Ausgabe 23/2026

LZK

Elektronischer Heilberufsausweis: Dringender Aufruf

Ein dringender Aufruf an alle Betroffenen, die noch nicht aktiv geworden sind. Einige Inhaberinnen und Inhaber von elektronischen Heilberufsausweisen haben noch nicht auf die Anschreiben ihrer Anbieter reagiert. Seit Monaten läuft der Tausch elektronischer Heilberufsausweise (eHBA). Sowohl eHBAs der Generation 2.0 als auch eHBAs mit IDEMIA-Chips müssen spätestens bis zum 30.06.2026 getauscht werden. Nach Auskunft der gematik ist keine Fristverlängerung zu erwarten. Betroffene Zahnärztinnen und Zahnärzte, die den Tausch noch nicht vollzogen haben, werden dringend gebeten, auf die Nachrichten der Anbieter zu reagieren und den Tauschprozess zu starten. Die zu tauschenden Karten werden spätestens zum 30. Juni 2026 gesperrt – auch ohne Zutun der Karteninhaber. Ein Unterzeichnen von E-Rezepten, eAUs oder EBZ-Nachrichten ist dann nicht mehr möglich!

Wer ist betroffen?

Bis zum 30. Juni 2026 müssen alle eHBA der Generation 2 sowie eHBAs mit Chips des Herstellers Idemia gegen neue Karten ausgetauscht werden. Betroffen sind daher

  • alle eHBAs von SHC, die bis Mitte November 2025 ausgegeben wurden,
  • alle eHBAs von D-Trust, die bis einschließlich Januar 2025 ausgegeben wurden, sowie
  • alle eHBAs von medisign, die auf der Rückseite die Kennung „G2“ statt „G2.1“ tragen.

Die meisten Betroffenen sind bereits tätig geworden. Trotzdem fehlt von einigen Zahnärztinnen und Zahnärzten noch eine Rückmeldung. Diese sollten umgehend handeln!

Was bedeutet das für Zahnärztinnen und Zahnärzte?
Für alle elektronischen Heilberufsausweise, die nicht zu den oben genannten Gruppen gehören oder bereits ausgetauscht wurden ist kein weiterer Handlungsbedarf erforderlich.

Haben Sie jedoch eine entsprechende Aufforderung durch Ihren Anbieter (SHC, D-Trust oder medisign) erhalten, sind dieser noch nicht gefolgt und benötigen den eHBA für die weitere Teilnahme über den 30.06.2026 hinaus, dann müssen Sie umgehend reagieren.

Bei den E-Mails der Anbieter handelt es sich nicht um Werbung oder Spam. Bitte informieren Sie auch das Praxispersonal, um entsprechende Korrespondenz zu erkennen. 

Betroffene erhalten neue, sichere Karten als Austausch- oder Folgekarten, sofern alle persönlichen Daten gleich geblieben sind, oder eine neue Karte im Rahmen eines Neuantrags, falls Name oder Meldeadresse sich geändert haben. Sollten sich keine wesentlichen Kundendaten geändert haben, ist ein vereinfachtes Austauschverfahren vorgesehen. 
 


LZK & KZV

BARMER-Zahnreport: Baden-Württemberg gut aufgestellt bei der zahnmedizinischen Versorgung Pflegebedürftiger

Der aktuelle Zahnreport der BARMER zeigt Versorgungslücken bei pflegebedürftigen Menschen in Deutschland auf. Besonders auffällig seien die Unterschiede beim Zugang zu Prävention und Behandlung zwischen ambulant und stationär Pflegebedürftigen. Nach Einschätzung der BARMER besteht dringender Handlungsbedarf. Die Ergebnisse des Reports werden am 2. Juni von dem Vorstandsvorsitzenden der BARMER, Prof. Dr. Christoph Straub, und dem Autor des Reports, Prof. Dr. Michael Walter von der Technischen Universität Dresden vorgestellt.

In Baden-Württemberg zeigt sich jedoch ein anderes Bild: Pflegebedürftige Menschen sind hier dank etablierter Strukturen und langjähriger Konzepte zahnmedizinisch gut versorgt.

­Bereits 2007 hat die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg begonnen, ein flächendeckendes Betreuungskonzept für die Zahn-, Mund- und Zahnersatzpflege aufzubauen. Ziel ist es, die Mundgesundheit und damit die Lebensqualität von Menschen mit pflegerischem Unterstützungsbedarf nachhaltig zu verbessern. Dazu stehen in allen Stadt- und Landkreisen Senioren- und Behindertenbeauftragte als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung.

Ein wichtiger Meilenstein war zudem die Einführung von Kooperationsverträgen mit stationären Pflegeeinrichtungen im Jahr 2014. Diese ermöglichen präventionsorientierte zahnmedizinische Leistungen direkt vor Ort. Aktuell bestehen in Baden-Württemberg 1.084 Kooperationsverträge zwischen Pflegeeinrichtungen und Zahnärztinnen und Zahnärzten. Darüber hinaus engagieren sich viele weitere Praxen auch ohne formalen Kooperationsvertrag in der aufsuchenden Betreuung.

Die Zahlen und Strukturen zeigen: Baden-Württemberg hat frühzeitig die Voraussetzungen geschaffen, um pflegebedürftigen Menschen einen guten Zugang zu zahnmedizinischer Prävention und Versorgung zu ermöglichen.

Übersicht aller Fokusthemen sowie BARMER-Reporte der vergangenen Jahre


BZÄK

GeDIG: Tempo braucht Realitätssinn

Die BZÄK unterstützt das geplante Gesetz für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG) und den Ausbau der Telematikinfrastruktur 2.0. Klar ist aber: Digitalisierung gelingt nur mit realistischen Zeitvorgaben. So steht bereits heute fest, dass die Einbindung in die EUDI-Wallet die Bereitstellung von digitalen Identitäten z.B. für Zahnärztinnen und Zahnärzte verzögern wird.

Die BZÄK fordert daher, sich von starren Fristen zu lösen und auf agilere Formen der Projekt- und Zeitplanung überzugehen. Ein Verfahren, das die Gesetzgebung verschlanken und gleichzeitig die gematik und die Zusammenarbeit ihrer Gesellschafter stärken könnte, ist die Beschlussfassung in den Gesellschafterversammlungen der gematik.

Zum Gesetzesentwurf äußern sich BZÄK und KZBV in ihrer gemeinsamen Stellungnahme!


LEITLINIE

Neuauflage der PTBS-Leitlinie: Zahnärztliche Versorgung erstmals ausdrücklich berücksichtigt

Die unter Federführung der Deutschsprachigen Gesellschaft für Psychotraumatologie e. V. (DeGPT) entwickelte S3-Leitlinie Posttraumatische Belastungsstörung ist bereits am 27. Februar in siebter Auflage erschienen. Ziel der Leitlinie ist es, die Versorgungsqualität sowie die interdisziplinäre Zusammenarbeit in der Behandlung traumatisierter Patientinnen und Patienten weiter zu verbessern.

Neu ist: Erstmals richtet sich die Leitlinie ausdrücklich auch an andere medizinische Fachbereiche – darunter die zahnärztliche Versorgung. Damit werden zahnmedizinische Aspekte bei der Betreuung von Menschen mit posttraumatischen Belastungsstörungen erstmals systematisch berücksichtigt. In der vorherigen Fassung von 2019 war es noch nicht gelungen, entsprechende Belange in die Leitlinie einzubringen.

Erstellt von: Andrea Mader, 27.05.2026

Aktualisiert von: Andrea Mader, 01.06.2026