Ausgabe 69/ 2020
LANDESZAHNÄRZTEKAMMER
Tag der Zahngesundheit 2020: Wichtige Rolle von Prophylaxe und Ernährung
Am „Tag der Zahngesundheit“ führt die Landesarbeitsgemeinschaft für Zahngesundheit e.V. (LAGZ BW) gemeinsam mit ihren 37 regionalen Arbeitsgemeinschaften jedes Jahr viele, zum Teil mehrtägige Aktivitäten durch. Wegen der Corona-Pandemie ist das 2020 nicht möglich. Viel gravierender ist jedoch, dass auch die Gruppenprophylaxe monatelang nicht durchgeführt werden konnte. Dr. Torsten Tomppert, Vorsitzender des LAGZ-Vorstands und LZK-Präsident, warnt vor einer Zunahme von Karies bei Kindern und Jugendlichen und betont den Wert einer zuckerarmen Ernährung.
Aufgrund von Corona musste die aufsuchende Gruppenprophylaxe in Kindertagesstätten, Schulen und Behinderteneinrichtungen eingestellt werden. Der Wegfall der Maßnahmen könnte dazu führen, dass Karies bei Kindern und Jugendlichen wieder zunimmt – ein Rückschlag für die erfolgreiche Präventionsarbeit der letzten Jahre, die Baden-Württemberg einen Spitzenplatz hinsichtlich der kariesfreien Kinderzähne beschert hat. Jetzt starten langsam wieder unterschiedliche Aktivitäten, mit denen altersgerecht über die wichtige Rolle der Mundgesundheit informiert wird. „Ich bin erleichtert, dass die flächendeckende Präventionsarbeit der LAGZ BW endlich fortgesetzt werden kann“, betont Dr. Torsten Tomppert.
Gesund beginnt im Mund – Mahlzeit!
Am 25. September findet der jährliche „Tag der Zahngesundheit“ statt, der die Öffentlichkeit über Themen der Mundgesundheit informiert – einen wichtigen Teil der Allgemeingesundheit. Das diesjährige Motto „Gesund beginnt im Mund – Mahlzeit!“ stellt die Ernährung in den Mittelpunkt, die bekanntlich Auswirkungen auf den ganzen Körper hat.
Hierzu erklärt Dr. Torsten Tomppert: „Eine wirksame Mundgesundheitsprävention umfasst auch die Aufklärung über gesunde Ernährung. Denn übermäßiger Zuckerkonsum ist eines der größten Risiken für Zahn- und Munderkrankungen und trägt außerdem zu Übergewicht und Krankheiten wie Diabetes bei. Diese Krankheiten haben wiederum negative Auswirkungen auf die Zahngesundheit – ein Teufelskreis, den jeder selbst unterbrechen kann. Besonders zuckerhaltige Getränke sind eine Gefahr, über die viele Eltern noch immer zu wenig wissen. Eine Initiative wie der „Nutri-Score“, also die Kennzeichnung von Fertigprodukten hinsichtlich ihrer Inhaltsstoffe, kann beim Einkaufen eine grobe Orientierung geben, um überzuckerte oder fetthaltige Produkte zu vermeiden. Aber fundiertes Wissen über gesunde und schädliche Lebensmittel kann so eine freiwillige Kennzeichnung niemals ersetzen.“
Weiterführende Links:
Tag der Zahngesundheit
Landesarbeitsgemeinschaft für Zahngesundheit Baden-Württemberg
LANDESZAHNÄRZTEKAMMER
Aufbewahrungsfristen des Patientenerhebungsbogens zu COVID-19
Auf unseren Corona-Informationsseiten im LZK-Webauftritt stellen wir Ihnen ein Muster für einen Patientenerhebungsbogen zu COVID-19 zur Verfügung. Sie sollten diesen im Vorfeld der zahnmedizinischen Behandlung vom Patienten ausfüllen lassen. Nachdem die Abteilungen Praxisführung und Recht in der LZK-Geschäftsstelle wiederholt Anfragen zur Aufbewahrungsfrist der ausgefüllen Patientenerhebungsbogens erreichen, möchten wir Ihnen folgende Auskunft geben.
Der COVID-19-Patientenerhebungsbogen dient dem Schutz des Praxispersonals und der Patient/innen, sowie der besseren Nachverfolgbarkeit von Infektionen. Damit gehört er nicht zu den therapeutisch gebotenen Maßnahmen. Eine Aufbewahrung über die Zweckerreichung hinaus ist damit aus (medizinisch) fachlicher Sicht nicht geboten. Er fällt somit auch nicht unter § 630f BGB. Da es weder eine (gesetzliche) Verpflichtung für diesen Bogen gibt, noch eine Aufbewahrungsdauer festgelegt ist, kann in Anlehnung an die Corona-VO eine Aufbewahrungsdauer von mindestens 4 Wochen empfohlen werden. Ein COVID-19-Patientenerhebungsbogen kann auch eingescannt werden, vorgenommene Veränderungen müssen allerdings erkennbar sein.
GESUNDHEITSPOLITIK
Bundesrat billigt Funktionen und Datenschutz bei E-Patientenakte
Die künftigen elektronischen Patientenakten sollen schrittweise mehr Funktionen bekommen. Das legt ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz fest, das der Bundesrat am Freitag, 18.09.2020 passieren ließ. Neben Arztbefunden und Röntgenbildern sollen ab 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder und das Zahn-Bonusheft digital gespeichert werden können.
Zugleich werden mit dem Beschluss zum Start zunächst "abgespeckte" Regeln für den Zugriff auf gespeicherte Daten gebilligt, die von Datenschützern kritisiert werden.
Grundsätzlich bereits festgelegt ist, dass alle Versicherten ab 1. Januar 2021 von der Krankenkasse eine E-Akte zur freiwilligen Nutzung angeboten bekommen sollen. Patienten können dann entscheiden, was in der E-Akte gespeichert wird. Sie bestimmen auch, wer auf Daten zugreifen darf - im ersten Jahr aber noch nicht in einer verfeinerten Variante. Erst ab 1. Januar 2022 ist die Möglichkeit vorgesehen, auch für jedes Dokument einzeln festzulegen, welcher Arzt es sehen kann.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber beanstandet dies. Er plant daher Warnungen und Anweisungen an 65 Krankenkassen mit insgesamt 44,5 Millionen Versicherten, über die er die Aufsicht hat. Dies zielt unter anderem darauf, dass Kassen vorgegebene «Warntexte» an Versicherte schicken müssen. Das Bundesgesundheitsministerium wies die Bedenken zurück.
Erstellt von: Andrea Mader, 22.09.2020
Aktualisiert von: Tricept AG, 23.06.2022