertiert reagieren zu können. Die BZÄK kümmert sich bestmöglich um die Probleme der Zahnarztpraxen und stellt diesen auf ihrer Website alle verfügbaren Informationen zur zahnärztlichen Behandlung während der Corona-Pandemie zusammen. Die Informationen werden laufend aktualisiert. Alle unsere Ressourcen sind darauf ausgerichtet, die Kolleginnen und Kollegen im ganzen Land zu unterstützen, Fragen zu beantworten und Unsicherheiten zu begegnen. Bei noch ungeklärten Fragen stehen wir mit den jeweils zuständigen Stellen in Verbindung, um weitere relevante Informationen für die Zahnärztinnen und Zahnärzte zu erhalten.“

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung von BZÄK und KZBV

 


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