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Ausgabe 36/ 2018

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

 

GmbH-geführte Zahnärztegesellschaften: Gespräch mit Mitgliedern des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags

Welche berufsrechtlichen Antworten können auf die zahnärztliche Berufsausübung in der Rechtsform einer juristischen Person gegeben werden? Mit welchen gesetzgeberischen Maßnahmen kann den Risiken von Fehlanreizen durch den Einfluss von renditeorientierten Kapitalgebern begegnet werden? Diese und weitere Fragen zu GmbH-geführten Zahnärztegesellschaften (Z-MVZ) erörterte LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert mit der gesundheitspolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Karin Maag und ihrem Parteikollegen Dietrich Monstadt am 28. November in Berlin.

 

Die Fakten sind bekannt: Alle 16 Stunden wird in Deutschland ein neues zahnärztliches MVZ gegründet. Der Gesetzgeber hat diese Entwicklung forciert als er 2015 die Bildung von arztgruppengleichen Praxisketten erlaubt hat. Hinzu kommt der Trend, dass Großinvestoren und Private Equity-Gesellschaften aus ganz Europa und inzwischen auch aus dem Nahen und Mittleren Osten zahnärztliche MVZ in Deutschland aufkaufen oder gründen, ausschließlich mit dem Ziel große gewinnorientierte Dentalketten zu etablieren.

"Die Landeszahnärztekammern stellen sich diesen Herausforderungen", betonte LZK-Präsident Dr. Tomppert, "wir werden die uns zur Verfügung stehenden berufsrechtlichen Instrumente nutzen, um den Schutz der Patientinnen und Patienten zu sichern. Hierfür benötigen wir aber die Unterstützung der Bundes- und Landesgesetzgeber".

Welche unterstützenden Maßnahmen sich die Kammern von der Politik erhoffen, erläuterte Dr. Torsten Tomppert der gesundheitspolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Karin Maag, MdB, und ihrem Parteikollegen im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags, Dietrich Monstadt.

Die Kammern setzen sich zum einen für die Einführung der Pflichtmitgliedschaft juristischer Personen des privaten Rechts in den Landeszahnärztekammern ein. Derzeit kann sich eine juristische Person dem Berufsrecht entziehen. Dies ist systemwidrig. Dieses Defizit wird auch nicht dadurch ausgeglichen, dass die Zahnheilkundegesellschaften Pflichtmitglieder bei den örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammern sind. Die Heilberufegesetze der Länder müssen deshalb entsprechend ergänzt werden.

Zudem müssen für als GmbH betriebene Zahnheilkundegesellschaften gesetzliche Mindestvoraussetzungen definiert werden, die gewährleisten, dass auch für als GmbH betriebene Zahnheilkundegesellschaften stets zahnmedizinische und keine rein wirtschaftlichen Belange maßgeblich sind. Dazu ist eine Ergänzung im Zahnheilkundegesetz erforderlich sowie eine ergänzende Normierung in den Heilberufe-Kammergesetzen der Länder.

Die Dringlichkeit einer Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes hat die LZK BW in einem Schreiben an Minister Manfred Lucha bereits dargelegt.

 

 

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

 

4. Landeskongress Gesundheit Baden-Württemberg: Ab sofort Anmeldung möglich unter www.lk-gesundheit.de 

Der Landeskongress Gesundheit hat sich innerhalb kürzester Zeit zum zentralen Forum des baden-württembergischen Gesundheitswesens entwickelt. Zum Jahresauftakt findet der 4. Landeskongress Gesundheit am 25. Januar 2019 auf der Landesmesse Stuttgart unter dem Motto "Gesundheit - von Menschen für Menschen" statt. In diesem Jahr erstmals mit dabei ist auch die LZK BW! Prof. Dr. Winfried Walther und Dr. Elmar Ludwig werden als Tischgastgeber und Experte des Forums 6 die Frage erörtern, wie die wachsende Zahl Pflegbedürftiger den medizinischen Alltag verändert.

 

Der Kongress arbeitet am Puls der Zeit und widmet sich im differenzierten und interdisziplinären Austausch den essentiellen Fragen der Gesundheitsversorgung. Als bundesweit einzige Veranstaltung, bei der Entscheider und Verantwortungsträger der Selbstverwaltung, die ambulanten und stationären Leistungserbringer, die Kostenträger sowie die Politik und die Interessensverbände zusammenkommen, setzt der Kongress wichtige Impulse für den notwendigen Fortschritt. Bereits der erste Landeskongress Gesundheit konnte positiv auf das Thema ärztliche Fernbehandlung und Telemedizin einwirken. Die Resultate der Änderung der Berufsordnung, wie das Modellprojekt docdirekt, verbessern maßgeblich die Versorgungssituation für die Patientinnen und Patienten in Baden-Württemberg.

Zum Jahresauftakt findet der vierte Landeskongress Gesundheit am 25. Januar 2019 auf der Landesmesse Stuttgart unter dem Motto „Gesundheit – von Menschen für Menschen“ statt. Der Vormittag steht im Zeichen der Politik: Ministerpräsident Winfried Kretschmann wird in seinem Grußwort über die Bedeutung des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg sprechen. Der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Thomas Gebhart, MdB, des Bundesministeriums für Gesundheit wird über „Aktuelle Herausforderung der Gesundheits- und Pflegepolitik“ aus Sicht des Bundes referieren.

