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Ausgabe 02/ 2020

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

LZK-Vorstand trifft Hochschullehr/innen in Rust

Das letzte Treffen fand 2013 statt. Am 21. Januar 2020 trafen sich die Ärztlichen Direktoren der zahnmedizinischen Universitätskliniken in Baden-Württemberg sowie die Studiendekane mit dem LZK-Vorstand erneut. "Künftig werden die Treffen regelmäßig alle zwei Jahre stattfinden", zeigte sich LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert sehr zufrieden mit dem Gespräch und dem neuen Format, wonach neben den Ärztlichen Direktoren auch die Studiendekane am Austausch teilnehmen. Gesprächsbedarf gab es in der Runde genug...

Dr. Tomppert begrüßte zunächst die Teilnehmer/innen des Gesprächs: Für die Universitätsklinik Tübingen nahm die stv. Ärztliche Direktorin, Prof. Dr. Diana Wolff in Vertretung für Prof. Dr. Bernd Koos sowie Studien- und Lehrbeauftragter Oberarzt Dr. Marco Herz teil. Aus Freiburg kamen Prof. Dr. Elmar Hellwig und Studiendekanin Prof. Dr. Nadine Schlüter. Aus Ulm fanden der Geschäftsführende Ärztliche Direktor, Prof. Dr. Dr. Alexander Schramm und Studiendekan Prof. Dr. Dr. Bernd Lapatki den Weg nach Rust. Und aus Heidelberg reisten der Geschäftsführende Ärztliche Direktor Prof. Dr. Peter Rammelsberg und der Ärztliche Direktor, Prof. Dr. Christopher J. Lux an.

Die Hochschullehrer/innen berichteten auf Bitten von Dr. Tomppert zunächst über den Stand der Umsetzung der Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung. Alle vier Universitätskliniken stehen in den Startlöchern, um in die Studienplanungen einsteigen zu können, die bis Oktober dieses Jahrs abgeschlossen sein müssen. Derzeit befinden sie sich in Gesprächen und Verhandlung mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg über den CNW-Wert, den curriculären Normwert, der den Lehraufwand für einen Studierenden definiert und nach Auffassung der Hochschullehrer noch deutlich zu niedrig liegt. Dr. Tomppert bot den Hochschullehrern die Unterstützung der Kammer für die Vermittlung eines weiteren Gesprächstermins bei Finanzministerin Edith Sitzmann an. Bezüglich der Approbationsordnung für Zahnärzt/innen hat die Landeszahnärztekammer bereits mehrere Gespräche mit der Finanzministerin geführt und eine zügige Umsetzung gefordert ebenso wie eine ausreichende Finanzierung angemahnt.

Die neue Approbationsordung für Zahnärzt/innen sieht eine 4-wöchige Famulatur vor. Prof. Hellwig und BZK-Vorsitzender Dr. Peter Riedel stellten das seit fünf Jahren bestehende Modellprojekt "Kooperationspraxen für Famulatur" der BZK Freiburg mit der Universitätsklinik Freiburg vor, das überaus erfolgreich läuft und als Modell für die Umsetzung der Famulatur nach der Approbationsordnung gelten kann. Im Anschluss daran bot Dr. Tomppert erneut die Hilfe der Kammer bei der Umsetzung der Famulaturpflicht an. Die Teilnehmer/innen erörterten verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten und verständigten sich darauf, dass die Kammer eine Liste an interessierten Praxisinhaber/innen nach Selbstverpflichtung durch die Zahnärztinnen und Zahnärzte auflegt, die sie den Universitätskliniken zur Weitergabe an die Studierenden zur Verfügung stellt. Dr. Tomppert wird sich zudem im Vorstand der BZÄK für eine bundeseinheitliche Vorgehensweise stark machen.

Weiteres Thema auf der Gesprächsagenda war der Masterplan Medizinstudium 2020. Die engere Verzahnung von Humanmedizin und Zahnmedizin wurde allseits begrüßt.

Abschließend stellte Dr. Tomppert den Hochschullehrern die neuen Leiter der kammereigenen Fortbildungsinstitute vor. In intensiven Austausch erörterte die Runde Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen dem ZFZ Stuttgart und der Akademie Karlsruhe mit den vier Universitätskliniken.

 

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Warnhinweis: Aufforderung zur Eintragung ins Transparenzregister

Derzeit versendete die Organisation Transparenzregister e.V. i.G. Aufforderungen, sich binnen 10 Tagen in das Transparenzregister einzutragen. Hierbei handelt es sich nicht um eine amtliche Aufforderung, sondern um ein Angebot des Vereins auf kostenpflichtige Unterstützung bei der Eintragung ins Transparenzregister.

Die Organisation Transparenzregister e.V. i.G. versendet derzeit die in der Anlage beigefügte Aufforderung, sich binnen 10 Tagen in das Transparenzregister einzutragen. Der angegebene Link führt jedoch nicht auf die offizielle Homepage des Transparenzregisters, sondern auf die Homepage des Vereins. Nach eigenen Angaben möchte der Verein seine Vereinsmitglieder bei der Eintragung ins Transparenzregister unterstützen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für die vom Verein berechnete Dienstleistung inklusive der Eintragsgebühren beläuft sich hierbei auf 49,00 Euro.
Für Zahnärzte ist die Eintragung in das Transparenzregister jedoch kaum relevant. Nach § 20 Geldwäschegesetz gilt die Eintragungspflicht nur für juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften. Die meist als Gesellschaft bürgerlichen Rechts organisierten Berufsausübungsgemeinschaften sind daher von vornherein nicht betroffen. Im Falle einer Partnerschaftsgesellschaft oder einer GmbH entfällt die Eintragungspflicht grundsätzlich gemäß § 20 Abs. 2 GwG, weil diese in das Handelsregister oder Partnerschaftsregister eingetragen sind und die gewünschte Transparenz bereits hergestellt ist.
Weitere Informationen zum Transparenzregister können über die offizielle Hompage unter www.transparenzregister.de eingeholt werden.

 

 

Erstellt von: Andrea Mader, 29.01.2020

Aktualisiert von: Tricept AG, 23.06.2022