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Ausgabe 41/ 2019

BUNDESZAHNÄRZTEKAMMER/ LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

 

Baden-Württemberg-Power bei der BZÄK-Bundesversammlung

Heißt konkret: Baden-Württemberg bringt drei Anträge zu GOZ, Bürokratieabbau und Haushalt in die Bundesversammlung ein und eine Mehrheit der Delegierten votiert für die drei BW-Anträge. Der BW-initiierte GOZ-Antrag "Erhöhung des GOZ-Punktwertes mit jährlicher Dynamisierung" ist der einzige GOZ-Antrag, der eine Mehrheit findet.

 

"Die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer fordert die Bundesregierung auf, den seit 1988 unveränderten Punktwert der GOZ unter Berücksichtigung der Steigerung der praxisspezifischen Kosten sofort deutlich anzuheben und indexiert und dynamisiert jährlich anzupassen“. Diesem aus Baden-Württemberg initiierten Antrag schlossen sich die Delegierten der Zahnärztekammern Hamburg, Thüringen, Westfalen-Lippe, der Landeszahnärztekammer Hessen, der Bayrischen Landeszahnärztekammer sowie die GOZ-Referenten aus Baden-Württemberg, Bremen, Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein an. Das Abstimmungsergebnis fiel eindeutig aus: Einstimmig wurde der Antrag befürwortet. Drei weitere Anträge zur GOZ, unter anderem vom BZÄK-Vorstand, ließen die Delegierten durchfallen.

„Insbesondere die jährliche Dynamisierung des Punktwertes ist für uns zentral, ich habe diese Forderung bereits bei unserem gesundheitspolitischen Frühstück mit den Abgeordneten der Regierungskoalition im Gesundheitsausschuss im Mai dieses Jahres gestellt“, betont LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert.

 

Der Grundstein für den Antrag „Bürokratieentlastung und Transparenz der Medizinprodukteherstellerangaben“ wurde am Vorabend der Bundesversammlung in der gemeinsamen Vorbesprechung der Delegierten der Zahnärztekammern Hamburg und Thüringen mit den Delegierten der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg gelegt. LZK-Vize Dr. Norbert Struß stellte den Delegierten hier seinen Antrag vor. Darin wird der BZÄK-Vorstand aufgefordert, „gegenüber der Politik und allen relevanten Stellen einzufordern, dass bei der Umsetzung der EU-Verordnung über Medizinprodukte die fachlichen und rechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Von den benannten Stellen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG), Verband der Deutschen Dental-Industrie e.V. (VDDI), Robert-Koch-Institut (RKI) und Bundes-Verband-Dentalhandel e.V. (BVDental) ist darauf hinzuwirken, dass bei der Zulassung von Medizinprodukten die Herstellerangaben, insbesondere zur Medizinprodukte-Aufbereitung, diesen Anforderungen genügen“. Die gute Vorarbeit und Absprache zahlte sich erneut aus – in der Versammlung wurde der Antrag einstimmig befürwortet.

 

Weitere Beschlüsse verabschiedete die Bundesversammlung zu:

  • einer weiteren gesetzlichen Beschränkung von gewinnorientierten Fremdinvestoren, um die Kommerzialisierung der zahnärztlichen Versorgung zu stoppen und Patienten zu schützen,
  • zum Abbau überflüssiger Bürokratie und Verhinderung neuer Bürokratie auf nationaler und europäischer Ebene,
  • zur Ergänzung der Novelle der Approbationsordnung für Zahnärzte (ZApprO) durch Aufnahme der gemeinsamen Ausbildung in Zahn- und Humanmedizin im vorklinischen Abschnitt in den Entwurf für den Masterplan Medizinstudium 2020,
  • zum verantwortungsvollem Umgang mit den Chancen und Risiken der Digitalisierung im Gesundheitswesen,
  • zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie mit der Selbstständigkeit,
  • und zu ethischen Verpflichtungen der Zahnärzte in der Berufsordnung.

 

In einem kurzen Film stellten sich zum Schluss der Bundesversammlung Baden-Württemberg, die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg und die Akademie für Zahnärztliche Fortbildung Karlsruhe als Gastgeber des Deutschen Zahnärztetages 2020 vor. Zeitgleich mit der Bundesversammlung finden im nächsten Jahr die Feierlichkeiten zum 100-jährigen Bestehen der Akademie für Zahnärztliche Fortbildung in Karlsruhe statt.

