Ausgabe 09/2026

LZK & KZV & IZZ

Podiumsdiskussion der Zahnärzteschaft zur Landtagswahl: Rückblick und Link zum Anschauen

Zu wichtigen Themen wie den nicht-anlassbezogenen Praxisbegehungen, Bürokratie im Praxisalltag und dem Fachkräftemangel diskutierten am Mittwoch, den 25. Februar, die gesundheitspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der baden-württembergischen Landtagsfraktionen mit den Zahnärztinnen und Zahnärzten. Die vollständige Debatte haben wir für Sie aufgezeichnet.

Das Interesse an der vom Informationszentrum Zahn- und Mundgesundheit (IZZ) sowie KZV BW und LZK BW organisierten Podiumsdiskussion war groß: Alle Plätze im Saal des Stuttgarter Zahnärztehaus waren belegt. Zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter der baden-württembergischen Zahnärzteschaft diskutierten mit 

•    Petra Krebs MdL, Sprecherin für Soziales, Gesundheit und Pflege, Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen,
•    Dr. Michael Preusch MdL, Sprecher für Gesundheitspolitik, CDU-Landtagsfraktion,
•    Florian Wahl MdL, Sprecher für Gesundheit und Pflege, SPD-Landtagsfraktion,
•    Jochen Haußmann MdL, Gesundheitspolitischer Sprecher, FDP/DVP-Landtagsfraktion und
•    Bernhard Eisenhut MdL, Gesundheitspolitischer Sprecher, AfD-Landtagsfraktion

über die zukünftige Ausgestaltung der Gesundheitspolitik in Baden-Württemberg. Moderiert wurde die Veranstaltung von IZZ-Leiterin Cornelia Schwarz.

Die Landtagskandidatin Nina Eisenmann der Partei DIE LINKE hatte ihre Teilnahme aus gesundheitlichen Gründen kurzfristig abgesagt.

Zentrale Themen waren insbesondere die nicht-anlassbezogenen Praxisbegehungen, der überbordende Dokumentationsaufwand in den Praxen, Fachkräftemangel, der Umgang mit investorengeführten medizinischen Versorgungszentren und die Herausforderungen für die zukünftige Versorgungslandschaft.

„Die Probleme, mit denen unsere Kolleginnen und Kollegen täglich konfrontiert sind, müssen endlich angegangen werden. Die Zahnärzteschaft steht für einen Dialog auf Augenhöhe bereit, um die Expertise aus dem Alltag der Praxen einzubringen und Lösungen für eine gute und zukunftsfeste Versorgung auf den Weg zu bringen“, machte Dr. Torsten Tomppert, Vorstandsvorsitzender der KZV BW und Präsident der LZK BW, deutlich.

Aufzeichnung der Debatte
Zahlreiche interessierte Zuschauerinnen und Zuschauer konnten die Debatte im Livestream mitverfolgen. Sie haben die Veranstaltung verpasst? Kein Problem! Wir haben die Podiumsdiskussion aufgezeichnet. Hier können Sie die Debatte auf YouTube nachverfolgen. 

Ein ausführlicher Bericht erscheint in der April-Ausgabe des Zahnärzteblatts Baden-Württemberg.
 


LZK & Europa

Ein Sieg der Vernunft: Ethanol bleibt als Wirkstoff in Desinfektionsmitteln erhalten 

Die drohende Desinfektionsmittelkrise ist abgewendet: Am 24. Februar hat der zuständige Ausschuss für Biozidprodukte (BPC) der Europäische Chemikalienagentur (ECHA) entschieden, dass Ethanol weiterhin zur Verwendung in Hand- und Allgemeindesinfektionsmitteln - etwa in Flächendesinfektionsmitteln - zugelassen werden kann. Damit bleibt ein bewährter und unverzichtbarer Wirkstoff für den Infektionsschutz in Gesundheitseinrichtungen und vielen weiteren Einsatzbereichen erhalten.
 

Der Präsident der LZK BW, Dr. Torsten Tomppert, begrüßt das Ergebnis als „Entscheidung der Vernunft und als ein deutliches Signal für den Infektionsschutz und die Sicherstellung des Personal- und Patientenschutzes.“

Ein breites Bündnis aus Heilberufskammern, Krankenhausgesellschaften, Fachgesellschaften, Krankenkassen und Industrie hat in vielen Gesprächen auf allen politischen Ebenen deutlich gemacht, den Personal- und Patientenschutz durch das neue Einstufungsverfahren des Wirkstoffs Ethanol in Biozidprodukten nicht zu gefährden und am Wirkspektrum von Ethanol beispielsweise in Desinfektionsmitteln festzuhalten.

