
Ausgabe 38/2026
LZK BADEN-WÜRTTEMBERG/ IZZ
Zahnmedizin im Dialog mit Europa
Weniger Bürokratie, verlässliche Zertifizierungsverfahren und bewährte Dentalprodukte, die verfügbar bleiben: Darum ging es beim Austausch mit Andreas Glück MdEP, Landesvorsitzender der FDP Baden-Württemberg und Mitglied der liberalen Fraktion Renew Europe, im Europäischen Parlament in Straßburg.
Im Mittelpunkt des Gesprächs mit Dr. Torsten Tomppert, Präsident der Landeszahnärztekammer und Vorsitzender des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, stand die Reform der Medizinprodukteverordnung (MDR). Weitere Themen waren die Vermeidung von Doppelregulierung bei KI in Medizinprodukten und die praxistaugliche Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS). Kritisch diskutiert wurden zudem europäische Vorhaben zur Anerkennung von Berufsabschlüssen aus Drittstaaten – mit Blick auf die Sicherung hoher Qualifikationsstandards und die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten.
Am Rande kam es auch zu einem Treffen mit BZÄK-Präsidentin Dr. Romy Ermler, Vizepräsidentin Dr. Doris Seiz und Vizepräsident Dr. Ralf Hausweiler, die ebenfalls politische Gespräche in Straßburg führten.
LZK BADEN-WÜRTTEMBERG
Neue Regelungen für Ratenzahlungsvereinbarungen
Ab dem 20.11.2026 gelten weitreichende neue Vorgaben für Ratenzahlungsvereinbarungen mit Patientinnen und Patienten. Der Anwendungsbereich des Verbraucherdarlehensrechts wird deutlich ausgeweitet und betrifft künftig auch kostenfreie Ratenzahlungsmodelle. Welche neuen Informationspflichten und Formvorschriften zu beachten sind und welche Konsequenzen sich daraus für die Praxis ergeben, haben wir in einem Merkblatt zusammengefasst. Sie finden diese neue Merkblatt und weitere Merkblätter im Bereich Downloads in unserem Internetauftritt unter Merkblätter aus dem Bereich Recht und dann unter Honorar.
ZPB BADEN-WÜRTTEMBERG
Künstliche Intelligenz: Längst keine Zukunftsmusik mehr
Künstliche Intelligenz (KI) hält zunehmend Einzug in den Alltag – auch in die zahnärztliche Patientenberatung. Doch wie gehen Beratungsstellen mit Patientenanfragen um, die mithilfe von KI erstellt wurden? Welche Chancen und Herausforderungen ergeben sich daraus? Mit diesen Fragen beschäftigte sich das diesjährige Beratenden-Forum des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ), an dem auch die Zahnmedizinische Patientenberatungsstelle Baden-Württemberg (ZPB BW), eine Einrichtung der baden-württembergischen Zahnärzteschaft, teilnahm.
Immer mehr Menschen nutzen KI-Systeme als erste Anlaufstelle für Informationen und Orientierung. Eine Rolle spielt dabei der sogenannte ELIZA-Effekt: Nutzerinnen und Nutzer nehmen KI häufig als verständnisvollen Gesprächspartner wahr und sprechen Themen an, die ihnen im persönlichen Kontakt möglicherweise unangenehm wären. Die vermeintlich wertfreie Kommunikation und die ständige Verfügbarkeit senken zusätzlich die Hemmschwelle, Rat einzuholen.
Wenn KI die Patientenanfrage formuliert
Doch die Entwicklung bringt auch Herausforderungen mit sich. KI-generierte Patientenanfragen und Beschwerden sind häufig umfangreich und mitunter juristisch formuliert. Das kann den Bearbeitungsaufwand in den Beratungsstellen erheblich erhöhen, selbst wenn der zugrunde liegende Sachverhalt vergleichsweise einfach ist. Zudem besteht die Gefahr, dass Konflikte durch überzogene Formulierungen unnötig verschärft werden.
KI sinnvoll nutzen – persönliche Beratung stärken
Wie können die Beratungsstellen darauf reagieren? Ein Ansatz ist der Einsatz datenschutzkonformer KI-Systeme, um Anfragen effizienter zu bearbeiten. Gleichzeitig können Leitfäden und praktische Hinweise Ratsuchende dabei unterstützen, KI sinnvoll einzusetzen und ihre Anliegen klar und sachlich zu formulieren. Entscheidend bleibt jedoch: KI kann eine erste Orientierung bieten, aber keine individuelle Beratung ersetzen. Gerade bei komplexen oder konfliktbehafteten Anliegen ist das persönliche Gespräch mit qualifizierten Fachkräften unverzichtbar.
ZPB BW: Neutral, kostenfrei und stark nachgefragt
Mit jährlich über 4.000 Beratungen zählt die ZPB BW zu den bundesweit führenden zahnärztlichen Patientenberatungsstellen. Ihr Beratungsangebot steht Patientinnen und Patienten in Baden-Württemberg neutral und kostenfrei zur Verfügung. Die Beratungsleistungen werden bundesweit einheitlich dokumentiert und fließen in den gemeinsamen Jahresbericht von Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung und Bundeszahnärztekammer ein, der alle zwei Jahre veröffentlicht wird.
BUNDESZAHNÄRZTEKAMMER
BZÄK Jahresbericht 2025 | 2026 veröffentlicht
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat ihren Jahresbericht 2025/2026 veröffentlicht. Darin blickt sie auf den Zeitraum von Juli 2025 bis Juni 2026 zurück und gibt Einblicke in ihre vielfältigen Aktivitäten und zentralen Arbeitsschwerpunkte.
Die digitale Version steht auf der Webseite der BZÄK zur Verfügung.
