Ausgabe 27/2026

LZK

Online-Fortbildungskurs: Dokumente im Griff – PRAXIS-Handbuch verstehen, Praxisbegehung bestehen

Wer kennt das aus dem Praxisalltag nicht? Für die nächste Praxisbegehung wird ein aktueller Hygieneplan benötigt, ein Nachweis muss kurzfristig vorgelegt werden oder ein wichtiges Musterdokument soll an die individuellen Anforderungen der Praxis angepasst werden. Das PRAXIS-Handbuch der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg bietet hierfür eine umfassende Fach-, Rechts- und Dokumenten-Datenbank. Doch gerade die Vielzahl an Informationen, Regelwerken und Vorlagen wirft häufig die Frage auf: Wo finde ich das passende Dokument und wie nutze ich die vorhandenen Inhalte effizient? Der neu konzipierte Basic-Kurs vermittelt einen praxisnahen Einstieg in Aufbau, Struktur und Anwendung des PRAXIS-Handbuchs.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen die Startseite, die Menüführung und das Nummerierungssystem kennen und erhalten somit einen Überblick über die verfügbaren Muster-Dokumente. Darüber hinaus werden die wichtigsten Funktionen und Schaltflächen anhand typischer Aufgabenstellungen aus dem Praxisalltag und von Praxisbegehungen erläutert. Ergänzend wird die Rolle des Navigators als Unterstützung bei der Dokumentenverwaltung vorgestellt.

Ziel der Fortbildung ist es, den sicheren Umgang mit dem PRAXIS-Handbuch zu fördern und den Teilnehmenden zu zeigen, wie sie relevante Informationen und Dokumente schnell finden, bearbeiten und für die Praxisorganisation nutzen können.

Kursinhalte

  • Überblick über PRAXIS-Handbuch und Navigator
  • Orientierung im PRAXIS-Handbuch: Startseite und Menüleiste
  • Technische Voraussetzungen und erforderliche PC-Programme
  • Nummerierungssystem und Nutzung der Muster-Dokumente
  • Funktionen und Schaltflächen sicher anwenden
  • Praxisnahe Übungen zu Themen der Praxisbegehung

Format
Der Basic-Kurs wird aktuell als Online-Fortbildungskurs angeboten und ermöglicht den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen unkomplizierten Einstieg in die Arbeit mit dem PRAXIS-Handbuch – unabhängig vom Praxisstandort.

Neu ab dem kommenden Jahr 2027: Ergänzend zum Online-Format wird der Kurs auch als Präsenzveranstaltung angeboten. Neben den Inhalten des Online-Kurses steht dort insbesondere die praktische Anwendung im Vordergrund. Anhand eines konkreten Praxisbeispiels erstellen die Teilnehmenden gemeinsam eine praxisinterne Arbeitsanweisung und lernen, wie vorhandene Muster-Dokumente an die individuellen Anforderungen ihrer Praxis angepasst werden können. Für die aktive Mitarbeit im Präsenzkurs ist ein eigener Laptop erforderlich.

Anmeldung
Auf der Webseite der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg können Sie sich über den Bereich „Praxisteam“ (Rubrik „Fortbildung“ → „Praxisführung - (Online-Kursangebot“) anmelden. Dort finden Sie unter „Kursübersicht / Online-Anmeldung“ alle aktuellen Termine und weitere Informationen zum Kurs..


LZK & KZV

Existenzgründungs-Workshop expediDent 2026

Vom 30. Oktober bis 1. November 2026 lädt expediDent Zahnärztinnen und Zahnärzte zum Existenzgründungs-Workshop nach Hohenstein-Ödenwaldstetten ein. Im Fokus stehen praxisnahe Themen rund um den Weg in die eigene Praxis – von Standortwahl, Betriebswirtschaft und Digitalisierung bis hin zu Abrechnung, Praxisführung und Personalmanagement. Neben Vorträgen erfahrener Referentinnen und Referenten bietet das Format interaktive Aufgaben, Austausch mit Gründerinnen und Gründern sowie Raum für individuelle Fragen und Networking. Die Teilnahmegebühr beträgt 299 Euro pro Person inklusive zwei Übernachtungen und Verpflegung. Mehr Informationen und die Möglichkeit sich anzumelden, haben Sie hier!