Zur aktuellen Meldung der ECHA gelangen Sie hier.
 


LZK 

Reduzierte Prüfanforderungen: Verlängerung des Intervalls für Konstanzprüfungen an Röntgengeräten

Als Betreiberin bzw. Betreiber von Röntgeneinrichtungen können Sie das Intervall für Konstanzprüfungen eigenständig von einem auf drei Monate verlängern. Voraussetzung ist weiterhin, dass die letzten drei monatlichen Konstanzprüfungen ohne Auffälligkeiten durchgeführt wurden.
Ausgenommen von dieser Regelung bleiben die Filmentwicklung sowie die Prüfung von Befundmonitoren. Die Grundlage hierfür bildet die novellierte Richtlinie zur Qualitätssicherung für Abnahme- und Konstanzprüfungen (QS-RL Röntgendiagnostik).

Neuregelung:
Die Regelung wurde weiter vereinfacht. Eine zusätzliche Überprüfung durch die Zahnärztliche Bezirksstelle (ZÄSB) im Zusammenhang mit der Intervallverlängerung erfolgt nicht mehr. Diese Änderung wurde durch die neue Landesröntgenreferentin, Dr. Dr. Sandra Ketabi, beschlossen und tritt zum 01.03.2026 in Kraft.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartnerinnen und -partner Ihrer zuständigen Zahnärztlichen Bezirksstelle. Die Kontaktdaten finden Sie hier.


IZZ BW

Neue IZZ-Podcastfolge für die Praxis

Bleaching-Anfragen gehören inzwischen zum Praxisalltag: Patientinnen und Patienten kommen mit Erwartungen aus Social Media, DIY-Sets und Online-Angeboten – und oft mit sehr konkreten Fragen zu „Peroxid“, Risiken und Haltbarkeit. Gleichzeitig ist nicht immer klar, welche Verfahren seriös sind und wo es zahnmedizinisch kritisch wird. Genau hier setzt die neue Folge des IZZ-Podcasts „Auf den Zahn gefühlt“ an.

Prof. Dr. Karl-Thomas Wrbas, Ärztlicher Direktor der Klinik für Zahnerhaltungskunde und Parodontologie an der Universitätsklinik der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, ordnet das Thema fachlich ein: von Wirkmechanismus und Wirkstoffkonzentrationen über Nebenwirkungen bis hin zu Indikationen und klaren Kontraindikationen.

Die Folge ist ab sofort auf allen gängigen Streaming-Plattformen sowie direkt auf der Webseite des IZZ zu hören. Wie immer lässt sich der Podcast außerdem unkompliziert auf der Praxiswebseite einbinden.


BZÄK

Prävention als politisches Leitprinzip – Jetzt handeln! 

Eine breite Partner-Allianz aus Medizin, Wissenschaft und Gesellschaft hat aktuell ein gemeinsames Forderungspapier zur Stärkung von Prävention und Public Health in Deutschland veröffentlicht. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) ist Mitunterzeichnerin. Prävention darf keine freiwillige Aufgabe bleiben, sondern muss als staatliche Pflicht und tragende Säule der Gesundheitspolitik verankert werden, so die Kernbotschaft.

Deutschland verwaltet Krankheit, statt Gesundheit zu ermöglichen. Vermeidbare Risikofaktoren wie Rauchen, ungesunde Ernährung, hoher Alkoholkonsum und Bewegungsmangel verursachen enorme volkswirtschaftliche Kosten. Dennoch setzt die Politik überwiegend auf freiwillige Maßnahmen – mit begrenzter Wirkung. Die Allianz fordert deshalb einen klaren politischen Richtungswechsel und benennt drei zentrale Handlungsfelder:
•    Prävention als staatliche Pflicht verankern
•    Wirksame Unterstützung durch Regulierungen statt freiwilliger Selbstverpflichtungen
•    Wissenschaft schneller in Politik überführen

Die zentralen Forderungen des Bündnisses betreffen die:
•    Tabakkontrolle
•    Gesunde Ernährung
•    Alkoholpolitik
•    Luftqualität
•    Bewegungsförderung

Das Forderungspapier finden Sie hier.

Erstellt von: Kerstin Sigle, 19.02.2026

Aktualisiert von: Claudia Richter, 26.02.2026