Ausgabe 24/2026

BZÄK

Gutachten: Fachzahnarztvorbehalt ist Irrweg und verfassungswidrig

Der Bundesrat befasst sich am Freitag, 12. Juni mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, dessen Sparmaßnahmen jetzt von den zuständigen Ausschüssen der Länderkammern kritisch bewertet wurden. Der BMG-Vorschlag zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht vor, kieferorthopädische Behandlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung künftig nur noch bei Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzten für Kieferorthopädie (KFO) durchführen zu lassen. Dies bringt gar keinen Einspareffekt und ist zudem verfassungswidrig, erklärt die Bundeszahnärztekammer (BZÄK). Mit gravierenden Folgen zudem für 920.000 Kinder und Jugendliche.

Ein verfassungsrechtliches Gutachten, welches BZÄK und KZBV vorliegt, kommt zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die geplante Regelung gegen zentrale Grundrechte des Grundgesetzes verstößt. Ein Fachzahnarztvorbehalt greife unmittelbar in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit von Zahnärztinnen und Zahnärzten ein. Die geplante Einschränkung würde faktisch einem Berufsverbot in der vertragszahnärztlichen Versorgung gleichkommen. Der Eingriff sei unverhältnismäßig und nicht gerechtfertigt. Insbesondere fehle es bereits an der Geeignetheit der Maßnahme: Weder eine Verbesserung der Versorgungsqualität noch eine nachhaltige Stabilisierung der GKV Finanzen seien mit dem Fachzahnarztvorbehalt erreichbar. Für einen derart gravierenden Grundrechtseingriff fehle jede tragfähige Grundlage und würde daher einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht standhalten.

Die Bundeszahnärztekammer fordert den Gesetzgeber auf, den geplanten Fachzahnarztvorbehalt ersatzlos aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

„Der Fachzahnarztvorbehalt ist ein schwerer und verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigender Eingriff in die berufliche Freiheit der Zahnärzteschaft. Gleichzeitig würde er immens die Versorgung von Kindern und Jugendlichen gefährden. Eine solche Regelung darf es nicht geben.“, so Dr. Romy Ermler, Präsidentin der Bundeszahnärztekammer. „Anstatt die Prävention zu stärken, was zu Gesundheits- und Einspareffekten führen würde, soll ohne Nutzen eine künstliche Klassifikation des Zahnarztberufs entstehen.“

„Mit Abschluss des Zahnmedizinstudiums ist man der Facharzt bzw. die Fachärztin für Zahnmedizin“, so Dr. Ralf Hausweiler, BZÄK-Vizepräsident. „In der Zahnmedizin gibt es – anders als in der Medizin mit z.B. Gynäkologen, Internisten, Phlebologen, Neurologen, Dermatologen, Orthopäden etc.  – keine Facharztpflicht. Zahnmedizin ist ja per se schon auf einen Fachbereich spezialisiert. Und: sie senkt ihre Kosten seit Jahren durch Prävention, bessere Gesundheit gleich weniger Kosten.“

Die BZÄK setzt sich weiterhin für eine qualitative und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung ein – auf der Grundlage wissenschaftlicher Evidenz, praktischer Erfahrung und verfassungsrechtlich tragfähiger Rahmenbedingungen.
 


BZÄK

Jetzt bewerben: „PraxisAWARD Prävention“ 2026 

Die von der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und CP GABA ins Leben gerufene „Initiative für eine mundgesunde Zukunft in Deutschland“ lobt zum zehnten Mal den Preis für Präventionsprojekte aus – seit 2024 unter dem Namen „PraxisAWARD Prävention“. Bewerbungen können ab sofort eingereicht werden. In diesem Jahr lautet das Thema „Mundgesundheit bei Kindern und Jugendlichen im sozialen Spannungsfeld“.

