
Ausgabe 21/2025
BZÄK & LZK
Deutscher Ärztetag: Durchbruch bei der GOÄ-Novellierung?
Die Delegierten des 129. Deutschen Ärztetags haben für den gemeinsamen Entwurf der Bundesärztekammer (BÄK), des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV) und der Beihilfe gestimmt und damit den Weg für eine Gebührenordnung für Ärzte (GÖA) freigemacht. Der Entwurf wird nun an das Bundesgesundheitsministerium übergeben und soll von dort als Rechtsverordnung erlassen werden. „Wir gratulieren den Ärzten, dass sie einen für sie passenden Weg gefunden haben. Dennoch wird es notwendig sein, dass die Zahnmedizin ihren eigenen Weg geht“, so BZÄK-Präsident Prof. Dr. Christoph Benz. Für LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert stellt die neue GOÄ definitiv keine Blaupause für eine GOZ-Novelle dar, weil sie die wesentlichen Merkmale eines freien Berufes nicht mehr beinhaltet und keine Dynamisierung vereinbart wurde. Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg vertritt weiterhin die Auffassung, dass zunächst der Gesetzgeber in der Pflicht steht, den Punktwert nach 37 Jahren endlich an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen.
GESUNDHEITSPOLITIK
BARMER-Zahnreport 2025: Wie nachhaltig ist die Füllungstherapie in Deutschland?
Wie steht es um die Haltbarkeit von Zahnfüllungen? Gibt es Unterschiede in den einzelnen Bundesländern? Ist nach dem Verbot von Zahnamalgam die Transparenz bei der Haltbarkeit von alternativen Füllungswerkstoffen ausreichend? Auf diese und weitere Fragen gibt der aktuelle Zahnreport der BARMER Antworten. Am Donnerstag, 5. Juni 2025, wird die Barmer Krankenkasse den neuen Zahnreport veröffentlichen und auf einer Pressekonferenz in Berlin vorstellen.
IDZ
Investitionen bei der zahnärztlichen Existenzgründung 2023 (InvestMonitor Zahnarztpraxis)
Seit 1984 analysiert das Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) gemeinsam mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank), Düsseldorf, das zahnärztliche Investitionsverhalten bei der Niederlassung. Über die vergangenen vier Jahrzehnte lassen sich gravierende Veränderungen konstatieren. Aktuell stellt das IDZ den InvestMonitor Zahnarztpraxis 2023 vor - in neuem Erscheinungsbild, frischer und moderner in der Optik und noch problemorientierter und analytischer. Für das Jahr 2023 sind folgende zentrale Ergebnisse hervorzuheben:
Die Übernahme einer Einzelpraxis war die häufigste Form der zahnärztlichen Existenzgründung. 63 % entschieden sich für diesen Weg in die Selbstständigkeit. Das Investitionsvolumen einer Einzelpraxisübernahme belief sich auf 463.000 EUR, dies entspricht einer Zunahme gegenüber 2019 um 31 %.
Rund 29 % der zahnärztlichen Existenzgründenden wählten die Berufsausübungsgemeinschaft, vor allem Jüngere präferierten diese Praxisform. Reine Neugründungen von zahnärztlichen Praxen sind mit einem Anteilswert von 8 % inzwischen die Ausnahme.
Bei einer Einzelpraxisneugründung streut das Investitionsvolumen stark um den Median von 757.000 EUR – ein Hinweis auf höchst individuelle Praxiskonzepte der Existenzgründenden.
Die detaillierte Analyse verdeutlicht, dass die dynamische Entwicklung der Investitionsvolumina nicht allein durch Preiseffekte angetrieben wird, sondern zum Teil auch mit zunehmenden Praxisgrößen und hochtechnisierter Praxisausstattung zusammenhängt. Diese und weitere Ergebnisse sowie Details zu den Analysen finden Sie im InvestMonitor Zahnarztpraxis in der aktuellen Ausgabe des Online-Journals Zahnmedizin, Forschung und Versorgung.
Für Wissenschaftler und Journalisten bietet das IDZ die zentralen Ergebnisse jetzt auch in Form von Infografiken zur freien Verwendung an.
Erstellt von: Andrea Mader, 02.06.2025
Aktualisiert von: Andrea Mader, 03.06.2025