Darüber hinaus setzt der Landeskongress Gesundheit weiterhin auf Partizipation und Interaktion. Der Austausch zwischen den Institutionen im Gesundheitswesen wird durch den Einsatz modernster Kongresstechnik gefördert. Ein eigens für den Landeskongress Gesundheit entwickeltes Programm ermöglicht es den Teilnehmern, über ihre mobilen Endgeräte Fragen und Anmerkungen an die Referenten zu schicken. Neben vielfältigen Gelegenheiten zum Networking dient das World Café Format am Nachmittag zur Diskussion und Vertiefung. Die Teilnehmer unterziehen die Gesundheitsversorgung in sechs verschiedenen, interdisziplinären Foren einer detaillierten und differenzierten Betrachtung. Diskutiert werden das Bild der zukünftigen, niedergelassenen Versorger in Baden-Württemberg, der Alltag in Krankenhäusern, die strukturellen Probleme der Versorgung, die Bedürfnisse der Patienten mit besonderem Fokus auf die Pflege sowie die Gesundheitsvorsorge.

In Forum 6 wird an drei Tischen die Frage erörtert, wie die wachsende Zahl Pflegebedürftiger den medizinischen Versorgungsalltag verändert. Wie die zahnmedizinische Betreuung pflegebedürftiger Patienten gelingen kann, erörtert Gastgeber Prof. Dr. Winfried Walther mit seinen Gästen an Tisch 3 unter Einbezug des LZK-Referenten für Alterszahnheilkunde und Experten Dr. Elmar Ludwig.  

Eingeladen sind angestellte und niedergelassene Ärzte und Zahnärzte sowie alle anderen Berufe der Gesundheitsversorgung, Verantwortungsträger aus Krankenhäusern, die jeweiligen Verbände und Organisationen, Personal aus der Führungsebene in Sozialverwaltungen, Krankenkassen, Kommunen, Ministerien und Politik sowie Entscheider aus der Gesundheitswirtschaft.

Anmeldungen zum Kongress und zu den einzelnen Foren sind ab sofort online unter
www.lk-gesundheit.de möglich. Unter www.lk-gesundheit.de finden Sie auch das Programm.

 


LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

 

Neukonzipierte Hygiene-Modullehrgänge H1-H3: Schulung der Referentinnen und Referenten

Der Praxisführungsausschuss und die Abteilung Praxisführung der LZK BW haben gemeinsam mit dem Sozialministerium und den vier Regierungspräsidien den inhaltlichen und zeitlichen Rahmen der neu konzipierten Hygiene-Module H1-H3 abgestimmt. Auf dieser Grundlage wurden die neuen Hygiene-Modullehrgänge H1-H3 "Aufbereitung von Medizinprodukten in der Zahnarztpraxis" für Zahnärzte und ZFA ausgearbeitet. Am 23. und 24.11.2018 trafen sich die Referentinnen und Referenten zu einer internen Schulung in der LZK-Geschäftsstelle. Die Fortbildungstermine für 2019 stehen bereits fest.

 

Die bisher angebotene Hygiene-Fortbildung „Hygiene-Module H1 und H2“ wurde inhaltlich ergänzt, neu konzipiert und in drei Fortbildungsmodule aufgeteilt. Unter anderem wurden auch Muster-Vorträge, Muster-Lernerfolgskontrollen inklusive Lösungsschablonen und Muster-Teilnahmebescheinigungen erstellt.

 

Der Umfang der ab 2019 neu angebotenen berufsbegleitenden Fortbildung beträgt 24 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Die Fortbildungen werden auf Bezirksebene organisiert und veranstaltet.

 

Die Fortbildung hat künftig (ab 2019) folgende Themenschwerpunkte:

 

Modul H1 - „Theoretische Grundlagen“ (8 Unterrichtseinheiten)

 

  • Rechtliche Vorgaben
  • Grundlagen der Hygiene, Mikrobiologie und Infektionsprävention
  • Qualitätssicherung in der Zahnarztpraxis und speziell in der Aufbereitung von Medizinprodukten
  • Aufbereitung von Medizinprodukten – Voraussetzungen

 

Modul H2 - Schwerpunkt „Aufbereitung von semikritischen Medizinprodukten“

(8 Unterrichtseinheiten)

 

  • Betrieb von Aufbereitungsgeräten
  • Allgemeine Hygiene in der Zahnarztpraxis
  • Aufbereitung von Medizinprodukten („semikritisch“)

 

Modul H3 - Schwerpunkt „Aufbereitung von semi-/ kritischen Medizinprodukten“

(8 Unterrichtseinheiten)

  • Sachgerechtes Vorbereiten
  • Reinigung
  • Desinfektion
  • Zwischen- und Schlussspülung, Trocknung, Prüfung auf Sauberkeit  und Unversehrtheit, Pflege und Instandsetzung, Funktionsprüfung
  • Freigabe und Chargendokumentation
  • Fehlermanagement
  • Transport und Lagerung
  •  Sterilgutverpackung
  • Dampfsterilisation, Kennzeichnung, Freigabe und Chargendokumentation, Fehlermanagement, Transport und Lagerung
  • Allgemeine und Einzelaspekte der Aufbereitung von Medizinprodukten in der Zahnarztpraxis

 

 

 


LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert im Gespräch mit der gesundheitspolitischen Sprecherin der CDU/ CSU-Fraktion, Karin Maag, MdB, und Dietrich Monstadt, MdB, Mitglied im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages und zuständig für Zahnärzte

Erstellt von: Andrea Mader, 26.11.2018

Aktualisiert von: Tricept AG, 23.06.2022