Gesetzlich krankenversicherten Kleinkinder zwischen dem 6. und dem vollendeten 33. Lebensmonat stehen ab 1. Juli 2019 drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen zur Verfügung. Wie Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) mitteilten, wurde sowohl bei der fachlichen Ausgestaltung der Leistungen als auch bei der Vergütung der neuen Gebührenpositionen für Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte eine Einigung erzielt. Diese muss dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt werden.
Erstmals werden damit auch Kinder unter drei Jahren in das umfassende zahnärztliche Präventionsangebot einbezogen. Die drei zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen sollen insbesondere das Auftreten frühkindlicher Karies - auch „Nuckelflaschenkaries“ genannt - vermeiden.
Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Dieser gemeinsam erreichte Verhandlungserfolg trägt maßgeblich dazu bei, dass die zusätzlichen frühkindlichen Präventionsleistungen bei unseren kleinsten Patientinnen und Patienten in Kürze flächendeckend ankommen. Mit den neuen Untersuchungen legen wir das Fundament für eine dauerhafte Zahn- und Mundgesundheit von gesetzlich versicherten Kindern. Karies, Zahnfleischentzündungen, Zahnverlust und daraus resultierende Folgeerkrankungen lassen sich von Anfang an vermeiden. Alle Eltern sollten deshalb mit ihren Kindern die neuen Untersuchungen möglichst regelmäßig wahrnehmen.“
Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Wir sind sehr zufrieden, dass Eltern mit ihren Kindern zukünftig schon ab Durchbruch des ersten Zahnes zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch nehmen können. Die hierfür von den Beitragszahlern der Krankenkassen aufzubringenden Mittel dienen der Gesunderhaltung der Zähne bei den Kleinsten unserer Versicherten. Sie sind gut angelegt, denn nach wie vor stellt die Milchzahnkaries ein Problem dar, wodurch die Mundgesundheit des Kindes beeinträchtigt ist, aber auch seine Entwicklung und Lebensqualität. Wir erhoffen uns daher, dass die neuen Leistungen regen Zuspruch erfahren und dazu beitragen, die Mundgesundheit von kleinen Kindern weiter zu verbessern.“
Hintergrund: Neue Präventionsleistungen für Kleinkinder
Im Januar hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Richtlinie zur zahnärztlichen Früherkennung beschlossen, welche die Einführung zahnärztlicher Früherkennungsuntersuchungen für Kinder vom 6. bis zum 33. Lebensmonat sowie die Anwendung von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung vorsieht. Die KZBV als stimmberechtigte Trägerorganisation im G-BA hatte für diesen Beschluss zuvor die Umsetzung des Versorgungskonzeptes der Zahnärzteschaft zur zahnmedizinischen Frühprävention bei Kleinkindern im G-BA maßgeblich vorangetrieben.
Das anschließende Verfahren im Bewertungsausschuss diente der konkreten Ausgestaltung der Untersuchungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA). Es gewährleistet, dass die Vertragszahnärzteschaft die neuen GKV-Leistungen ab 1. Juli wirtschaftlich erbringen kann. Dazu zählen unter anderem eine eingehende Untersuchung des Kindes, die Beratung der Eltern und eine Anleitung zum täglichen Zähneputzen beim Kleinkind. Zusätzlich haben Kinder zwischen dem 6. und dem 33. Lebensmonat zweimal im Kalenderhalbjahr Anspruch auf eine Zahnschmelzhärtung durch das Auftragen von Fluoridlack in der Praxis. Dem Entstehen frühkindlicher Karies kann so effektiv vorgebeugt und bestehender Initialkaries entgegengewirkt werden.
Quelle: KZBV/GKV-Spitzenverband