Ausgabe 22/2026

LZK

Vorstandsklausur: Fortbildung Baden-Württemberg denken

Traditionsgemäß zieht sich der Vorstand der Landeszahnärztekammer einmal jährlich zur Klausur zurück – in diesem Jahr auf Einladung der BZK Karlsruhe hoch hinaus auf den Heidelberger Königstuhl. Dort reichte der Blick nicht nur weit über die Rheinebene, sondern dank eines Besuchs der Landessternwarte Heidelberg-Königstuhl und des historischen Bruce-Teleskops sogar bis in den Kosmos. Passender hätte der Rahmen kaum sein können: Mit Weitblick, Perspektivwechsel und Blick auf neue Horizonte diskutierte der Vorstand die Zukunft der Fortbildungslandschaft in Baden-Württemberg.

Die Vorträge von Dr. Eva Hemberger und Dr. Robert Heiden lieferten dem Vorstand eine fundierte Diskussionsgrundlage: Während Dr. Hemberger bestehende Zahlen neu bewertete und die Fortbildungsangebote sowie die Fortbildungszweckbetriebe der Körperschaften auf den Prüfstand stellte, präsentierte Dr. Heiden die Ergebnisse der umfassenden Erhebung aller Fortbildungsangebote von LZK und KZV.

An der anschließenden Diskussion nahmen neben dem Vorstand auch geladene Gäste teil: Prof. Dr. Yvonne Wagner, Dr. Peter Riedel sowie Dr. Renald Metoja, der derzeit kommissarisch die Geschäftsführung der Akademie Karlsruhe innehat. Die unterschiedlichen Perspektiven ermöglichten eine fundierte Meinungsbildung zur weiteren Vorgehensweise.

Mit dem klaren Votum für eine künftig stärker körperschaftsübergreifend ausgerichtete Fortbildungslandschaft in Baden-Württemberg stellte der Vorstand die Weichen für die weitere Entwicklung. Die Verwaltung erhielt den Auftrag, entsprechende Strukturen zu entwickeln. Ergänzend wird der Fortbildungsausschuss eine umfassende Analyse aller Fortbildungsangebote in Baden-Württemberg erarbeiten, die in den weiteren Prozess einfließen soll.


BZÄK & KZBV

Investoren dürfen keine medizinischen Entscheidungen bestimmen

BZÄK und KZBV begrüßen die Initiative der Bundesregierung, die Unabhängigkeit der steuerberatenden Berufe gesetzlich zu sichern und den Einfluss externer Finanzinvestoren in Steuerberatungskanzleien auszuschließen. Was für Steuerberater als zwingend notwendig erkannt wird, gilt in gleicher Weise für die zahnärztliche Berufsausübung: Medizinische Entscheidungen müssen allein am Wohl der Patientinnen und Patienten ausgerichtet sein – nicht an Renditeerwartungen. 

„Es ist widersprüchlich, wenn der Gesetzgeber einerseits die Unabhängigkeit von Steuerberatern konsequent schützt, andererseits aber zulässt, dass in der Zahnmedizin zunehmend investorengetragene Versorgungsstrukturen entstehen, in denen wirtschaftliche Zielvorgaben die medizinische Entscheidungsfreiheit beeinträchtigen können“, erklären Dr. Romy Ermler, Präsidentin der BZÄK, und Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV. 
  
Während Finanzinvestoren im zahnärztlichen Bereich derzeit vielfach noch als Motor für Modernisierung und Effizienz dargestellt würden, zeigten die praktischen Erfahrungen ein anderes Bild: Investorengetragene Strukturen bergen erhebliche Risiken für die Therapiefreiheit, die Freiberuflichkeit und das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Zahnärztinnen und Zahnärzten und ihren Patientinnen und Patienten. Umsatzvorgaben, aggressive Wachstumsstrategien und Vorgaben zur Leistungssteuerung seien mit dem Leitbild des zahnärztlichen Berufs nicht vereinbar. 
  
Die Zahnmedizin ist – wie die Steuerberatung – ein sogenannter freier Beruf mit besonderer Gemeinwohlverantwortung. Zahnärztliche Entscheidungen sind komplex, patientenindividuell und medizinisch hochsensibel. Sie dürfen nicht unter den Vorbehalt externer Kapitalinteressen gestellt werden. Die berufsrechtlich garantierte Unabhängigkeit ist kein Selbstzweck, sondern Voraussetzung für eine hochwertige, patientenorientierte Versorgung. 
  
BZÄK und KZBV fordern daher den Gesetzgeber auf, die aktuellen Überlegungen zur Sicherung der beruflichen Unabhängigkeit konsequent auch auf die Zahnärzteschaft zu übertragen. Erforderlich sind klare gesetzliche Regelungen, die den Einfluss fachfremder Dritter auf zahnärztliche Entscheidungen wirksam begrenzen und die freiberufliche Berufsausübung dauerhaft absichern. 

