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Ausgabe 15/ 2019

GESUNDHEITSPOLITIK

 

Bundesrat beschließt Novellierung der Approbationsordnung für Zahnärzte

Auf Betreiben Bayerns hat sich der Bundesrat am 7. Juni 2019 mit der Reform der zahnärztlichen Ausbildung befasst. Die Bundesregierung hatte sie 2017 auf den Weg gebracht, im Bundesrat kam es jedoch bislang nicht zu einer Abstimmung: die zustimmungsbedürftige Verordnung wurde im November 2017 und nochmals im Oktober 2018 von der Tagesordnung abgesetzt. In der heutigen Plenarsitzung ist der Bundesrat jetzt dem gemeinsamen Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Sachsen gefolgt und und hat die Novellierung der Approbationsordnung für Zahnärzte befürwortet.

 

Der Bundesrat hat weiterhin vorgeschlagen, zunächst nur speziell die zahnärztlichen Inhalte der Approbationsordnung zu novellieren und die allgemeinen medizinischen Inhalte der Approbationsordnung zu einem späteren Zeitpunkt zu reformieren. Darüber hinaus hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, in einen Dialog über eine Beteiligung des Bundes an den Folgekosten der gesamten Reform bei gleichzeitigem Erhalt der Studienplatzkapazitäten einzutreten.

 

In der Begründung gegenüber dem Plenum heißt es im gemeinsamen Länderantrag (Drucksache 270/1/19):
Da die Zahnärztliche Approbationsordnung seit dem Jahr 1955 nur wenig weiterentwickelt wurde, berücksichtigt sie nicht angemessen die fachlichen Fortschritte in der Zahnmedizin und kann auch nicht den heutigen Anforderungen an eine moderne und interdisziplinäre Lehre entsprechen. Eine Novellierung der Zahnärztlichen Approbationsordnung ist deshalb dringend erforderlich. Eine Reform sollte aber auch jene Weiterentwicklungen im Bereich der allgemeinen medizinischen Ausbildung berücksichtigen, welche aktuell im Rahmen des Prozesses zum Masterplan Medizinstudium 2020 zwischen Bund und Ländern ausgehandelt wird. Die Verordnung sieht bei den speziell zahnärztlichen Ausbildungsinhalten kleinere Lerngruppen vor, welche einen größeren Personalbedarf begründen. Der unverändert hohe Versorgungsbedarf erlaubt jedoch keine Reduzierung der zahnmedizinischen Studienplatzkapazitäten. Grundlage des Dialogs zu den Folgekosten der gesamten Reform können jene Kalkulationen sein, welche der Medizinische Fakultätentag im Auftrag der Länder zeitnah bis Sommer 2019 vorlegen wird. Diese werden unter anderem Zusatzkosten enthalten, welche den Ländern und Hochschulen durch die Umsetzung des Maßgabebeschlusses für einen Studienplatz über das gesamte Zahnmedizinstudium hinweg entstehen. Dabei ist zwischen Personal-, Sach- und Investitionskosten zu differenzieren (einschließlich IT-Kosten). Neben den dauerhaft anfallenden Zusatzkosten durch die Umsetzung des ersten Reformschrittes sind auch die einmal anfallenden Transformationskosten zu berechnen. Änderungen des Curricularnormwertes (CNW) müssen gegebenenfalls ebenfalls berücksichtigt werden.

 

Quelle: www.bundesrat.de

 

FREIE BERUFE

 

BFB-Statistik: Freie Berufe beschäftigen erstmals über vier Millionen Menschen

Das Institut für Freie Berufe in Nürnberg (IFB) hat für den Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) die Statistik zu den Selbstständigen in den Freien Berufen zum Stichtag 1. Januar 2019 erhoben. BFB‐Präsident Prof. Dr. Wolfgang Ewer: „Die Zahlen spiegeln die besondere Dynamik der Freien Berufe. Der Aufwärtstrend ist ungebrochen. Sie wachsen weiter und weiter und beschäftigten erstmals mehr als vier Millionen Menschen. Die Freiberufler prägen die wirtschaftliche Landschaft maßgeblich."