Den ausführlichen Bericht über die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer lesen Sie in der Dezemberausgabe des ZBW!

 

 

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

 

Gespräch mit Jochen Haußmann zu Privat-Equity-Akteuren in der Zahnmedizin

Der stv. Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann war heute Gast im Zahnärztehaus im Albstadtweg. Er folgte der Einladung des LZK-Präsidenten Dr. Torsten Tomppert. Am Gespräch nahm auch die KZV-Vorstandsvorsitzende Dr. Ute Maier teil. Auf der Agenda standen gewinnorientierte Fremdinvestoren in der Zahnmedizin. "Neben den sozialrechtlichen Vorgaben im TSVG müssen ergänzende berufsrechtliche Schritte eingeleitet werden", forderte Dr. Tomppert und bat um Unterstützung der FDP bei der Novelle des Heilberufe-/Kammergesetzes.

 

Dr. Tomppert stellte Jochen Haußmann die seitens der Kammern erarbeiteten Vorgaben für die Ausübung der Zahnheilkunde durch juristische Personen des Privatrechts (z. B. MVZ's), vor: An erster Stelle ist hier die geforderte Pflichtmitgliedschaft dieser juristischen Personen des Privatrechts im Heilberufe-/Kammergesetz zu nennen. Dadurch hätte die Kammer berufsrechtlichen Zugriff auf dieses Konstrukt.

"Unsere erste Option ist aber eine Änderung des Zahnheilkundegesetzes", betonte Dr. Tomppert, "um den MVZ's Korsettstangen einzuziehen, ist auch eine Änderung des Heilberufe-/Kammergesetzes eine Option". Es könnten dadurch Vorgaben für die Ausübung der Zahnheillkunde für juristische Personen des Privatrechts, wie zum Beispiel die Forderung nach einer ausreichenden Haftpflichtversicherung, die Mehrheitsverhältnisse der Gesellschafter zugunsten der Berufsangehörigen oder keine Gewinnabführung an Dritte, installiert werden.
Die erbetene Unterstützung bei der anstehenden Novelle des Heilberufe-/Kammergesetzes sagte Jochen Haußmann zu.

Um eine Stellungnahme seitens der Zahnärzteschaft bat Jochen Haußmann zur aktuellen Welle von gewerblichen Anbietern kieferorthopädischer Behandlungen mittels Aligner und Bleaching- sowie Prophylaxe-Studios. Hierzu konnte Dr. Tomppert Jochen Haußmann den Beschluss der BZÄK-Bundesversammlung vom vergangenen Wochenende übermitteln, in dem die Bundesversammlung Bundes- und Landespolitik auffordert, im Sinne des Patientenschutzes der Vergewerblichung der Zahnheilkunde entschieden entgegen zu wirken. "Der Patient hat  Anspruch darauf, dass ein approbierter Zahnarzt sachkundig behandelt, eigenverantwortlich die Anamnese erstellt, Befunde erhebt und die Diagnose stellt sowie die Therapie durchführt", betonte Dr. Tomppert, "Zahnheilkunde darf nicht zum Gewerbe verkommen!"

Ein weiteres von Dr. Tomppert in das Gespräch eingebrachte Thema waren Art und Umfang der Praxisbegehungen in Baden-Württemberg.

Zum Abschluss sprach der LZK-Präsident noch die Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsprüfung auf Länderebene ab Mitte 2020 an und mahnte: "Es darf keine Verwaschung zwischen Fach- und Rechtsaufsicht geben".

 

 

 

 

 

Novum. Dr. Wolfgang Grüner eröffnet die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer 2019 und begrüßt die Delegierten

 

Bildquelle: BZÄK/ Tobias Koch

 

 

"Der Vorstand und die Bundesversammlung der BZÄK wollen Klarheit für die tägliche Arbeit in der Praxis, keine Einmischung fachfremder Akteure und Erleichterung von Überflüssigem schaffen, etwa beim Bürokratieabbau und der Einhegung von Zahnärztegesellschaften in der Hand von Investoren. Gleichzeitig formulieren wir unsere Forderungen an die Politik, um eine angemessene und zukunftssichere Berufsausübung zu gewährleisten", sagte BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel.

 

Bildquelle: BZÄK/ Tobias Koch

Erstellt von: Andrea Mader, 19.11.2019

Aktualisiert von: Tricept AG, 23.06.2022