Wichtige Inhalte

Das ist die Internet-Seite der LZK BW.
LZK BW heißt
Landes-Zahn-Ärzte-Kammer Baden-Württemberg.
Man sagt auch: Die Kammer.

Die Landes-Zahn-Ärzte-Kammer ist
für alle Zahn-Ärzte
in Baden-Württemberg da.

Was macht die Kammer?
Die Landes-Zahn-Ärzte-Kammer ist eine Berufs-Vertretung.
Eine Berufs-Vertretung
ist für die Interessen
von Menschen mit dem gleichen Beruf da.
Denn: Zusammen
ist man stärker als allein.

Die Arbeit von der Landes-Zahn-Ärzte-Kammer 
steht im Gesetz.
Die Landes-Zahn-Ärzte-Kammer
muss sich an das Gesetz halten.
Das prüft das Ministerium für
Soziales, Arbeit und Gesundheit Baden-Württemberg.

Auf dieser Internet-Seite gibt es Infos für: 

  • Zahn-Ärzte
  • Menschen, die bei
    Zahn-Ärzten arbeiten
  • Patienten 

Diese Infos sind wichtig für Patienten:

Zahn-Arzt-Suche

Hier finden Sie die Adressen von Zahn-Ärzten.

Patienten-Beratung

Die Patienten-Beratung ist kostenlos. 

Das ist die Internet-Seite:
www.zahnmedizinische-patientenberatung-bw.de

Sie können in diesen Zeiten anrufen:
Montag und Mittwoch und Freitag
von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Das ist die Telefon-Nummer:
0800 47 47 800.

Patienten-Informations-Flyer

Die Infos im Patienten-Informations-Flyer
sind für Patienten.
Die Infos stehen rechts.
Sie sind nicht barriere-frei.

Notfall-Dienst

Die Zahn-Ärzte
haben einen Notfall-Dienst.

Der Notfall-Dienst ist an folgenden Tagen:

  • Samstag
  • Sonntag
  • Feiertage
  • Tage zwischen Weihnachten und Neujahr

Meistens beginnt der Zahn-Ärztliche Notfall-Dienst
um 8.00 Uhr. 
Der Notfall-Dienst endet nach 24 Stunden.

Es haben immer verschiedene Praxen Dienst.
Welche Praxis in Ihrer Nähe Notfall-Dienst hat,
sehen sie hier:
www.kzvbw.de/patienten/zahnarzt-notdienst/ 

Gutachten

Ein Gutachter prüft:
Hat der Zahn-Arzt einen Fehler gemacht?

Sie glauben:
Der Zahn-Arzt hat einen Fehler gemacht?

Dann anrufen:
Montag und Mittwoch und Freitag
von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Das ist die Telefon-Nummer:
0800 - 47 47 80 0
Die Patienten-Beratung ist kostenlos.

Sie können auch ein Gutachten beantragen.
Bei der Landes-Zahn-Ärzte-Kammer 
arbeitet eine Gruppe
von Gutachtern.
Diese Gruppe heißt Gutachter-Kommission

Sie stellen einen Antrag bei der Gutachter-Kommission.
Dann schreibt die Gutachter-Kommission ein Gutachten.
Die Gutachter-Kommission prüft:
Hat der Zahn-Arzt bei der Behandlung 
einen Fehler gemacht?

Dann kann auch der Zahn-Arzt einen Antrag stellen:
Er glaubt:
Er hat keinen Fehler gemacht.

Die Gutachter-Kommission ist für Sie kostenlos.

Diese Infos gibt es in schwerer Sprache:
Für Zahn-Ärzte

  • Infos zum Beruf
  • Infos zur Weiter-Bildung

Für Studierende

  • Infos zum Studium

Für Menschen, die in der Praxis arbeiten

  • Infos zur Ausbildung
  • Infos zum Beruf

Erstellt von: Tricept AG, 15.09.2026

Aktualisiert von: Andrea Mader, 22.09.2026

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