GESUNDHEITSPOLITIK

G-BA: Neue Vorsitzende und Zuständigkeiten der unparteiischen Mitglieder 

Viele Regelungen zur Versorgung und zum Leistungskatalog der Krankenkassen trifft nicht der Staat, sondern die Selbstverwaltung im Gemeinsamen Bundesausschuss, kurz G-BA. Der seit 2004 bestehende Gemeinsame Bundesausschuss entscheidet unter anderem, welche Leistungen die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen bezahlt bekommen. Das Gremium legt auch für bestimmte Operationen jährliche Mindestzahlen fest, um die Behandlungsqualität abzusichern. Anfang Juli wechselte der Vorsitz des obersten Gremiums des Gesundheitswesens. Mit Dr. rer. pol. Sonja Optendrenk steht erstmals eine Frau an der Spitze des G-BA. Sie war zuvor Staatssekretärin im hessischen Gesundheitsministerium und folgt auf Prof. Josef Hecken, der das Amt seit 2012 inne hatte. 

Damit ergibt sich für die drei unparteiischen Mitglieder des G-BA folgende Aufgabenteilung: 

  • Dr. rer. pol. Sonja Optendrenk, unparteiische Vorsitzende des G-BA, wird die Unterausschüsse Arzneimittel, Bedarfsplanung und Zahnärztliche Behandlung leiten.
  • Karin Maag verantwortet wie bisher die Unterausschüsse Qualitätssicherung, Ambulante spezialfachärztliche Versorgung, Disease-Management-Programme sowie den zeitlich befristeten Unterausschuss Post-COVID und Erkrankungen mit ähnlicher Symptomatik.
  • Dr. med. Bernhard van Treeck leitet weiterhin die Unterausschüsse Methodenbewertung, Psychotherapie und psychiatrischer Versorgung sowie Veranlasste Leistungen.

Weitere Informationen zur Arbeit und Zusammensetzung des G-BA finden Sie unter diesem Link. 
 


BZÄK & BFB

Komfort darf nicht zur Abhängigkeit werden

Digitale Plattformen verändern zunehmend den Zugang auch zu freiberuflichen Leistungen (z. B. von Anwälten, Ärzten, Steuerberatern) – von der Terminvermittlung über die Sichtbarkeit von Angeboten bis hin zur Steuerung von Daten und Marktbedingungen. Welche Chancen und Risiken diese Entwicklung bietet und welche ordnungspolitischen Herausforderungen daraus entstehen, stand im Mittelpunkt der gemeinsamen Veranstaltung „Monopolbildung im digitalen Raum und ihre Auswirkungen auf freiberufliche Strukturen“, zu der der BFB und die BZÄK am 30. Juni 2026 nach Berlin eingeladen hatten.

Plattformökonomie braucht klare Regeln: Freie Berufe sind Vertrauensberufe für die Menschen: Sie stehen für Verantwortung, Unabhängigkeit und Qualität. Diese Maßstäbe müssen auch in digitalen Märkten zur Geltung kommen – im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher.