 

BFB-Präsident Prof. Dr. Woflgang Ewer weiter:
"Mittlerweile ist jeder dritte Selbstständige Freiberufler. Entgegen dem allgemeinen Trend: Schließlich nimmt die Zahl der Selbstständigen insgesamt über die Jahre hinweg permanent ab. Diese erfreulichen Befunde sind eine Bestätigung des freiberuflichen Koordinatensystems, zu dem die Vertrauensstellung und Unabhängigkeit des Freiberuflers ebenso zählen wie seine persönliche fachliche Kompetenz und kompromisslose Qualitätsorientierung. Die Potenziale der Freien Berufe sind beachtlich. Sie sind quantitative und qualitative Triebfeder für unsere Wirtschaft und Gesellschaft. Sie bieten hoch qualifizierte Dienstleistungen und begleiten die Menschen und Unternehmen durch die technischen und gesellschaftlichen Veränderungen. Die Freien Berufe sind wertvoll – auch für den europäischen Binnenmarkt. Nach der Europawahl geht es jetzt darum, das Vertrauen der Bürger in die EU zurückzugewinnen. Ihre Akzeptanz in der Bevölkerung ist nicht in Stein gemeißelt. Das liegt zu einem erheblichen Teil daran, dass das in den Europäischen Verträgen festgelegte Subsidiaritätsprinzip zunehmend zugunsten einer zentralistischen Politik ausgehöhlt wird. Die Subsidiarität darf aber nicht unter dem Deckmantel des Binnenmarkts geschwächt werden. Das Europamotto lautet „Vielfalt in Einheit“. Diese Vielfalt muss die Einheit aushalten. Ja, sie sogar schützen. Die EU muss sich auf ihre Stärken besinnen und diese revitalisieren. Dazu sollte sie ihre zukünftigen Kompetenzfelder eher in den großen als in kleinteiligen Fragestellungen sehen.“ 

 

Zu den statistischen Ergebnissen im Einzelnen:

Die Zahl der selbstständigen Freiberufler klettert zum Jahresbeginn 2019 auf 1.432.000. Das ist ein Plus von 1,8 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert von 1.407.000 Personen.

Die technisch‐naturwissenschaftlichen Freiberufler verzeichnen den höchsten Anstieg von 271.000 auf 280.000 Personen und ein Plus von 3,3 Prozent. Gefolgt von den rechts‐, wirtschafts‐ und steuerberatenden Freiberuflern, deren Zahl von 390.000 auf 399.000 Personen steigt, plus 2,3 Prozent. Zu den freien Heilberufen zählen jetzt 421.000 nach zuvor 417.000 Personen, plus ein Prozent. Auch die freien Kulturberufe legen zu, von 329.000 auf 332.000 Personen, ein Zuwachs von 0,9 Prozent. Der Anteil der Freiberufler an allen Selbstständigen steigt: Lag er zuvor bei 32,1 Prozent, sind es jetzt 33,9 Prozent.  Zudem gibt es mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, nach zuvor 3.460.000 werden jetzt 3.597.000 Personen gezählt, plus vier Prozent.

Auch die Zahl der Auszubildenden klettert, von 124.000 auf 125.000 Personen, plus 0,8 Prozent. Ebenso sieht es bei den mitarbeitenden, nicht sozialversicherungspflichtigen Familienangehörigen aus, jetzt sind es 308.000 nach zuvor 307.000 Personen, plus 0,3 Prozent.

 

Somit beschäftigen die Freien Berufe insgesamt rund 4.030.000 Personen. Gegenüber dem Vorjahreswert von 3.891.000 Personen sind das 3,6 Prozent mehr. In Summe arbeiten 5.462.000 Personen in den Freien Berufen, plus 3,1 Prozent gegenüber 5.298.000 Personen im Vorjahr. 

 

Quelle: Pressemitteilung des BFB

 

 

FORTBILDUNGSINSTITUTE

 

Sommer-Akademie des ZFZ Stuttgart am 5./6. Juli 2019: Schon angemeldet?

Im Jubiläumsjahr „25 Jahre DH in Deutschland“ wird das Motto der Sommer-Akademie "Gemeinsam sind wir stark!" aus einer umfassenderen Perspektive beleuchtet. Es wird Vorträge aus „anderen Welten als der Zahnmedizin“ geben. Aber auch zahnmedizinische Themen kommen nicht zu kurz: Unter dem Stichwort „Zahnmedizin 4.0“ erfahren Sie neueste Erkenntnisse zur Optimierung des Biofilmmanagements, diskutieren über spezielle Präventionskonzepte bei Patienten mit Multibandapparaturen sowie den Umgang mit Prä- und Probiotika bei der Parodontitistherapie, dürfen sich auf Ausführungen über intelligente Füllungen und Tipps und Tricks zur Erhaltung der Zahngesundheit im Alter freuen! Gleich anmelden hier!

 


Erstellt von: Andrea Mader, 06.06.2019

Aktualisiert von: Tricept AG, 23.06.2022