Ausgabe 15/2026

BZÄK & KZBV

Sparvorschläge gefährden massiv die Patientenversorgung 

Die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken berufene Finanzkommission Gesundheit hat ihren ersten Bericht vorgelegt und empfiehlt umfangreiche Sparmaßnahmen – auch im zahnärztlichen Bereich – zur Stabilisierung der GKV-Finanzen. BZÄK und KZBV kritisieren einzelne Vorschläge der Kommission scharf. 

Hierzu stellt Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV, klar:
„Bereits das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz mit seiner strikten Budgetierung für die Jahre 2023 und 2024 hat dem Kampf gegen Parodontitis einen herben Rückschlag versetzt. Denn gerade erst hatten wir mit unserer präventionsorientierten Parodontitisbehandlungsstrecke eine wirksame und auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen basierende Therapie in die Versorgung gebracht, womit natürlich – auch politisch gewollt – eine erhöhte Inanspruchnahme verbunden sein sollte. Infolge der strikten Budgetierung kam es dann zu einer drastischen Unterfinanzierung – mit spürbar negativen Folgen für die Patientenversorgung. Eine nachhaltige Behandlung ist nun deutlich erschwert. Und das vor dem Hintergrund, dass aktuell rund 14 Millionen Menschen an einer schweren Parodontitis leiden. Der Kampf gegen diese Volkskrankheit ist umso wichtiger, weil durch eine unbehandelte oder nicht frühzeitig behandelte Parodontitis hohe Folgekosten entstehen – sowohl im zahnärztlichen als auch im allgemeinmedizinischen Bereich. 

Eine erneute Kostendämpfung würde sich damit zwangsläufig ins Gegenteil verkehren und zudem die Erfolge in der Zahn- und Mundgesundheit der vergangenen Jahre beschädigen.

Darüber hinaus ist – wie im Bericht selbst erwähnt – an anderer Stelle mit Einschränkungen in der Versorgung zu rechnen: Praxisinhaberinnen und -inhaber könnten sich entscheiden, früher aus der Versorgung auszuscheiden; zugleich werden mögliche Vorbehalte gegenüber einer Praxisniederlassung durch fehlende Planungssicherheit gestärkt. Versorgungsengpässe sind künftig dann nicht mehr auszuschließen.

Mit dem Vorschlag der Etablierung einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik, was einer globalen Begrenzung der Vergütungsanstiege entsprechen würde, nimmt man die äußerst effiziente und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung mit einer erneuten ziellosen Kostendämpfungsmaßnahme ins Visier und lässt darüber hinaus auch die absehbaren Folgekosten für das Gesundheitssystem völlig außer Acht.

Mit großer Irritation haben wir zudem das Maßnahmenbündel im Bereich der Kieferorthopädie zur Kenntnis genommen, das in weiten Teilen der aktuellen Evidenzlage und der tatsächlichen Versorgungssituation widerspricht. Ziel der KZBV ist es immer, die vertragszahnärztliche Versorgung am aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse auszurichten. Die jüngst veröffentlichten Daten der Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS • 6) sowie die aktuelle wissenschaftliche Leitlinie zeigen, dass dies auch für die Kieferorthopädie der Fall ist.

Will man die großen Herausforderungen im Gesundheitswesen wirklich meistern, muss die Prävention Leitbild der Gesundheitsversorgung werden. Mit unserer konsequenten Präventionsausrichtung ist es gelungen, den Anteil an den GKV-Ausgaben für vertragszahnärztliche Leistungen – trotz Ausweitung des Leistungskatalogs – seit 2001 um mehr als ein Drittel zu senken. Aktuell liegt dieser bei nur noch 5,7 Prozent, mit weiter sinkender Tendenz. Wir appellieren an die Bundesgesundheitsministerin, dies in ihrer kommenden Gesetzgebung unbedingt zu berücksichtigen und stehen mit unserer Expertise sowie den Erfahrungen aus dem Praxisalltag für einen lösungsorientierten Dialog bereit.“

Dr. Romy Ermler, Präsidentin der BZÄK, sagt zu den Vorschlägen der Finanzkommission: 
„Die Zahnmedizin hat ihre Hausaufgaben gemacht – und zwar im Vorfeld. Seit über 25 Jahren haben wir uns auf den einzig richtigen Weg gemacht, Krankheiten zu vermeiden. Prävention ist der nachhaltigste Weg, Gesundheit zu erhalten und Kosten zu vermeiden. Das gilt bei der frühen Behandlung der Parodontitis und ebenso bei allen anderen Erkrankungen, egal ob im Rahmen der Zahnmedizin oder allgemein. Die Zahnmedizin zeigt seit Jahren, dass konsequente Präventionsstrategien messbare Erfolge bringen: Erkrankungen konnten deutlich zurückgedrängt werden. Diese Erfahrungen sollten im gesamten Gesundheitssystem stärker genutzt werden. An validierten Erfolgen, die mit wissenschaftlichen Studien belegt sind, sollte keinesfalls gespart werden!
Die Finanzkommission bestätigt selbst: Die Zahnmedizin hat nur moderate Ausgaben. Weitere Kürzungen gingen auf Kosten der Mund- und Allgemeingesundheit der Patientinnen und Patienten.

