Kontakt

Ausgabe 18 / 2017

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

 

Landeszahnärztekammer ist anerkannte Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz (BzG BW)

Mit Bescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 24.10.2017 ist die Landeszahnärztekammer BW als Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz BW anerkannt. Die LZK ist damit berechtigt, Bildungsmaßnahmen im Sinne des BzG BW durchzuführen.

 

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.

Die bezahlte Bildungsfreistellung kann genutzt werden für die berufliche Weiterbildung, die politische Weiterbildung oder für die Qualifizierung zur Wahrnehmung bestimmter ehrenamtlicher Tätigkeiten.

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht.

Der Anspruch auf Bildungszeit steht demnach auch den zahnmedizinischen Mitarbeiterinnen in den Praxen zu, sie können die ihnen zustehenden fünf Bildungstage bei einer Fortbildungsveranstaltung der LZK und ihrer Untergliederungen, den BZKen und den Fortbildungseinrichtungen, in Anspruch nehmen.

 

 

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

 

Gemeinsame Präsidiumssitzung mit der LZK Sachsen

Das jährliche Treffen mit dem Präsidium der Landeszahnärztekammer Sachsen hat eine lange Tradition: Am 3. November reisten LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert und sein Stellvertreter Dr. Norbert Struß erstmals nach Dresden. Im Vorfeld der BZÄK-Bundesversammlung gab es zahlreiche Gesprächspunkte mit den sächsischen Kollegen, Präsident Dr. Mathias Wunsch und stv. Präsident, Dr. Thomas Breyer.

 

Neben der Vorbesprechung der BZÄK-Bundesversammlung standen die Themen Praxisbegehung und der unterschiedliche Ablauf in den beiden Bundesländern, zusätzliche Angebote der Kammer sowie der Austausch über die jeweiligen Angebote und Maßnahmen zur Gewinnung des standespolitischen Nachwuchses sowie im Bereich PR und Social Media auf der Agenda. Auch über die Weiterbildungsordnung und die Telematik-Infrastruktur wurde gesprochen.

 

 

GESUNDHEITSPOLITIK

 

Zwischenstand der Sondierungsgespräche

Die Sondierungsrunde aus Union, FDP und Bündnis90/Grüne hat sich jetzt auch erstmals mit dem Bereich Gesundheit und Pflege befasst. Die BZÄK hat die Ergebnisse in einem Zwischenstandsbericht zusammengefasst und erste Schlussfolgerungen gezogen.


Konsens:

  • Flächendeckende Sicherstellung guter Versorgung im ländlichen Raum und in unterversorgten Quartieren
  • Fachkräftesicherung
  • Integrierte und sektorübergreifende Bedarfsplanung 
  • Nutzung der Chancen der Digitalisierung im Gesundheitswesen
  • Weiterentwicklung der Notfallversorgung (besonderer Handlungsbedarf) 
  • Verbesserung der Situation der Geburtshilfe

 
Einigung, dass man über diese Punkte noch sprechen will:

  • Krankenhausinvestitionen
  • Weiterentwicklung des Medizinstudiums, Medizinstudienplätze
  • Stärkung der Unabhängigkeit des MDK
  • Stärkung der Patientenrechte, Verbesserung der Patienten- und Versichertenbeteiligung
  • Flächendeckende Apothekenversorgung, Versandhandel 
  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen  in  der  Alten-  und  Krankenpflege  (Vergütung, Refinanzierung von Tarifsteigerungen, Verbesserung der Personalausstattung) 
  • Entbürokratisierung der Pflegedokumentation in der Krankenpflege
  • Finanzierung des Gesundheitswesens hinsichtlich
    - Struktur (Bürgerversicherung vs. Duales System)
    - Beitragsentwicklung (AN und AG, Parität, Deckelung, Beibehaltung Status
      Quo)
    - Überprüfung Morbi-RSA (Regionalisierung)
    - Entbudgetierung 
    - Steuerfinanzierung GKV-Beiträge von ALG II-Empfängern
    - Reduktion der Mindestbeiträge von Selbständigen
  •  Sicherstellung der Versorgung mit medizinischem Cannabis
  •  Legale kontrollierte Abgabe von Cannabis generell

 

Schlussfolgerungen der BZÄK
Wichtig ist: beschlossen wurde bislang nur, die unter „Konsens“ aufgeführten Themen im Rahmen von Koalitionsverhandlungen vertieft zu besprechen. Die weiteren Themen wurden in der ersten Runde noch nicht angesprochen, die Parteien haben nur angemeldet, über diese Themen sprechen zu wollen. Ob es Konsens geben wird, die einzelnen Themen zu vertiefen, bleibt abzuwarten. Der Unterpunkt „Struktur“ ist daher auch kein kritischer Punkt, es ist klar, dass die Grünen ihr Modell der Bürgerversicherung einbringen müssen, das steht im Wahlprogramm. Realpolitisch betrachtet, gibt es aktuell keinen bereiteten Boden für einen großen Systemwechsel, ebenso wenig Interesse der Union oder der FDP vom Dualen System abzurücken. Man darf jedoch nicht die Kompromisslinien aus der Jamaika-Koalition Schleswig-Holstein aus dem Auge verlieren. Dort und in Hamburg soll die GKV für Beamte geöffnet werden. Das kann auch im Bund eine Option sein, sofern sich in dem Bereich die Positionen verhärten und sich die Union irgendetwas abkaufen lassen muss. Das ist jetzt jedoch nicht absehbar und nicht sehr wahrscheinlich. Es gibt ausreichend weitere Punkte unter dem Stichwort „Finanzierung“, an denen den Grünen gelegen ist. 
 
Es besteht die vage Möglichkeit, dass im Rahmen der Gespräche rund um die
Medizinstudienplätze und auch die Krankenhausinvestitionen über die ZApprO gesprochen wird. 
 
Weitere Themen: 
Bürokratieabbau

  • Konsens:  Für  Gründer,  StartUps  und  den  Beginn  von  Selbständigkeit  /  weiter  im  Gespräch: Förderung  von  Selbständigkeit,  soziale  Absicherung  von  Selbständigkeit,  Frage  der Mindestbeiträge Krankenversicherung

 
Bildung und Forschung

  • Konsens:  bis  2025  gesamtstaatlich  3,5  Prozent  vom  BIP  in  F&E  zu  investieren  /  10  Prozent  in Bildung  und  Wissenschaft  allg.  /  Einführung  einer  steuerlichen  Forschungs-  und Entwicklungsförderung

 

Quelle: interner Vermerk der BZÄK

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erstellt von: Andrea Mader, 06.11.2017

Aktualisiert von: Tricept AG, 08.12.2021