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Ausgabe 45/ 2020

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

DGAZ-Stellungnahmen zur zahnärztlichen Behandlung Pflegebedürftiger

Die Deutsche Gesellschaft für AlterszahnMedizin e.V. (DGAZ) hat am 25.04.2020 und am 18.05.2020 Stellungnahmen zur zahnärztlichen Behandlung von Pflegebedürftigen veröffentlicht. Eine allgemeingültige Empfehlung zur Frage der Durchführung von Kontrolluntersuchungen im Rahmen der Kooperationsverträge kann aktuell nicht gegeben werden.

Die Angaben in der Stellungnahme der DGAZ vom 25.04.2020 zum „Risikomanagement bei der zahnärztlichen Behandlung Pflegebedürftiger insbesondere vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie“ beruhen auf dem derzeitigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse.

In der weiteren Stellungnahme der DGAZ vom 18.05.2020 wird dargestellt, dass nun begonnen werden soll, „die coronabedingt aufgetretenen Einschränkungen gemeinsam mit der Pflege aufzufangen“ und in „enger Absprache mit den Einrichtungsleitungen“ die Menschen mit Pflegebedarf „wieder regulär zahnmedizinisch zu betreuen“. Die DGAZ hat die Stellungnahme so verfasst, dass sie bei den Pflegedienstleitungen als Gesprächsgrundlage genutzt werden kann.


Kontrolluntersuchungen im Rahmen der Kooperationsverträge (§119b, SGB V)  

Eine allgemeingültige Empfehlung zur Frage der Durchführung von Kontrolluntersuchungen im Rahmen der Kooperationsverträge kann aktuell nicht gegeben werden. Die Entscheidung ist vor Ort gemeinsam mit der Einrichtungsleitung zu treffen. Besonders wichtig bei Wiederaufnahme ist jedoch die zwingende Einhaltung der Hygienestandards für diesen Personenkreis.

Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg plant, flächendeckend Bewohner/innen sowie das Pflegepersonal der Einrichtungen auf eine Covid19-Infektion zu testen. Vor diesem Hintergrund kann es auch sinnvoll sein, mit den zahnärztlichen Kontrolluntersuchungen abzuwarten, bis die Testergebnisse vorliegen.

 


BUNDESZAHNÄRZTEKAMMER

Repräsentative Erhebung analysiert die Auswirkungen der Coronakrise in Zahnarztpraxen

Die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Zahnarztpraxen sind hoch, das zeigte bereits eine offene Online-Umfrage unter Praxisinhabern Mitte April. Nun liegen zusätzlich deutschlandweit repräsentative Daten aus dem GOZ-Analyse-Panel der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) vor: Im Bundesdurchschnitt schätzen die Praxen den Rückgang des Arbeitsaufkommens zwischen Anfang Februar und Anfang April auf mehr als 50 Prozent. Kurzarbeit musste im Bundesdurchschnitt von über zwei Dritteln der Praxen in Anspruch genommen werden (69,8 Prozent).

Die Einschätzungen variieren, je nach Infektionsgeschehen und länderspezifischen Regelungen, zwischen 59,2 Prozent und 40,5 Prozent.  
Obwohl die Praxen flächendeckend für ihre Patienten erreichbar blieben, mussten sie ihre Sprechzeiten um durchschnittlich gut ein Drittel (38,7 Prozent) reduzieren. Am deutlichsten zeigte sich dies in Berlin (-43,2 Prozent). Im Bundesdurchschnitt waren die Zahnärzte Anfang April 25,2 Stunden pro Woche in der Praxis anwesend, darüber hinaus war jedoch die telefonische Erreichbarkeit außerhalb der Sprechzeiten gewährleistet. Beinahe die Hälfte der Praxen hatte ihren Betrieb auf Notfallbehandlung umgestellt (44,6 Prozent). Als Gründe wurden Infektionsschutz (38,1 Prozent), vorbeugende Empfehlungen der Körperschaften (28,0 Prozent), Terminabsagen der Patienten (27,1 Prozent) sowie fehlende oder knappe Schutzausrüstung (19,6 Prozent) genannt (Mehrfachnennungen mgl.). In Bundesländern, in denen das Ministerium entsprechende Verordnungen erlassen hatte, kamen auch diese zum Tragen. Ein weiterer Grund war Personalmangel in der Praxis (entweder Zahnarzt/Personal Risikogruppe oder fehlende Kinderbetreuung).

„Die immensen Verluste werden sich nicht in anderen Monaten nachholen lassen können, dies ist organisatorisch und personell gar nicht möglich, arbeitsrechtlich können die Stunden ja nicht einfach hinten an die Öffnungszeiten drangehängt werden“, so BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel. „Zahnmedizin ist viel ausstattungsintensiver als andere Fachbereiche, warum gerade hier nicht die gleichen Schutzmechanismen greifen wie im restlichen Gesundheitssystem, ist faktisch nicht begründbar. Für die ohnehin kreditbelasteten Praxen ist diese Situation folgenschwer.“
In die Auswertung einbezogen wurden Antworten von über 1.000 Praxen aus dem GOZ-Analyse-Panel der BZÄK. Aufgrund der Struktur des Panels sind repräsentative Hochrechnungen sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene möglich. In einem nächsten Schritt werden derzeit anhand der anonymisierten GOZ-Abrechnungsdaten der Teilnehmer auch die tatsächlichen Auswirkungen der Krise auf das Leistungsgeschehen und die Umsatzentwicklung in den Praxen untersucht.

 

Erstellt von: Andrea Mader, 19.05.2020

Aktualisiert von: Tricept AG, 23.06.2022