
Ausgabe 06/2026
BZÄK & KZBV
BZÄK und KZBV zu den Vorschlägen des CDU-Wirtschaftsrats
Zu den Vorschlägen des CDU-Wirtschaftsrats, Zahnbehandlungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zu streichen und privat abzusichern, erklären Dr. Romy Ermler, Präsidentin der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV):
„Diese Vorschläge sind medizinisch falsch, unsozial und ökonomisch kurzsichtig. Eine Ausgliederung der Zahngesundheit aus der GKV wäre mit erheblichen Folgekosten für das Gesundheitssystem verbunden und damit für die gesamte Bevölkerung. Mund- und Allgemeingesundheit sind unzertrennlich. Allein das Thema „Parodontitis“ mit den zahlreichen Komorbiditäten wie Diabetes, koronare Herzerkrankungen oder auch Demenz macht deutlich, wie wichtig es ist, Erkrankungen sektorenübergreifend in den Blick zu nehmen. Nicht nur, um Krankheitslasten zu senken, sondern auch um mittel- und langfristig Kosten einzusparen. Es ist daher ein Trugschluss zu glauben, durch eine Ausgliederung der Zahnmedizin würde es zu Einsparungen im Gesundheitswesen kommen können. Das Gegenteil wäre der Fall."
Alle zahnärztlichen Leistungen, die Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung sind, entsprechen dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Sie sind ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich und überschreiten nicht das Maß des Notwendigen (Wirtschaftlichkeitsgebot gemäß § 12 SGB V).
Eine Verlagerung der zahnmedizinischen Versorgung in die vollständige Eigenverantwortung der Patientinnen und Patienten geht mit der Gefahr einher, dass
- die zahnmedizinische Gesundheitsversorgung von der individuellen Leistungsfähigkeit der Patientinnen und Patienten abhängen würde. Gerade Familien wären doppelt betroffen: Sie müssten für jedes Familienmitglied die Risiken einzeln absichern, da der Rückhalt der Familienversicherung vollständig entfiele.
- der Sozialstatus der Patientinnen und Patienten am Zahnstatus ablesbar wäre (sozial Schwache würden zahnmedizinische Versorgung aufgrund ihrer finanziellen Lage primär zur Schmerzversorgung und nur in Notfällen in Anspruch nehmen können).
- die Versorgung der Bevölkerung, insb. aber von vulnerablen Patientengruppen (Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen) und von Kindern (mit entsprechenden Folgeschäden/-kosten durch Wegfall von Präventionsleistungen) gefährdet würde. Dies unterstreicht besonders, wie unsozial ein solcher Vorschlag ist.
- mangels Steuerungsmechanismen durch die Selbstverwaltung bestehende Lücken bei der flächendeckenden Versorgung, insbesondere in ländlichen Regionen, forciert würden.
- Deutschland den im internationalen Vergleich bei der Mundgesundheit erreichten Spitzenplatz und das hohe Versorgungsniveau der Bevölkerung verlieren würde.
- Aktuelle Studien zeigen, dass Länder (wie z. B. Spanien), in denen zahnmedizinische Behandlungen kaum öffentlich finanziert werden, im Hinblick auf die Mundgesundheit über alle Altersgruppen deutliche Defizite aufweisen.
Im Ergebnis: Gerade der zahnärztliche Bereich in Deutschland hat gezeigt, dass die Kombination von Präventionsorientierung mit einem angemessenen Maß an Eigenverantwortung der GKV-Versicherten die Lösung ist, die zu einer stetigen Verbesserung der Mundgesundheit und zu stabilen Ausgaben führt.“
LZK/ GESUNDHEITSPOLITIK
eHBA – aktuell startet weiterer Kartenaustausch
Bis zum 30. Juni 2026 müssen alle eHBA mit Chips des Herstellers Idemia gegen neue Karten ausgetauscht werden. Betroffen sind hiervon
• alle eHBAs von SHC, die bis Mitte November 2025 ausgegeben wurden
• alle eHBAs von D-Trust, die bis einschließlich Januar 2025 ausgegeben wurden.
Aufgrund von sicherheitsrelevanten Erkenntnissen ist der Austausch laut Hersteller erforderlich. Auch wenn ein Missbrauch unter den gegebenen Umständen als sehr unwahrscheinlich gilt (insbesondere, da dafür der eHBA sowie die zugehörige PIN benötigt werden), wird der Austausch aus Vorsorgegründen seitens der Hersteller durchgeführt.
Was bedeutet das für Zahnärztinnen und Zahnärzte mit einem eHBA?
Sofern Sie davon betroffen sind, erhalten Sie neue, sichere Karten – entweder als Austausch- oder Folgekarten.
Hierzu erhalten Sie zunächst von Ihrem Anbieter eine entsprechende Mail-Aufforderung, auf die Sie zeitnah reagieren sollten. Sofern sich keine wesentlichen Kundendaten geändert haben, ist ein vereinfachtes Austauschverfahren vorgesehen.
Zeitplan und Ablauf:
- Start: SHC: sofort, D-Trust: sofort
- Kommunikation: Anschreiben per E-Mail von den Kartenherstellern
- Austausch: Bis spätestens 30.06.2026
- Sperrung: „Altkarten“ werden danach deaktiviert
BZÄK & KZBV
CIRS dent - Jeder Zahn zählt! Machen Sie mit!
"CIRS dent – Jeder Zahn zählt!" ist das gemeinsame Online-Berichts- und Lernsystem von BZÄK und KZBV. Wie im Nationalen Gesundheitsziel Patientensicherheit festgelegt, trägt die Zahnärzteschaft mit diesem Berichts- und Lernsystem aktiv zur Umsetzung des Globalen Aktionsplans für Patientensicherheit 2021–2030 der WHO bei. Das Berichts- und Lernsystem ermöglicht Zahnärztinnen und Zahnärzten, anonym und sanktionsfrei über unerwünschte Ereignisse aus ihrem Praxisalltag zu berichten. Ziel ist es, die Patientensicherheit zu erhöhen und aus Erfahrungen zu lernen, um zukünftige Vorfälle zu vermeiden. Die Abkürzung CIRS steht für Critical Incident Reporting System. Wer gerne mitmachen will, kann einen Registrierungsschlüssel unter der E-Mail-Adresse admin(@)cirsdent-jzz.de anfordern.
Erstellt von: Andrea Mader, 03.02.2026
Aktualisiert von: Andrea Mader, 04.02.2026
