Ausgabe 25 / 2018
LANDESZAHNÄRZTEKAMMER
Gespräch mit dem Vorsitzenden des Beamtenbundes BW
Der Deutsche Beamtenbund Baden-Württemberg ist die gewerkschaftliche Interessenvertretung für Beamte im Landesdienst und der Kommunalverwaltung in Baden-Württemberg. Ende letzten Jahres löste Kai Rosenberger den langjährigen Chef Volker Stich ab, mit dem die LZK stets ein vertrauensvolles Verhältnis verband. Am 25. Juli trafen sich Kai Rosenberger, LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert und KZV-Vorstandsvorsitzende Dr. Ute Maier im IZZ.
Bereits bei seiner Bewerbungsrede hatte Kai Rosenberger betont, dass er den konstruktiven Dialog mit der Politik und den Kurs von Volker Stich fortsetzen wolle. Das hörten die zahnärztlichen Körperschaften und ihre Vertreter gerne - hatte man sich doch regelmäßig vor Landtags- und Bundestagswahlen mit gemeinsamen politischen Statements, insbesondere gegen die Gefahr einer Einheits-/ Bürgerversicherung und den damit verbundenen Nachteilen für die Zahnärzteschaft und die Beamten im Land positioniert. In Anknüpfung an diese Positionierung erörterten die Gesprächspartner das "Hamburger Modell", das den Eintritt von Beamten in die GKV ermöglicht. Der Beamtenbund teilt die Auffassung der Zahnärzteschaft hierzu uneingeschränkt.
LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert lobte den "offenen und kontruktiven Austausch" mit dem Beamtenbund-Chef. Die Gesprächspartner verständigen sich darauf, weiterhin im intensiven Gedankenaustausch zu bleiben. Kai Rosenberger sprach bereits eine Einladung an Dr. Maier und Dr. Tomppert zu den jährlichen "Begegnungen des Beamtenbund BW" aus.
LANDESZAHNÄRZTEKAMMER
Landesdatenschutzbeauftragter stellt Erste-Hilfe-FAQ für Arztpraxen zur Umsetzung der DSGVO vor
Der Landesdatenschutzbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) gibt Antwort auf die dringendsten Fragen zur Umsetzung der DSGVO in den Arztpraxen: Auf der LfDI-Webseite liegt seit kurzem ein Frage-Antwort-Katalog als Hilfestellung für Arztpraxen vor, der in Zukunft durch weitere Fragen aus der Beratungspraxis ergänzt werden soll.
Gerade der Arbeitsalltag in der Arztpraxis wirft aufgrund des regelmäßigen Umgangs mit den besonders sensiblen Gesundheitsdaten der Patienten datenschutzrechtliche Fragen auf. Insbesondere bei niedergelassenen Ärzten ist das Informationsbedürfnis hoch. Der bestehenden Unsicherheit wurde in der Vergangenheit schon mit Schulungen des LfDI u.a. bei den Kassenärztlichen Vereinigungen Rechnung getragen.
Trotzdem ergeben sich gerade in der täglichen Umsetzung immer wieder Fragen; insbesondere die Frage der Notwendigkeit von Einwilligungserklärungen oder von Informationshinweisen treibt die Praxis um. Für diese Fälle gibt der vorliegende Frage-Antwort-Katalog eine erste Hilfestellung für Arztpraxen, aber auch Orientierung für Patienten.
Dabei handelt es sich um einen ersten Aufschlag für ein dynamisches Dokument, das in der Zukunft durch weitere Fragen aus der Beratungspraxis des LfDI ergänzt werden wird. Auf diese Weise wird eine umfangreiche Praxishilfe für den Gesundheitsbereich entstehen, um Fehlentwicklungen in der Praxis vorzubeugen.
Sie finden die Erste-Hilfe-FAQs unter:
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/faq-datenschutz-in-der-arztpraxis/
Quelle: Pressemitteilung des LfDI
GESUNDHEITSPOLITIK
Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung: Alle geplanten Änderungen bei der zahnärztlichen Versorgung
Am Montag hat Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den Entwurf für das Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung vorgelegt. Der LZK liegt eine Regelungsübersicht des BMG vor, in der alle geplanten Änderungen im SGB V beschrieben werden. Wir stellen Ihnen die Änderungen bei der zahnärztlichen Versorgung vor.
Spahn will die ärztliche Versorgung von Kassenpatienten in den kommenden Jahren durch gesetzliche Maßnahmen schneller und besser machen. Wie es am Montag in Berlin im Gesundheitsministerium hieß, sollen die Verbesserungen die gesetzlichen Kassen zwischen 500 Millionen und 600 Millionen Euro kosten.
