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Ausgabe 60/ 2020

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Ergebnisse der LZK-Vertreterversammlung am 25.07.2020

Am 25.07.2020 fand die LZK-Vertreterversammlung unter strengen Hygieneauflagen in der Alten Reithalle im Stuttgarter Martim Hotelkomplex statt. Keine Schutzausrüstung, kein Schutzschirm, keine Systemrelevanz - die drei schlechten "S" beklagte LZK-Präsident Dr. Tomppert in seinem Corona-Rückblick. Die Delegierten protestierten aufs Schärfste, dass die Gesundheitspolitiker/innen in Bund und Land den zahnärztlichen Berufsstand bei ihren Corona-Maßnahmen nicht berücksichtigt haben. Ihrem Unmut machten die Delegierten in einer an die Landesregierung adressierten Resolution und einem Antrag Luft.

Die Sommer-Vertreterversammlung ist traditionell der Beschlussfassung über Satzungsänderungen vorbehalten. Aber die standespolitische „Routinearbeit“ musste zunächst hintenangestellt werden – für den standespolitischen Rückblick der letzten kräftezehrenden Corona-Wochen und -monate durch LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert. Selten sei man sich so einig gewesen bei der Einschätzung und der Unzufriedenheit, wie seitens der Politik mit dem Berufsstand umgegangen wurde, konstatierte Dr. Tomppert: „Wir können Hygiene wie kein anderer Fachbereich, mit Mund-Nasen-Schutz und Handschuhen sind wir quasi verwachsen, wir haben uns nicht weggeduckt, im Gegenteil, wir standen an vorderster Infektionsfront und haben unserem Berufsethos entsprochen“, resümierte Dr. Tomppert unter dem Beifall der Delegierten. Der Dank der Politik: Keine Schutzausrüstung, kein Schutzschirm, keine Systemrelevanz – fasste der Präsident die „drei schlechten S“ zusammen.

In der Konsequenz der Erfahrungen aus den letzten Wochen und Monaten müsse man, so Dr. Tomppert, den Dialog mit der Politik intensivieren – mit der Zielsetzung: Die Zahnmedizin als Teil der Humanmedizin ist systemrelevant. Diese Absicht unterstrichen die Delegierten mit der einstimmigen Verabschiedung einer Resolution und einem Antrag an die Landesregierung. In einem weiteren Antrag adressierten sie die KZV BW für die Übermittlung von personenbezogenen Daten. Und sie forderten die Bundeszahnärztekammer auf, im Beratungsforum darauf hinzuwirken, die Corona-Hygiene-Pauschale ohne zeitliche Begrenzung abrechnen zu können. 

Satzungsänderungen
Nach dem Corona-Bericht des Präsidenten widmeten sich die Delegierten der standespolitischen Arbeit: Neun Satzungen standen zur Beschlussfassung an. Berufsordnung, LZK-Satzung, ZFA-Abschlussprüfungsordnung, Statut der Fortbildungseinrichtungen und der Gutachterkommission für Fragen zahnärztlicher Haftung, Beitragsordnung, Gebührenordnung, Reisekostenordnung I und OP-Katalog der Weiterbildungsordnung – durch diese Satzungsänderungen führte der Vorsitzende des LZK-Satzungsausschusses Dr. Eberhard Montigel, Haushaltsausschussvorsitzende Dr. Eva Hemberger und der Vorsitzende des Weiterbildungsausschusses für Oralchirurgie Dr. Manuel Troßbach. Alle Satzungsänderungen fanden das einstimmige Votum der Delegierten.  

Antrag-Nr. 5-1 Resolution
Antrag-Nr. 5-2 LReg Systemrelevanz
Antrag-Nr. 5-3 KZV BW Datenübermittlung
Antrag-Nr. 5.4 BZÄK Hygiene-Pauschale  

Die ausführliche Berichterstattung über die Vertreterversammlung lesen Sie in der Oktoberausgabe des ZBW!

 


BUNDESZAHNÄRZTEKAMMER

10 Jahre AuB-Konzept: Ein Meilenstein für die Mundgesundheit im hohen Alter und mit Handicap

2010 stellten BZÄK, KZBV, DGAZ und BDO ihr gemeinsames Konzept „Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter“ vor. Das „AuB-Konzept“ widmete sich erstmals systematisch der Versorgung von älteren Menschen, Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung. Niederschlag im Sozialgesetzbuch fand es erst Jahre später. Angesichts des 10-jährigen Jubiläums betont die BZÄK, dass der Zugang vulnerabler Bevölkerungsgruppen zur zahnärztlichen Versorgung auch weiterhin ein wichtiges Anliegen der BZÄK bleiben werde.

Ein wichtiger Punkt war dabei 2017 die Aufnahme einer neuen Richtlinie durch Erweiterung des Paragraphen 22a SGB V. Sie bildet die Grundlage für überwiegend präventive Leistungen für die zahnärztliche Versorgung von Menschen mit Pflegebedarf bzw. mit Beeinträchtigung. Demnach sind in der aufsuchenden Versorgung nun auch wesentliche Präventionsleistungen wie z.B. die Erhebung des Mundgesundheitsstatus verankert.

„Mit diesen wichtigen Erfolgen ist der Einsatz für Menschen im hohen Alter und mit Handicap noch nicht zu Ende. Auch im Jubiläumsjahr des AuB-Konzepts gilt es, die Ausgestaltung zu prüfen und zielgruppenspezifisch weitere Maßnahmen aufzunehmen. Das Konzept ist mit Blick auf die aktuellen Erkenntnisse und die vorhandenen Problemlagen insbesondere für Menschen mit Behinderung weiterzuentwickeln, so dass auch mit therapeutischen Maßnahmen besonders Betroffene zielgenau erreicht werden können“, so BZÄK-Vizepräsident Prof. Dr. Dietmar Oesterreich.

Die zahnärztliche Behandlung dieser Patienten, die einen überdurchschnittlich hohen Mehraufwand (zeitlich, personell, instrumentell, apparativ) auslösen, sollte durch Honorarzuschläge gefördert werden.

Quelle: BZÄK-Klartext

Erstellt von: Andrea Mader, 28.07.2020

Aktualisiert von: Tricept AG, 23.06.2022