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Ausgabe 54/ 2020

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Corona-Überbrückungshilfe kommt auch für Freiberufler

Ende Mai ist das Corona-Soforthilfeprogramm ausgelaufen. Jetzt hat die Bundesregierung ein Nachfolgeprogramm aufgelegt. Die sog. "Corona-Überbrückungshilfe" ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020) und einem Programmvolumen von maximal 25 Milliarden Euro. Es richtet sich explizit auch an Freiberufler. Eine Beantragung ist nach Auskunft des Wirtschaftsministeriums in Stuttgart ab Anfang Juli möglich.

Die Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil in Höhe von 80 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch, 50 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent und 40 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 40 Prozent und unter 50 Prozent im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 9.000 Euro für drei Monate, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro für drei Monate.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Wirtschaftsministeriums!

 


BUNDESZAHNÄRZTEKAMMER

IDZ-Studie: Vor Corona bereits rund 70.000 Euro Gesamthygienekosten jährlich pro Praxis

Zahnarztpraxen haben bereits vor der Corona-Pandemie im Praxisalltag diverse Maßnahmen zur Verhütung von Infektionen ergriffen. Diese Maßnahmen haben sich offensichtlich auch unter den Bedingungen der Covid-19-Pandemie bewährt. Nach der IDZ-Studie sind die jährlichen Gesamthygienekosten einer Einzelpraxis von rund 28.000 Euro auf rund 65.000 Euro (2016) gestiegen und übersteigen damit die Hygienekosten einer Hausarztpraxis um etwa das Zehnfache.

Zahnarztpraxen ergriffen bereits vor der Corona-Pandemie im Praxisalltag diverse Maßnahmen zur Verhütung von Infektionen: vom Tragen der persönlichen Schutzausrüstung über Instrumentenaufbereitung bis hin zur Desinfektion von allen potentiell kontaminierten Flächen. Diese Maßnahmen haben sich offensichtlich auch unter den Bedingungen der Covid-19-Pandemie bewährt.

Die Vorgaben für Zahnarztpraxen sind im Hygieneplan und Hygieneleitfaden sowie den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim RKI „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene“ festgehalten. Das ganze Team unterliegt generell strengen Hygienevorschriften, die zu einem entsprechend hohen Schutzniveau in den Praxen beitragen. Die Hygienevorschriften gehen davon aus, dass regelmäßig potentiell infektiöse Patienten (Masern, TBC, Hepatitis etc.) zur Behandlung in die Zahnarztpraxen kommen. Die Vorschriften betreffen jede Praxis.

Eine aktuelle Studie des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ) hat die Hygienekosten in Zahnarztpraxen vor Ausbruch von Sars-CoV-2 unter die Lupe genommen. Die Gesamthygienekosten in Zahnarztpraxen in Deutschland betrugen bereits 2016 im Durchschnitt rund 70.000 Euro. Seit 1996 sind die jährlichen Gesamthygienekosten einer Einzelpraxis von rund 28.000 Euro auf rund 65.000 Euro (2016) gestiegen. Im Vergleich mit einer nahezu zeitgleich durchgeführten Studie des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) übersteigen die Hygienekosten einer Zahnarztpraxis die einer Hausarztpraxis um etwa das Zehnfache.

In der aktuellen Pandemiesituation sind zudem die Hygienekosten weiter gestiegen, zum einen wegen deutlich angezogener Marktpreise, zudem, weil zusätzliche Schutzmaßahmen ergriffen wurden und der Aufwand für das Behandlungsteam zunahm.

Insgesamt zeigt sich, dass es im Zusammenhang mit Covid-19 kaum Infektionsgeschehen in Zahnarztpraxen im Gegensatz zu anderen medizinischen Einrichtungen gab. Die überaus strikten und kostenintensiven Hygieneaufwendungen in Zahnarztpraxen haben sich als Goldstandard bewährt.

Hier finden Sie die IDZ-Studie!

 


GESUNDHEITSPOLITIK

Neue Informationsplattform des Landes zur Digitalisierung in Medizin und Pflege

Was genau bedeutet Telemedizin? Wie sieht es dabei mit dem Datenschutz aus? Und wie weit ist Baden-Württemberg bei der Digitalisierung in Medizin und Pflege? Auf der Informationsplattform gesundheit-wird-digital.de können sich Bürgerinnen und Bürger darüber ab sofort ein umfassendes Bild machen.

„Die Corona-Pandemie ist ein rasanter Beschleuniger der Telemedizin und der Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung“, so Gesundheitsminister Manne Lucha bei der Vorstellung der Website am heutigen Donnerstag, 25. Juni. „Mit der Plattform wollen wir zeigen, wie weit Baden-Württemberg als Vorreiter bei dieser Entwicklung bereits ist, und wie Bürgerinnen und Bürger im Land konkret davon profitieren können. Wir wollen durch umfassende Informationen bestehende Ängste abbauen und deutlich machen, dass auch bei zunehmender Digitalisierung die Patientinnen und Patienten immer im Mittelpunkt
stehen.“

Plattform informiert über Fortschritte im Land
Die Digitalisierung des Gesundheits- und Pflegebereichs verspricht große Chancen, zum Beispiel weniger Wartezeit beim Arzt und damit die Vermeidung von unnötigem Kontakt mit Krankheitserregern. Aber auch vielfältigere Behandlungsmöglichkeiten durch die Nutzung künstlicher Intelligenz oder eine bessere Behandlungsqualität aufgrund des effizienteren Austauschs zwischen den beteiligten medizinischen Bereichen sind Vorteile der Digitalisierung. Mit der nun veröffentlichten Informationsplattform und einem kurzen Film werden die Fortschritte im Land auf einer zentralen Website gebündelt. Eine Baden-Württemberg-Karte zeigt übersichtlich innovative Modellprojekte vor Ort, und ein Glossar erläutert die wichtigsten Begriffe von A wie Assistenzroboter bis Z wie Zwei-Schlüssel-Prinzip.

Strategie Digitalisierung in Medizin und Pflege
Baden-Württemberg fördert im Zuge der bereits seit dem Jahr 2017 innovative Projekte mit einem Gesamtbetrag von insgesamt rund 11 Millionen Euro. Das Land ist im Bereich der Digitalisierung in Medizin und Pflege bundesweiter Vorreiter. Ziel ist es, die Potenziale digitaler Entwicklungen bestmöglich zu nutzen, um die qualitativ hochwertige und effiziente gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung auch zukünftig flächendeckend und bedarfsgerecht zu sichern.

„Mit ‚docdirekt‘ und dem elektronischen Rezept ‚GERDA‘ hat das Land bereits zukunftsweisende digitale Konzepte vorangetrieben, die künftig bundesweit in die Regelversorgung einfließen sollen. Daneben wollen wir die personalisierte Medizin mit individualisierten Therapiekonzepten an hochspezialisierten Zentren weiter ausbauen. Unser Ziel ist klar: Jede Bürgerin und jeder Bürger in Baden-Württemberg soll am richtigen Ort zum richtigen Zeitpunkt das passende Angebot für seine individuelle Situation vorfinden“, so Minister Lucha abschließend.

Quelle: Pressemitteilung des Ministerium für Soziales und Integration BW

 

Erstellt von: Andrea Mader, 24.06.2020

Aktualisiert von: Tricept AG, 23.06.2022