Die Zahnärztliche Patientenberatung der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und (Landes-)Zahnärztekammern ist im deutschen Gesundheitswesen schon lange eine der wichtigsten Anlaufstellen für gesicherte Patienteninformationen. Die Ergebnisse des für Patienten kostenfreien Beratungsangebots werden nach einheitlichen Kriterien erfasst, wissenschaftlich ausgewertet und veröffentlicht. Der heute von Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) vorgestellte 3. Jahresbericht zur wissenschaftlichen Evaluation der zahnärztlichen Patientenberatung rückt diesmal als Schwerpunktthema die Kostentransparenz in den Fokus.
Insgesamt wurden im Jahr 2018 bundesweit 35.532 Beratungen geleistet (2017: 34.804). Davon fanden etwa 6.200 Beratungen zu Fragen statt, die Ratsuchende im Zusammenhang mit Behandlungskosten stellten: Ist die Geldforderung der Praxis korrekt? Wie ist der Heil- und Kostenplan zum Zahnersatz zu verstehen? Warum kann die Rechnung vom HKP abweichen?
Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Patienten und Patientinnen haben beim Thema Kosten in der Praxis aufgrund komplexer gesetzlicher Vorgaben Bedarf an allgemeinverständlichen Informationen. Mit ihrem umfassenden Leistungsportfolio tragen unsere Beratungsstellen seit vielen Jahren dazu bei, Anfragen in der Regel abschließend zu beantworten und damit die Patientensouveränität zu stärken. Das bestätigt uns in unserem Anspruch, bei allen Versorgungsfragen - direkt nach der Zahnarztpraxis - der richtige Ansprechpartner zu sein.“ Vor dem Hintergrund der voranschreitenden Digitalisierung arbeite die Zahnärzteschaft zudem intensiv daran, die Aufklärung in den Praxen auch mithilfe technischer Unterstützung weiterzuentwickeln. „Wir wollen Patienten passgenaue Informationen bieten, die sie wirklich benötigen und denen sie vertrauen können.“ Um Verständnisschwierigkeiten weiter abzubauen, erarbeiten KZBV und KZVen derzeit ein neues Patientenformular für geplante Versorgungen mit Zahnersatz. „Der für Patienten mitunter komplizierte Heil- und Kostenplan soll dann künftig nur noch im Innenverhältnis von Praxis und Kostenträger als Antragsformular genutzt werden.“
Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der BZÄK: „Gerade in der jetzigen Zeit, in der der zahnärztliche Sektor von externen Akteuren unter ständigem Kommerzialisierungsdruck steht, ist das Vertrauensverhältnis zwischen Zahnarzt und Patient essenziell. Vertrauen entsteht auf der Grundlage einer ausführlichen Aufklärung und ist von wesentlicher Bedeutung für den Behandlungserfolg. Gerade bei den Kosten kommt es manchmal zu Missverständnissen. Deshalb ist es wichtig und auch vorgeschrieben, dass der Zahnarzt den Patienten umfassend aufklärt und ihm alle Behandlungsalternativen inklusive Kosten aufzeigt. Außerdem sollte der Patient schriftliche Unterlagen erhalten, die er in Ruhe zu Hause nochmals prüfen kann. Sollten dennoch Fragen beim Patienten bleiben, kann er sich auch bei den zahnärztlichen Beratungsstellen Rat holen. Diese leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Gesundheitskompetenz der Patienten.“
3. Jahresbericht zur Evaluation der zahnärztlichen Patientenberatung - zentrale Ergebnisse
Die meisten Ratsuchenden (85 Prozent) sind gesetzlich, circa 7 Prozent sind privat krankenversichert. Das entspricht in etwa den jeweiligen Anteilen der Gesamtbevölkerung.
In mehr als 81 Prozent der Gespräche konnte das Anliegen der Patienten abschließend bearbeitet werden.
55 Prozent aller Beratungen betreffen Kosten- und Rechtsfragen, darunter zu Geldforderungen, Patientenrechten und zu zahnärztlichen Berufspflichten.
In einem weiteren Viertel (27 Prozent) wurde die Beratungsstelle kontaktiert, um Auskünfte zu Adressen von zahnärztlichen Organisationen, zum Bonusheft oder zu anderen Verbraucher- und Servicethemen zu erhalten.
Spezifische Informationsbedürfnisse zu konkreten zahnmedizinischen Verfahren und Therapien stellen in jedem siebten Fall (13 Prozent) den vorrangigen Beratungsanlass dar, während der Wunsch nach allgemeinen zahnmedizinischen Informationen mit 5 Prozent eher selten zu einem Beratungskontakt führt.
Auch patientenrechtliche Anfragen, etwa zur Möglichkeit einer Zweitmeinung oder zum Einsichtsrecht in die eigenen Krankenunterlagen, waren mit circa 4.600 Beratungskontakten recht häufig, während Beratungen zu zahnärztlichen Berufspflichten mit gut 1.100 Kontakten weniger ins Gewicht fielen.
Weiterführende Informationen
Jahresbericht "Zahnärztliche Patientenberatung 2018"
Quelle: BZÄK/KZBV
11. September 2019
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