„Digitale Plattformen eröffnen neue Möglichkeiten für Innovation und einen einfachen Zugang zu Leistungen. Gleichzeitig dürfen sie nicht dazu führen, dass wenige Marktakteure den Zugang zu freiberuflichen Leistungen, Daten oder Sichtbarkeit kontrollieren“, erklärte BFB-Präsident Dr. Stephan Hofmeister. „Freie Berufe leben von persönlicher Verantwortung, fachlicher Unabhängigkeit und dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger. Diese Prinzipien müssen auch in digitalen Märkten gelten.“

Dr. Romy Ermler, Präsidentin der BZÄK, betonte, dass Plattformen inzwischen weit über reine Vermittlungsdienste hinausgingen. „Sie beeinflussen Suchergebnisse, Terminvergabe, Preiswahrnehmung und den Zugang zur Versorgung. Damit greifen sie in Bereiche ein, die bislang durch Berufsrecht und analoge Leistungserbringung geprägt waren. Dieses Regelungsgefälle muss politisch geschlossen werden.“

Am Beispiel des zahnärztlichen Sektors wurde deutlich, dass digitale Plattformen zwar Effizienzgewinne ermöglichen, zugleich aber neue Abhängigkeiten schaffen können. Wenn wenige Anbieter den Zugang zu Patientinnen und Patienten steuern oder Preiswettbewerb in den Vordergrund rückt, geraten berufliche Unabhängigkeit, Qualitätsorientierung und faire Wettbewerbsbedingungen unter Druck.

Im Anschluss daran diskutierten Expertinnen und Experten aus Plattformwirtschaft, Datenschutz, Politik und Medien im Rahmen einer Paneldiskussion über Wege zu einem ausgewogenen digitalen Wettbewerb und über die Rolle der Freien Berufe in einer zunehmend plattformbasierten Wirtschaft. Auf dem Panel waren unter anderem Dr. Albrecht von Sonntag, Co-Founder von idealo, Dr. Clara Herdeanu, Chief Communications Officer bei Noxtua, Björn Borrmann, Legal Director Public Policy und Government Affairs bei GetYourGuide und Vertreter des Start-up-Verbands, Thomas Spaeing, Vorsitzender des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands und BFB-Vorstandsmitglied, sowie Honey Deihimi, LL.M., Abteilungsleiterin der Abteilung Demokratie und Engagement im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, vertreten. Moderiert wurde die Diskussion von Roman Eichinger, Redaktionsleiter Politik bei BILD.

In der Diskussion wurden digitale Plattformen aus unterschiedlichen Perspektiven in den Blick genommen. Besonders hervorgehoben wurde die Relevanz wirksamer Regulierung aus Sicht der Freien Berufe. Dabei ging es unter anderem um Resilienz auch aus europäischer Perspektive, die Befähigung zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz als bildungspolitischen Auftrag, Datenschutz als Vertrauensfaktor sowie um die Frage, wie der Einsatz von KI berufsrechtskonform ausgestaltet werden kann. Auch Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Meinungsfreiheit wurden als zentrale Voraussetzungen einer fairen digitalen Ordnung betont. Einigkeit bestand darin, dass die Freien Berufe in dieser Entwicklung eine besondere Rolle einnehmen.

Die Teilnehmenden begrüßten daher, dass der europäische Digital Markets Act sowie grundsätzlich der aktuelle Referentenentwurf für ein Gesetz für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen die Marktmacht großer Plattformen stärker in den Blick nehmen. 

Als zentrales Fazit der Veranstaltung wurde deutlich: Ein zukunftsfähiger digitaler Ordnungsrahmen muss die besonderen Anforderungen der Freien Berufe – etwa hinsichtlich Berufsausübung, Datenschutz, Selbstverwaltung und Gemeinwohlorientierung – stärker berücksichtigen und ihre besondere Rolle für Vertrauen, Qualität und Gemeinwohl sichern. Der BFB und die BZÄK sprechen sich deshalb für einen Rechtsrahmen aus, der Wettbewerb ermöglicht, zugleich aber Monopolisierung verhindert und die bewährten Strukturen der Freien Berufe schützt. Digitalisierung dürfe Verantwortung nicht ersetzen, sondern müsse sie unterstützen.
 

Erstellt von: Andrea Mader, 24.06.2026

Aktualisiert von: Andrea Mader, 07.07.2026