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Ausgabe 10 / 2018

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

 

Besprechung mit dem Umweltministerium BW

Am 21.03.2018 führten der Röntgenreferent der LZK BW, PD Dr. Dirk Schulze und die Abteilungen Praxisführung und Recht ein Gespräch mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Von Seiten des Umweltministeriums waren die Leiterin des Referats 36 Strahlenschutz, Dr. Bertram-Berg und Herr Eytner, Mitarbeiter im Referat 36, der Einladung der LZK in die Geschäftsstelle gefolgt.

 

Gesprächsthemen waren die Zusammenarbeit mit den Regierungspräsidien sowie die Erörterung weiterer Möglichkeiten der Kulanzregelung bei versäumter Aktualisierung der Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz. Des Weiteren ließ sich die LZK einen Überblick geben über das neue Strahlenschutzgesetz und die neue Strahlenschutzverordnung. Die Vertreter des Umweltministeriums erhielten zudem einen Sachstand bzgl. der Umsetzung einer Online-Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz durch die LZK BW. Abschließend tauschte man sich über die inhaltliche Gestaltung des zukünftigen Erwerbs bzw. der Aktualisierung der Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz aus.

 

 

GESUNDHEITSPOLITIK

 

Vorläufige Einigung über den Richtlinienentwurf für einen Verhältnismäßigkeitstest

Die Unterhändler von Europäischem Parlament und bulgarischer Ratspräsidentschaft haben in der dritten Trilogrunde am 20. März 2018 in Brüssel eine vorläufige Einigung über den Richtlinienentwurf für einen Verhältnismäßigkeitstest erzielen können.   

 

In ie zuständige Ratsarbeitsgruppe muss allerdings das Verhandlungsergebnis noch billigen. Im Falle einer Bestätigung durch die Ratsarbeitsgruppe werden Europäisches Parlament und die im Rat versammelten EU-Mitgliedstaaten den Richtlinienentwurf zügig verabschieden, so dass mit einem Inkrafttreten der Richtlinie noch vor der Sommerpause zu rechnen ist.
 
Der IMCO-Berichterstatter und Verhandlungsführer des Parlaments, Dr. Andreas Schwab (CDU) , stellte in der IMCO-Sitzung am 21. März 2018 die Grundzüge der Einigung vor: 

 

  • Im Eingangsartikel 1 wird ausdrücklich klargestellt, dass die Regulierung der Berufe in der Zuständigkeit und dem Ermessen der EU-Mitgliedstaaten liegt.
  • Als besonderen Erfolg hob Schwab hervor, dass es gegen den Willen des Rates gelungen sei, eine „besondere Behandlung“ der Gesundheitsberufe sowohl in den Erwägungsgründen als auch den Artikeln festzuschreiben, womit man im Ergebnis nah an der IMCO-Position vom 4. Dezember 2017 geblieben wäre.
  • Die Teilnahme der betroffenen Berufe und der interessierten Öffentlichkeit an den Tests soll durch rechtzeitige öffentliche Konsultationen sichergestellt werden.
  • Das Parlament hat bei der Frage der Umsetzung der Richtlinie durch die Mitgliedstaaten nachgegeben und ist von seiner Forderung nach einer kurzen Umsetzung binnen eines Jahres abgerückt. Die Mitgliedstaaten sollen vielmehr die vergleichsweise übliche 2-Jahresfrist zur Umsetzung erhalten.  

 

Als Fazitlässt sich sagen, dass der Verhältnismäßigkeitstest im Vergleich zum ursprünglichen Kommissionsvorschlag vom Januar 2017 im Sinne der regulierten Berufe deutlich entschärft wurde. Der Test muss selbst verhältnismäßig sein, d.h. der Aufwand für den Test muss im Verhältnis zum Umfang der geplanten Änderung des Berufsrechts stehen. Die Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast wurden ebenfalls reduziert, wobei in den Erwägungsgründen ausdrücklich darauf Bezug genommen wird, dass die Mitgliedstaaten nicht notwendigerweise Studien „produzieren“ müssen, um die Verhältnismäßigkeit neuen Berufsrechts zu rechtfertigen.
 
Abzuwarten bleibt, wie die Ratsarbeitsgruppe auf den mit Blick auf die Gesundheitsberufe gefundenen Kompromiss reagieren wird. Im Vorfeld des Trilogs hatte die deutliche Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten ein Sonderregime für Gesundheitsberufe noch abgelehnt.

 

Quelle: Brüsseler Büro der BZÄK

 

 

GESUNDHEITSPOLITIK

 

Konjunkturbarometer der Freien Berufe: Anhaltend positives Geschäftsklima in den Freien Berufen

Seit 2013 erhebt das Institut für Freie Berufe (IFB) im Auftrag des Bundesverbandes der Freien Berufe e. V. (BFB) ein Konjunkturbarometer. Zweimal im Jahr werden hierzu Angehörige der Freien Berufe um Einschätzungen zu ihrem Berufsstand befragt. Die letzte Umfrage aus dem Winter 2017 zeigt ein anhaltend positives Geschäftsklima in den Freien Berufen sowie eine positive Prognose für das Jahr 2018.

 

Die Befragung stellt ein kontinuierliches Monitoring der Situation der Freien Berufe dar und liefert valide Aussagen über die Geschäftslage, konjunkturelle Erwartungen sowie das generelle Geschäftsklima. Dieses ist hinsichtlich der Vergleichbarkeit am ifo Geschäftsklimaindex angelehnt und ermöglicht so eine mit anderen Wirtschaftszweigen vergleichbare Einschätzung der Angehörigen der Freien Berufe. 

 

Geschäftslage
Auch in der diesjährigen Winterumfrage zeigt sich, dass mit 48,6 Prozent der Großteil der befragten Freiberufler mit der eigenen wirtschaftlichen Lage zufrieden ist und diese als gut einschätzt.

 

Auslastung
Erstmals wurde in der diesjährigen Winterbefragung auch das Thema Auslastung von Kapazitäten evaluiert. In einer Linie mit den bereits gezeigten Ergebnissen geben auch hier 44,4 Prozent der Befragten an, in ihrer freiberuflichen Tätigkeit zu 75 bis 100 Prozent ausgelastet zu sein. Ein weiteres Drittel gibt an, bereits  die Kapazitätsgrenzen zu überschreiten.

 

Die Ergebnisse im Detail finden Sie hier

 

Quelle: BFB Information

 

 

Erstellt von: Andrea Mader, 27.03.2018

Aktualisiert von: Tricept AG, 23.06.2022