Ein positiver Fokus im vorgelegten Bericht ist der Blick auf die Prävention im gesamtmedizinischen Bereich. Sowie der steuerpolitische Ansatz, gesundheitsschädigendes Verhalten stärker nach dem Verursacherprinzip zu berücksichtigen. Es muss gelten: Prävention stärken, statt Versorgung schwächen!“


LZK/ GESUNDHEITSPOLITIK

Erinnerung: Austausch von elektronischen Heilberufeausweisen (eHBA)

Seit einigen Monaten laufen zwei Maßnahmen zum Tausch von elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA): Sowohl eHBAs der Generation 2.0 als auch eHBAs mit IDEMIA-Chips müssen bis 30. Juni 2026 getauscht werden. Ein Aufruf an alle Betroffenen, die noch nicht aktiv geworden sind.

Über beide Maßnahmen wurde bereits berichtet. Der Termin, bis zu dem die entsprechenden eHBAs getauscht werden müssen, rückt näher. Nach Auskunft der gematik ist keine Fristverlängerung zu erwarten. Betroffene Zahnärztinnen und Zahnärzte, die den Tausch noch nicht vollzogen haben, werden dringend gebeten, auf die Nachrichten der Anbieter zu reagieren und den Tauschprozess zu starten. Die zu tauschenden Karten werden spätestens zum 30. Juni 2026 gesperrt – auch ohne Zutun der Karteninhaberinnen und Karteninhaber. Ein Unterzeichnen von E-Rezepten, eAUs oder EBZ-Nachrichten ist dann nicht mehr möglich.

Wer ist betroffen?
Bis zum 30. Juni 2026 müssen alle eHBA der Generation 2 sowie eHBAs mit Chips des Herstellers Idemia gegen neue Karten ausgetauscht werden. Betroffen sind hier 

  • alle eHBAs von SHC, die bis Mitte November 2025 ausgegeben wurden, 
  • alle eHBAs von D-Trust, die bis einschließlich Januar 2025 ausgegeben wurden, 
  • alle eHBAs von medisign, die auf der Rückseite die Kennung „G2“ statt „G2.1“ tragen.

Die meisten betroffenen Zahnärztinnen und Zahnärzte sind bereits tätig geworden. Jedoch fehlt den Anbietern von einzelnen Kunden noch eine Rückmeldung. Diese sollten bei Bedarf dringend handeln.

Was bedeutet das für Zahnärztinnen und Zahnärzte?
Sofern diese von ihrem Anbieter eine entsprechende Aufforderung erhalten haben, sollten sie schnellstmöglich reagieren. Betroffene erhalten neue, sichere Karten – als Austausch- oder Folgekarten, sofern alle Daten gleich geblieben sind, oder als Neuantrag, falls Name oder Meldeadresse sich geändert haben. Sofern sich keine wesentlichen Kundendaten geändert haben, ist ein vereinfachtes Austauschverfahren vorgesehen. Bitte ausreichend Zeit für die Kartenbestellung einplanen!

Zeitplan und Ablauf

  • Start: Die Maßnahmen der o.g. Anbieter laufen seit Mitte 2025 (G2-Kartentausch) bzw. Dezember 2025 (Idemia-Kartentausch)
  • Kommunikation: Anschreiben per E-Mail und ggf. Post direkt vom Kartenhersteller
  • Austausch: Bis spätestens 30.06.2026. Bitte ausreichend Zeit für die Kartenbestellung einplanen! 
  • Sperrung: „Altkarten“ werden abhängig vom Anbieter eine gewisse Zeit nach Austausch, spätestens jedoch zum 30.06.2026 deaktiviert
  • Kosten: Der Kartentausch erfolgt bei allen Anbietern kostenneutral. Für betroffene Kunden von D-Trust: Sofern Ihr eHBA getauscht werden muss und noch länger als 1 Jahr Restlaufzeit hat oder wenn Sie umgezogen sind: Bitte kontaktieren Sie vor Bestellung den Support der D-Trust. Dort erhalten Sie zur Restlaufzeit abgestimmte Gutscheine.

Warum ist der Austausch wichtig?
Nur mit einem gültigen eHBA können Sie weiterhin sicher auf die Telematikinfrastruktur zugreifen und die Anwendungen wie bspw. E-Rezept, EBZ und eAU nutzen. Mit einem eHBA der zu tauschenden Kartentypen ist spätestens ab 1. Juli 2026 kein Unterzeichnen von E-Rezept, EBZ und eAU mehr möglich!

Weitere Informationen und Unterstützung finden Sie unter:
D-Trust

SHC+CARE

Medisign



Wir wünschen Ihnen
geruhsame, zufriedene Osterfeiertage
und frühlingshaften Sonnenschein!

Erstellt von: Kerstin Sigle, 01.04.2026

Aktualisiert von: Andrea Mader, 01.04.2026