Mit dem „PraxisAWARD Prävention“ zeichnen die Initiatoren im zweijährigen Turnus innovative Präventionsprojekte aus der Praxis aus. Gesucht werden 2026 Projekte zum Thema „Mundgesundheit bei Kindern und Jugendlichen im sozialen Spannungsfeld“. Die Projekte können sowohl aus der Zahnmedizin als auch aus interdisziplinären Kontexten stammen – beispielsweise aus Pädagogik, Sozialer Arbeit oder dem öffentlichen Gesundheitswesen. Besonders gefragt sind Ansätze, die soziale Determinanten von Gesundheit berücksichtigen, vulnerable Gruppen erreichen und nachhaltige Präventionsstrukturen schaffen. Eingereicht werden können nur Projekte, die sich bereits in der Umsetzung befinden oder kurz davorstehen.

Die ersten drei Preisträgerinnen und Preisträger erhalten insgesamt 10.000 Euro. Zusätzlich werden sie durch ein „Öffentlichkeitsarbeits-Paket“ unterstützt, um ihre Projekte einer breiteren Fachöffentlichkeit sichtbar zu machen und sie weiterzuentwickeln.

Die Bewerbungen können ab sofort bis einschließlich 20. September 2026 eingereicht werden. Es werden ausschließlich digitale Bewerbungen akzeptiert. 

Kontakt
„Initiative für eine mundgesunde Zukunft in Deutschland“
c/o Accente BizzComm GmbH, Miriam Müller
E-Mail: miriam.mueller@accente.de
Bei Rückfragen: Telefon 0611/40 80 6-0
 


FREIE BERUFE

Ausbildungsboom: 7,3 % mehr Ausbildungsverträge bei Freien Berufen

Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge bei den Freien Berufen ist zum Stichtag 31. März 2026 um 7,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen und grenzt sich damit stark von anderen Ausbildungsbereichen ab. Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB), der die Zahlen erhebt, sieht ein positives Signal für den Ausbildungsmarkt. Ausschlaggebend für die positive Entwicklung sind Karriereperspektiven, frühe Einbindung in die Praxis und die gesellschaftliche Relevanz der Tätigkeiten. Hinzu kommen modernisierte Ausbildungsordnungen und die zunehmende Digitalisierung der Arbeitsprozesse, so der BFB.

Die steigende Nachfrage spiegelt sich auch in bundesweiten Trends wider: Zwei der drei beliebtesten Ausbildungsberufe junger Frauen liegen bei den Freien Berufen. Gleichzeitig bleibt der Frauenanteil mit rund 90 Prozent der neuen Auszubildenden hoch. Ein Zeichen für die Attraktivität, aber auch ein Auftrag, weitere Zielgruppen stärker anzusprechen.

Beitrag zur Fachkräftesicherung
Mit rund 129.000 Auszubildenden leisten die Freien Berufe einen zentralen Beitrag zur Fachkräftesicherung und zur Stabilität regionaler Wirtschafts- und Versorgungsstrukturen. Sie sind damit der drittgrößte Ausbildungssektor in Deutschland. „Ohne die Freien Berufe würde zentrale Versorgung in vielen Bereichen nicht funktionieren“, betont BFB-Präsident Dr. Stephan Hofmeister. „Ausbildung ist hier kein Nebenschauplatz, sondern Kernaufgabe unseres Mittelstandes.“

Weichenstellungen jetzt nötig
Angesichts des weiterhin fortschreitenden Fachkräftemangels  – auch bei den Freien Berufen fehlen nach wie vor 44.000 Auszubildende – fordert der BFB verlässliche politische Rahmenbedingungen. Dazu gehört insbesondere die Stärkung der beruflichen Bildung und ihre Gleichwertigkeit zur akademischen Ausbildung. „Wir brauchen Kontinuität und gezielte Förderung, um die Attraktivität der Ausbildung weiter zu steigern“, so Hofmeister. „Neue Belastungen wie Ausbildungsplatzabgaben, die schon jetzt in Bremen umgesetzt werden und in Berlin beschlossen wurden, bewirken genau das Gegenteil und setzen Betriebe unter Druck.“

Der BFB spricht sich außerdem für eine langfristige Weiterentwicklung bestehender Förderprogramme aus. Beispielsweise das Programm “Begabte Auszubildende und Fachkräfte in der Förderung der Begabtenförderungswerke” soll verstetigt werden, um talentierte Nachwuchskräfte gezielt zu unterstützen und den Wirtschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken.

Erstellt von: Andrea Mader, 03.06.2026

Aktualisiert von: Andrea Mader, 15.06.2026