Berlin, 16. November 2020 – Angesichts der erneuten dynamischen Zunahme des Infektionsgeschehens und des Teil-Lockdowns in Deutschland haben die drei Spitzenorganisationen der Zahnärzteschaft den hohen Stellenwert der Zahnmedizin für das Gesundheitssystem im Kampf gegen die Pandemie betont und die Politik zum entschlossenen Handeln gegen die Krise und deren Folgen für die zahnärztliche Versorgung aufgerufen.
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) versicherten, dass die Versorgung aller Patienten bei maximalem Infektionsschutz weiterhin bundesweit sichergestellt werde. Ängste vor einer Infektion im Rahmen eines Zahnarztbesuches seien aufgrund hoher Hygienestandards unbegründet. Zugleich forderten sie einmal mehr konkrete Hilfen ein, um dringend benötigte Versorgungsstrukturen zu erhalten. Alle drei Organisationen bedanken sich bei den Zahnärztinnen, Zahnärzten und ihren Teams sehr herzlich für ihren Einsatz unter diesen schwierigen Bedingungen.
Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV: „Mit Recht baut die Bevölkerung gerade jetzt mitten in der Pandemie auf eine verlässlich funktionierende flächendeckende und wohnortnahe Versorgung auf hohem qualitativen Niveau bei maximalem Infektionsschutz. Schon während des ersten Lockdowns haben wir Zahnärzte mit unseren Praxisteams bewiesen, dass auf uns zu 100 Prozent Verlass ist und von der zahnmedizinischen Versorgung keine Infektionsrisiken ausgehen. Auch jetzt, da uns die zweite Welle mit voller Wucht getroffen hat, leistet der Berufsstand ohne zu klagen unter großem Einsatz und Anstrengungen einen ganz wesentlichen Beitrag zur Pandemiebewältigung und bietet darüber hinaus seine Unterstützung bei Test- und Impfmaßnahmen der Bevölkerung an. Zunehmend viele Praxen können aber inzwischen die pandemiebedingten wirtschaftlichen Folgen alleine nicht mehr schultern und sind existenziell bedroht. Die Politik darf nicht länger die Augen vor diesen Problemen verschließen und muss gezielte Hilfe leisten, wenn sie nicht verantworten will, dass dringend benötigte Versorgungsstrukturen unwiderruflich verloren gehen.
Dr. Peter Engel, Präsident der BZÄK: „Weder für Zahnärzte noch für Praxisteams und Patienten besteht ein besonderes Infektionsrisiko, wenn die bekannten Hygieneregeln bei der zahnmedizinischen Behandlung beachtet werden - das zeigen Studien weltweit. Es gibt keine nennenswerten Infektionszahlen im Umfeld zahnärztlicher Praxen und Kliniken. Die hohen und in der Pandemie noch einmal erhöhten Hygienemaßnahmen haben sich vollumfänglich bewährt. Patienten sollten ihre Behandlungen und Prophylaxetermine wie gewohnt wahrnehmen, um schädliche Folgen zu vermeiden - eine gute Mundgesundheit bedarf einer regelmäßigen Kontrolle und Untersuchung in der Praxis. Die anhaltende Corona-Krise hat aber zunehmend negative ökonomische Auswirkungen auf die Zahnarztpraxen: junge Kollegen überlegen sich zweimal, ob sie jetzt in die Niederlassung gehen, frisch Niedergelassene kämpfen mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten und teilweise sogar um ihre Existenz, ältere Kollegen geben ihre Praxis früher als geplant ab. Wenn sich dies verstetigt, wird es zu gravierenden Problemen in der Fläche kommen. Hier fordere ich die politischen Verantwortungsträger zum Gegensteuern auf.“
Prof. Dr. Roland Frankenberger, Präsident der DGZMK: „Die DGZMK sieht mit großer Sorge, dass das bereits zuvor zum Teil massiv unterfinanzierte System der Universitätszahnmedizin durch die Pandemie bis an seine Grenzen und darüber hinaus belastet wird. Die klinische Ausbildung der Studierenden der Zahnmedizin am Patienten in den Semestern 7 bis 10 war bereits im vergangenen Sommersemester mitunter stark kompromittiert. Mit der zweiten Welle zum Beginn des bereits gestarteten Wintersemesters steht nun zum zweiten Mal ein Ausbildungssemester in der klinischen Zahnmedizin auf der Kippe. Wenn in den vier Semestern klinischer Ausbildung nun für manche Jahrgänge 50 Prozent der Arbeit am Patienten eingeschränkt oder an Phantompuppen durchgeführt wird, können die Hochschullehrer eine derart defizitäre Ausbildung kaum mehr verantworten. Hier werden von der Politik mancherorts dringend die notwendigen Mittel benötigt, um unter den derzeit herrschenden Bedingungen die Sicherheit von Studierenden und Patienten im Sinne einer erfolgreichen Weiterführung der Behandlungskurse zu gewährleisten. Die Alternative wären Verzögerungen im Studienablauf („Null-Semester“) bzw. eine Verlängerung der Regelstudienzeit. Die universitäre Umsetzung der Novelle der zahnärztlichen Approbationsordnung zum Wintersemester 2021/22 ist davon in gleichem Maße betroffen.“
(Quelle: KZBV, BZÄK, DGZMK)
16. November 2020
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