Nach dem Entwurf sollen niedergelassene Ärzte verpflichtet werden, ihr Mindestangebot an Sprechstunden von 20 auf 25 Stunden pro Woche anzuheben.
Um mehr Ärzte aufs Land zu bekommen, sollen diese obligatorisch regionale Zuschläge erhalten. Bisher war dies freiwillig. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) werden nach den Plänen Spahns zudem verpflichtet, in unterversorgten Gebieten eigene Praxen oder Versorgungsalternativen wie Patientenbusse, mobile Praxen oder digitale Sprechstunden bereitzuhalten.
Zudem sollen die Terminservicestellen zu «Servicestellen für ambulante Versorgung und Notfälle» weiterentwickelt werden. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen dazu auch ein online- oder App-Angebot anbieten. Die Servicestellen sollen bundesweit eine einheitliche Notrufnummer 116117 bekommen und täglich rund um die Uhr erreichbar sein.
Nachfolgend haben wir Ihnen aus der uns vorliegenden Auflistung aller geplanten Änderungen weitere geplante Änderungen, die die zahnärztliche Versorgung betreffen, aufgelistet:
§ 29
KFO-Leistungen: Durch Schaffung Mehrkostenregelung klargestellt, dass Mehrkostenvereinbarungen nach GOZ auch im KFO-Bereich zulässig; Leistungsanspruch der Versicherten bleibt davon unberührt.
§ 55
Festzuschuss für Zahnersatz: Von 50 auf 60 % der vom G-BA festgesetzten Beträge für zahnärztliche und zahntechnische Leistungen der Regelversorgung erhöht; Erhöhung des Bonus von 60 auf 65 bzw. 70 auf 75 % bei vollständigem Bonus-Heft; Anpassung der Härtefallregelungen an die Anhebung der Festzuschüsse.
§ 85
Punktwertdegression: Abschaffung der Punktwertdegression für vertragszahnärztliche
Leistungen, um Hemmnisse bei der Niederlassung in strukturschwachen Gebieten zu
beseitigen.
§ 87
Vertragszahnärztliches Gutachterverfahren: Ermächtigungsgrundlage für das im
Bundesmantelvertrag für Zahnärzte vorgesehene Gutachterverfahren sowie einer
sozialdatenschutzrechtlichen Begleitregelung zur Verarbeitung dafür erforderlicher
personenbezogener Daten.
§ 87e
Kieferorthopädische Leistungen: Folgeregelung zu § 29: GOZ-Abrechnung von
Mehrkostenvereinbarungen.
§ 95
MVZ:
- zur Sicherstellung der Versorgung wird das Potential anerkannter Praxisnetze weitergehend genutzt und diesen die Möglichkeit gegeben, in unterversorgten Regionen MVZ zu gründen
- um Einfluss von reinen Kapitalinvestoren zu begrenzen, wird Möglichkeit von Erbringern nichtärztlicher Dialyseleistungen, MVZ zu gründen, auf fachbezogene MVZ beschränkt
- Klarstellung, dass eine Trägergesellschaft auch mehrere MVZ tragen kann
- Klarstellung, dass die im Gesetz für den Fall einer MVZ-Zulassung als GmbH genannten Sicherheitsleistungen gleichwertig und optional nebeneinander stehen
- kein Zulassungsentzug nach Ausscheiden (z.B. aus Altersgründen) aller Gründer eines MVZ, wenn angestellte Ärzte Gesellschafteranteile übernehmen, solange sie im MVZ tätig sind
§ 103
MVZ:
- Zulassungsausschuss hat auf einen im Rahmen eines Nachbesetzungsverfahrens ausgeschriebenen Vertragsarztsitz das besondere Versorgungsangebot des MVZ zu berücksichtigen
- Klarstellung, dass Vertragsarzt auf Zulassung zugunsten eines in einem anderen Planungsbereich gelegenen MVZ verzichten kann, wenn er ausschließlich in der Zweigpraxis des MVZ in seinem bisherigen Planungsbereich tätig wird
- bisherige generelle Möglichkeit zur Nachbesetzung einer Angestellten-Arztstelle auf sachgerechtes Maß beschränkt; Zulassungsausschuss prüft künftig Bedarf für die Nachbesetzung (allerdings nur „Ob“ und nicht „Wie“ der Nachbesetzung, damit MVZ angestellte Ärzte weiterhin selbst auswählen kann)
Quelle: dpa, BMG
Dr. Tomppert freute sich über den konstruktiven Austausch mit dem Beamtenbund-Chef
Wollen im intensiven Gedankenaustausch bleiben: KZV-Vorstandsvorsitzende Dr. Ute Maier, LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert und der neue Chef des Beamtenbund BW, Kai Rosenberger
Erstellt von: Andrea Mader, 25.07.2018
Aktualisiert von: Tricept AG, 23.06.2022