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Ausgabe 60/ 2021

BUNDESZAHNÄRZTEKAMMER

Verlängerung der Hygienepauschale - bei erneuter Absenkung der Vergütung

Der Beschluss Nr. 47 des Beratungsforums, das von BZÄK, PKV und der Beihilfe getragen wird, sollte, befristet bis zum 31.12.2021, eine letztmalige Berechnung der Hygienepauschale in Höhe von 6,19 € pro Patient und Sitzung ermöglichen. Im Beschluss Nr. 49 wird jetzt festgehalten, dass wegen des immer noch erhöhten Hygieneaufwands bis zum 31.03.2022 die GOÄ-Nr. 383 analog zum 2,3-fachen Gebührensatz, das entspricht 4,02 € je Sitzung, zum Ansatz gebracht werden darf. Dazu ist auf der Rechnung die Gebührennummer „GOÄ 383a - erhöhter Hygieneaufwand“ anzusetzen.

Mit diesem Beschluss zur Hygienepauschale unterstützen PKV und Beihilfe die Zahnärzteschaft weiterhin bei der Bewältigung der pandemiebedingten Mehrkosten.

Entsprechend des Beschlusses kann ein erhöhter Hygieneaufwand dann jedoch nicht gleichzeitig ein Kriterium bei der Faktorsteigerung nach § 5 Abs. 2 GOZ darstellen.

Für die Berechnung der coronabedingten Kostensteigerungen für Schutzkleidung, Verbrauchsmaterialien und organisatorischem Aufwand stehen damit drei alternative Wege offen:

  1. Über die Berücksichtigung über den Steigerungssatz nach § 5 Abs. 2 GOZ
  2. Über den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung nach § 2 GOZ
  3. Über die Berechnung der GOÄ 383 nach § 6 Abs. 1 GOZ

Die Entscheidung welcher Berechnungsweg gewählt wird, obliegt der Zahnärztin bzw. dem Zahnarzt unter Berücksichtigung der individuellen betriebswirtschaftlichen Notwendigkeit.

 


TELEMATIK

Information zu "log4j" Schwachstelle und Auswirkungen auf die Dienste der Telematikinfrastruktur

Am 12./13.12.2021 mussten einige Dienste der Telematikinfrastruktur präventiv vom Internet getrennt werden. In der Folge waren das Versichertenstammdatenmanagement und die Aktensysteme der ePA-Apps einiger Krankenkassen eingeschränkt oder gar nicht nutzbar. Zudem war der Konnektor von RISE betroffen. Dies stand im Zusammenhang mit der Warnung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) über eine Schwachstelle mit der Bezeichnung „log4j“. Log4j ist ein Framework zum Loggen von Anwendungsmeldungen in Java. Innerhalb vieler Open-Source- und kommerzieller Softwareprodukte hat es sich über die Jahre zu einem De-facto-Standard entwickelt.

Mittlerweile sind wieder alle TI-Dienste erreichbar. Für Praxen, die einen RISE-Konnektor nutzen, wird empfohlen, schnellstmöglich das von RISE zur Verfügung gestellte Update auf dem Konfigurations- und Software-Repository (KSR) zu installieren. In der Regel wird dieses aber automatisiert  eingespielt. Das Update ist zur Beseitigung der log4j-Schwachstelle erforderlich. Eine Gefährdung für den Konnektor über die Außenschnittstelle zum Internet besteht nach Aussage der gematik nicht.  
 
Die PVS-Hersteller wurden ebenfalls über die „log4j“-Schwachstelle informiert, insbesondere auch über das Erfordernis, das Konnektor-Update der Firma RISE einzuspielen.  
 
Aktuelle Informationen der gematik zum Status der TI finden Sie hier (Achtung: Nur eine allgemeine Auskunftsseite der gematik, keine spezifische Diagnose aus den Praxen möglich). Von dort können Sie über einen Link auch das "TI-Lagebild" erreichen, welches die aktuelle Erreichbarkeit der Dienste und Komponenten aufzeigt. Das "TI-Lagebild" ist auch direkt hier aufrufbar. 
   
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die bekannt gewordene Schwachstelle in der weit verbreiteten Java-Bibliothek Log4j nachträglich hochgestuft. Es gilt nun die höchste Warnstufe Rot.
 
Weil die Java-Bibliothek Log4j als Komponente in extrem vielen Java-Anwendungen steckt, ist im Moment nicht absehbar, wie viele Internetdienste auch von namhaften Firmen  betroffen sind. Es ist ein Who-is-Who der bekanntesten Firmen und reicht von Amazon und Apple über Google, IBM, Tesla und Twitter.
 
Die Schwachstelle macht es Angreifern möglich, Zugriff auf das betroffene System zu erhalten und dort auch ggf. Schadcode zu installieren.
 
Das BSI empfiehlt hier unter anderem dringend eine Bestandsaufnahme, welche Systeme Log4j nutzen und zu prüfen, wo entsprechender Handlungsbedarf besteht. Daher empfiehlt es sich sowohl für Zahnarztpraxen als auch für Zahnärztekammern – wenn nicht schon geschehen – sich mit den IT-Verantwortlichen abzustimmen und entsprechende Prüfungen und Maßnahmen anzugehen.  
 
Weiterführende Informationen zu „log4j“ finden Sie hier:

 

 

Erstellt von: Andrea Mader, 21.12.2021

Aktualisiert von: Andrea Mader, 23.06.2022