Ausgabe 11/ 2023

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Azubis gewinnen bei den Praktikumswochen in Baden-Württemberg

Auch in diesem Jahr finden wieder die sogenannten „Praktikumswochen BW“ statt. Um die Aktion zu unterstützen, können Zahnarztpraxen freie Plätze für ein eintägiges Schnupperpraktikum zur Verfügung stellen, so dass an diesem Tag Schülerinnen und Schüler einen Einblick in das Aufgabengebiet einer/eines Zahnmedizinischen Fachangestellten erhalten, die Praxis vorgestellt wird und Fragen rund um die Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten beantwortet werden können. Angesichts des Fachkräftemangels sind die Praktikumswochen ein interessantes Instrument zur Azubi-Gewinnung.

Was sind die Praktikumswochen?
Unternehmen und Schüler lernen sich in einem eintägigen Schnupperpraktika kennen. Die Schülerinnen und Schüller wechseln nach jedem Tag das Unternehmen und sammeln so Erfahrungen in verschiedenen Berufen und Betrieben.

Wann finden die Praktikumswochen BW 2023 statt?

  • Pfingstferien + zwei folgende Schulwochen (30. Mai - 23. Juni)
  • Herbstferien + zwei davor liegende Schulwochen (16. Oktober - 3. November)
    Für diesen Aktionszeitraum gibt es nochmal extra Informationen in der Mitte des Jahres.

Unternehmenssprechstunden (via Zoom)
Für Unternehmen, die an den Praktikumswochen teilnehmen möchten und Praktikumstage anbieten wollen, gibt es in den Unternehmenssprechstunden alle Informationen und die Möglichkeit Fragen zu stellen.

Termine Unternehmenssprechstunde
12.04.2023, um 11.00 Uhr
20.04.2023, um 11.00 Uhr
02.05.2023, um 14.00 Uhr
10.05.2023, um 14.00 Uhr

Anmeldung auf https://praktikumswoche.io/bw-unternehmenssprechstunden

Kontakt und Support
Bei Fragen und Anliegen können Sie sich gerne an support-partner(@)praktikumswoche.de wenden.
In der LZK-Geschäftsstelle unterstützt Lara Fürst von der Abteilung Zahnmedizinische Mitarbeiter/innen, Tel. 0711/ 22845-41 bei Fragen rund um die Praktikumswochen.


GESUNDHEITSPOLITIK

G-BA bestätigt die STIKO-Empfehlungen zur Impfung gegen COVID-19

Die Ständige Impfkommission (STIKO) ist das unabhängige Expertengremium am Robert Koch-Institut (RKI), welches auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes Impfempfehlungen für Deutschland entwickelt. Aktuell hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die STIKO-Empfehlungen zur Impfung gegen COVID-19 beschlossen. Die aktuell geltende Fassung der Schutzimpfungs-Richtlinie finden Sie hier. In der Richtlinie ist festgehalten, welche Impfstoffe zur Grundimmunisierung und für Auffrischimpfungen in den verschiedenen Altersgruppen auch unter Berücksichtigung besonderer Risiken wie Vorerkrankungen eingesetzt werden können.


LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Frühjahrs-Rabattaktion für EUMEPRO-Masken

Der Rahmenvertragspartner der LZK BW für EUMEPRO-Schutzmasken (MNS und FFP2) startet im Zeitraum bis 31.05.2023 (Bestelleingang bis 31.05.2023) eine attraktive Rabattaktion für die qualitativ hochwertigen EUMEPRO-OP-Masken (MNS, Typ IIR gemäß DIN EN 14683) und EUMEPRO-FFP2-Atemschutzmasken ohne Ausatemventil (DIN EN 149; CE0757). Die Rabattaktion bietet, bei entsprechendem Mindest-Bestellwert, bis zu 40% Rabatt auf den bisher bekannten Listenpreis für die beiden Schutzmasken. Benötigen Sie aktuell Schutzmasken für Ihre Zahnarztpraxis, dann schauen Sie sich das aktuelle Bestellformular mit der Frühjahrs-Rabattaktion für EUMEPRO-Masken hier an.

Erstellt von: Andrea Mader, 17.04.2023

Aktualisiert von: Andrea Mader, 19.04.2023