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Ausgabe 15/ 2022

GESUNDHEITSPOLITIK

Neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg

Die neue Corona-Verordnung des Landes, die das Staatsministerium am Freitag notverkündete, trat am Samstag, 20. März in Kraft. Damit fallen im Land wichtige Corona-Auflagen weg. Für Ungeimpfte gelten keine Beschränkungen mehr für private Treffen. Bei Veranstaltungen muss die Zahl der Zuschauer oder Gäste nicht mehr begrenzt werden. Das Land setzt das neue Infektionsschutzgesetz um, das am Freitag in Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde. Es sieht eigentlich das Ende der meisten bundesweiten Auflagen vor. Doch die grün-schwarze Landesregierung greift noch auf eine Übergangsregel zurück, mit der Zugangsbeschränkungen und Maskenpflicht noch bis 2. April bestehen bleiben sollen.

Bundesweit gilt die Maskenpflicht auf absehbare Zeit noch in Pflegeheimen, Kliniken und im Nahverkehr. Im Südwesten gilt mindestens bis zum 2. April noch eine FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen. Auch in Schulen und an Kitas soll zumindest für die zweiwöchige Übergangsfrist weiterhin Maske getragen werden.

An der bestehenden 3G-Regel soll sich in der Übergangszeit bis Anfang April ebenfalls nichts ändern. Das heißt: Wer ins Restaurant, zu einer Messe, in eine Ausstellung und viele andere Bereiche des öffentlichen Lebens will, muss geimpft, getestet oder genesen sein.

Zur neuen Corona Verordnung!

Erstellt von: Andrea Mader, 21.03.2022

Aktualisiert von: Andrea Mader, 23.06.2022