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Ausgabe 80/ 2020

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Virtueller Karlsruher Vortrag "Mund auf" 2020

Seit 1983 findet der Karlsruher Vortrag "Mund auf" statt. Zu 36 Karlsruher Vorträgen hat die Akademie für Zahnärztliche Fortbildung Karlsruhe bisher geladen. Im Jahr ihres 100. Bestehens machte mit dem neuen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Stephan Harbarth ein besonderer Redner seinen Mund auf - für die Verteidigung der Demokratie, für das Grundgesetz und die Fundamente eines Staates, der ein großes Glück ist angesichts der Gefährdungen, denen der demokratische Rechtsstaat und die freiheitliche Demokratie bei uns und in vielen Ländern ausgesetzt ist.

Erstmals in der Geschichte des Karlsruher Vortrags eröffnete der Präsident der Landeszahnärztekammer, Dr. Torsten Tomppert den Karlsruher Vortrag im Kammertheater Karlsruhe. Aufgrund der besonderen Umstände der Corona-Pandemie konnten nur wenige Ehrengäste im Kammertheater Karlsruhe den Vortrag von Prof. Dr. Harbarth verfolgen, aber der Vortrag wurde live von Baden TV übertragen und erreichte auf diesem Wege viele Tausend Zuschauerinnen und Zuschauer.
Den Zusammenhalt unseres Landes, den der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes in seinem Mund-auf-Vortrag zu erörtern beabsichtigte, erachtete auch Dr. Tomppert als "wichtiger denn je, insbesondere in Zeiten der Pandemie". "Selten war uns so bewusst wie heute, dass der Diskurs und das Miteinander Reden für eine funktionierende Gesellschaft essentiell sind".

Nach dem Grußwort des Oberbürgermeisters der Stadt Karlsruhe, Dr. Mentrup und den einführenden Worten des Direktors der Akademie Karlsruhe, Prof. Dr. Winfried Walther, sprach Prof. Dr. Harbarth zum Thema "Drei Jahrzehnte Wiedervereinigung unter dem Grundgesetz - Was hält das Land zusammen?"

Beeindruckende Erfolgsgeschichte des Grundgesetzes

"Nie wieder" - unter dieses Leitmotiv stellten die Gründungsväter und -mütter des Grundgesetzes die neue Verfassung. Als Antwort auf das Weimarer Trauma haben sie das Grundgesetz mit einer Ewigkeitsgarantie versehen: Änderungen des Grundgesetzes sind möglich, aber der Kern bleibt unantastbar. Zum Kern des Grundgesetzes gehören der Förderalismus, die Rechtsstaatlichkeit und das Sozialstaatsprinzip. "Diese wesentlichen Prinzipien des Grundgesetzes garantieren den gesellschaftlichen Zusammenhalt".

Ende der Geschichte

Prof. Harbarth errinnerte an die These des Politikwissenschaftlers Francis Fukuyama: Fukuyama vertrat die These, dass sich nach dem Zusammenbruch der UdSSR und der von ihr abhängigen sozialistischen Staaten bald die Prinzipien des Liberalismus in Form von Demokratie und Marktwirtschaft endgültig und überall durchsetzen würden. Der Siegeszug von Demokratie und Freiheit sei nicht mehr aufzuhalten und breche sich in der Welt Bahn.

Heute sind wir weiter als jemals zuvor entfernt von dieser optimistischen Einschätzung: Der demokratische Rechtsstaat ist unter enormen Druck geraten, das Vertrauen in die Institutionen schmilzt. "Die Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit heute muss uns bekümmern", betonte Prof. Harbarth ohne auf die realen Gefährdungen einzugehen wie sie beispielsweise durch die demokratie- und rechtsstaatlichkeitsverachtenden Äußerungen des amtierenden US-Präsidenten zum Ausdruck kommen.

"So förderalistisch wie möglich, so zentralistisch wie nötig". Mit seinen Ausführungen eröffnete Prof. Harbarth einen neuen Blick auf den Förderalismus. Die Gründungsväter und -mütter des Grundgesetzes hatten sich zum Ziel gesetzt, die "horizontale Gewaltenteilung um eine vertikale Gewaltenteilung zu ergänzen". Förderale Strukturen, ergänzt um die kommunale Selbstverwaltung, gewährleisten die Beteiligung der Bürger. "Das Herz der Menschen erreicht ein Zentralstaat nicht!"

Das Haus der Grundgesetzes ist stabil

Nach einem eher gebrechlichen Bonner Anfang sei das Grundgesetz heute allgemein als Verfassung akzeptiert, urteilte Prof. Harbarth, "es hält uns zusammen". Er sei überzeugt, dass das Grundgesetz in eine gute Zukunft gehe, wenn genug Menschen bereit seien, "sich mit Verstand und Leidenschaft dafür einzusetzen".

 


GESUNDHEITSPOLITIK

Änderung der Arzneimittelverordnung

Auf Grundlage der 18. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) sind ab dem 1. November auf Verordnungen Angaben zur Dosierung des Arzneimittels vorzunehmen.

Dies gilt nicht, wenn dem Patienten ein Medikationsplan, der das verschriebene Arzneimittel umfasst, oder eine entsprechende schriftliche Dosierungsanweisung einer verschreibenden Person vorliegt und wenn die verschreibende Person dies in der Verschreibung kenntlich gemacht hat oder wenn das verschriebene Arzneimittel unmittelbar an die verschreibende Person abgegeben wird.

Um die Zurückweisung von Rezepten durch Apotheken zu vermeiden, sollte deshalb immer bei Medikamenten, die nicht auf einem Medikationsplan verzeichnet sind, wie z.B. Antibiotika durch den verordnenden Zahnarzt die Dosierung angegeben werden.

 

 

Erstellt von: Andrea Mader, 05.11.2020

Aktualisiert von: Tricept AG, 23.06.2022