„Wenn finanzielle Investoren aus guten Gründen von der Steuerberatung ferngehalten werden sollen, dann muss dies erst recht für die Zahnmedizin gelten. Gesundheit ist keine Ware, und Zahnärztinnen und Zahnärzte sind keine Erfüllungsgehilfen von Renditemodellen“, so Ermler und Hendges weiter. 

Die Bundeszahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung stehen bereit, ihre Expertise in den weiteren politischen Diskussionsprozess einzubringen und an einer zukunftsfesten, patientenorientierten Ausgestaltung der zahnärztlichen Versorgungsstrukturen mitzuwirken. 
 


LZK & ZPB

Pflege Plus: Überzeugender gemeinsamer Messeauftritt 

Die Pflege Plus ist der zentrale Treffpunkt für die professionelle Pflege im süddeutschen Raum. Vom 5. bis 7. Mai 2026 kamen 171 ausstellende Unternehmen sowie mehr als 7.300 Besucherinnen und Besucher nach Stuttgart. Zum dritten Mal in Folge war auch die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg (LZK) auf der Fachmesse vertreten – erstmals gemeinsam mit der Zahnmedizinischen Patientenberatungsstelle Baden-Württemberg (ZPB). Die Bündelung der jeweiligen Kompetenzen sorgte für einen überzeugenden gemeinsamen Messeauftritt. 

Das Besucherplus von mehr als 15 Prozent war auch am gemeinsamen Stand deutlich spürbar: An allen drei Messetagen herrschte reger Betrieb, zeitweise großer Andrang. Besonders beeindruckend war das hohe Interesse von Pflegefachpersonen aller Qualifikationen an Fragen der Mundgesundheit in der Pflege.

Ein besonderes Highlight waren die Besuche von Manne Lucha, Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg, sowie der Landes-Behindertenbeauftragten Nora Welsch. Während sich Minister Lucha erneut seinen persönlichen Zahnputzplan mit Metasymbolen erstellen ließ, informierte sich Nora Welsch insbesondere über die Mundgesundheit vulnerabler Patientengruppen und die neue Beratungsplattform ZIMBA der baden-württembergischen Zahnärzteschaft.


LZK 

Arbeitsschutzbetreuung (BuS-Dienst): Neue DGUV Vorschrift 2

Zum 1. Juni 2026 tritt die überarbeitete Fassung der DGUV Vorschrift 2 in Kraft. Sie markiert einen wichtigen Schritt hin zu einer zeitgemäßen Organisation der betrieblichen Arbeitsschutzbetreuung. Die Neufassung konkretisiert unter anderem die zulässigen Formen der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung (BuS-Dienst). Für Zahnarztpraxen, die am BuS-Dienst „Kammermodell“ der LZK BW teilnehmen, ergeben sich durch die neue Vorschrift keine Änderungen an der alternativen Arbeitsschutzbetreuung ihrer Praxis. Anders kann es aussehen, wenn die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung über ein externes Dienstleistungsunternehmen erfolgt. 

In diesem Fall empfiehlt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), die bisher gewählte Betreuungsform gemeinsam mit dem externen Dienstleistungspartner zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Hintergrund ist, dass künftig mehr Betriebe Zugang zur vereinfachten Regelbetreuung erhalten: Praxen mit bis zu 20 Beschäftigten können die Regelbetreuung nach Anlage 1 der DGUV Vorschrift 2 nutzen. Zuvor lag der Schwellenwert bei 10 Beschäftigten. Die vollständigen Änderungen im Zuge der Neufassung der DGUV Vorschrift 2 stellt die BGW online übersichtlich zur Verfügung: https://www.bgw-online.de.


BADEN WÜRTTEMBERG & LZK

Gesundheitsversorgung im Land krisenfest aufstellen

„Die sicherheits- und geopolitische Lage hat sich verändert und ist angespannt. Deshalb ist es wichtig, das baden-württembergische Gesundheitswesen für den Ernstfall vorzubereiten“, sagte Minister Manne Lucha am Rande der Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Sanitätsakademie der Bundeswehr und dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Ziel der Vereinbarung ist ein Pilotprojekt zur Entwicklung eines zivil-militärischen Gesundheitslagebildes. Das Projekt ist Teil weiterer Maßnahmen zur Stärkung der Krisenresilienz des Gesundheitssystems im Land. Ausführliche Informationen finden Sie in der Pressemitteilung

Da im Krisenfall auch die baden-württembergische Zahnärzteschaft betroffen sein könnte, hatte LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert bereits im März Generalarzt Dr. Rolf von Uslar zu einem Gespräch eingeladen. Dieses wurde in voller Länge in der Reihe „Kammer KONVERSATION“ veröffentlicht und kann hier nachgelesen werden.  


Erstellt von: Kerstin Sigle, 06.05.2026

Aktualisiert von: Kerstin Sigle, 12.05.2026