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Ausgabe 13 / 2017

BUNDESZAHNÄRZTEKAMMER

 

12. Europatag der BZÄK in Brüssel

Für LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert war der 12. Europatag der BZÄK in Brüssel ein echtes Heimspiel: Diskutanten beider Panels, die sich mit dem Dienstleistungspaket der Europäischen Kommission beschäftigten, waren baden-württembergische Abgeordnete des Europäischen Parlaments, die Dr. Tomppert erst jüngst zu Dialoggesprächen getroffen hat.   

Auf der Agenda des 12. Europatages der BZÄK in Brüssel am 7. Juni stand das Dienstleistungspaket und die Frage, ob es der Europäischen Kommission mit ihrer Gesetzgebungsinitiative gelingt, durch weniger Regulierung mehr Wachstum zu generieren?

Den Impuls für das erste Panel, das die Auswirkungen des Verhältnismäßigkeitstests auf die Freien Heilberufe erörterte, setzte Prof. Dr. Anne Schäfer von der Hochschule Fulda: Sie machte die Evidenzbasierung des Verhältnismäßigkeitstests als zentrales Problem aus und stellte der Kommission auch ein denkbar schlechtes Zeugnis bei der Fragengestaltung aus.

Diskutanten des ersten Panels waren der CDU-Abgeordnete im Europäischen Parlament und Mitglied des EU-Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Norbert Lins, BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel, Ortwin Schulte, Referatsleiter Gesundheit der Ständigen Vertretung der BRD bei der EU, Prof. Dr. Anne Schäfer und der von Moderator Hendrik Kafsack spontan auf das Podium gebetene Vertreter der Europäischen Kommission, Bernhard Zaglmayer, zuständig für Berufliche Qualifikationen und Fähigkeiten.

Im zweiten Panel diskutierten die Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments und Mitglied des für das Dienstleistungspaket nun zuständigen federführenden Binnenmarktausschusses, Evelyne Gebhardt von der SPD, Martin Frohn, Leiter des Referats Berufsqualifikationen und Fertigkeiten der Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie und KMU der Europäischen Kommission, die Hauptgeschäftsführerin des BFB, Dr. Stephanie Bauer und Arno Metzler, Vizepräsident der Gruppe III des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses was das Dienstleistungspaket für unternehmensbezogene Dienstleistungen bedeutet.
 


Bundeskabinett verschiebt erneut Diskussion und Abstimmung zur AppO-Z

Seit Oktober 2016 liegt der lang erwartete Referentenentwurf des BMG zur „Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung“ vor. Leider ist der der BZÄK bisher nicht bekannte überarbeitete zweite Referentenentwurf nicht wie geplant in der Kabinettssitzung vom 24. Mai 2017 vorgelegt und diskutiert worden.

Der gesetzliche Rahmen für die zahnmedizinische Ausbildung an den 31 deutschen Universitätsstandorten wird immer noch von einer Approbationsordnung Zahnmedizin (ZÄPrO) aus dem Jahre 1955 geregelt. Gute 60 Jahre ist die zahnärztliche ZÄPrO also inzwischen alt – und damit besteht ein dringender Novellierungsbedarf.

Seit Oktober 2016 liegt ein lang erwarteter Referentenentwurf des BMG zur „Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung“ vor. Er wurde von der Zahnärzteschaft und den Studierenden positiv aufgenommen.

Leider ist der auch der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) bisher nicht bekannte überarbeitete zweite Referentenentwurf nicht wie geplant in der Kabinettssitzung vom 24. Mai 2017 vorgelegt und diskutiert worden. Insofern erscheint es zum jetzigen Zeitpunkt mehr als fraglich, ob die Abstimmung im Plenum des Bundesrates tatsächlich wie geplant am 7. Juli 2017 stattfinden oder noch auf die letzte Sitzung am 22. September 2017 verschoben wird. Hintergrund ist (angeblich) die fehlende Rechtsförmlichkeitsprüfung durch das mitberatende  Bundesjustizministerium BMJV.

Die BZÄK hat sich mit allem Nachdruck sowohl an die Arbeitsebene als auch an  Bundesgesundheitsminister Gröhe gewendet, um ihn aufzufordern, allen Einfluss geltend zu machen, diesen Prozess zu beschleunigen.

 


GESUNDHEITSPOLITIK


FVDZ entwickelt Modell zur Patientensouveränität

Vor jeder Bundestagswahl ist die Bürgerversicherung der Dauerbrenner in den gesundheitspolitischen Debatten. Aus Sicht des FVDZ führt eine Einheitsversicherung nicht zu einer gerechten Versorgung. Jetzt hat der FVDZ gemeinsam mit dem Institut für Gesundheitsökonomik (IfG) als Gegenentwurf ein Modell zur Stärkung der Patientensouveränität entwickelt.

In der aktuellen Ausgabe der FVDZ-Publikation „Der Freie Zahnarzt“ (DFZ) wird das Modell ausführlich  vorgestellt.  Über  die  Notwendigkeit  der  Patientensouveränität  im  dualen  Versicherungssystem  und  die  daraus  resultierenden  Vorteile  für  den  Zahnarzt  spricht  IfG-Direktor Prof. Dr. Günter Neubauer in einem Interview mit der DFZ-Redaktion.   

 

 

PKV-Studie: Bürgerversicherung bringt Einbußen für Ärzte

Arztpraxen, Zahnärzte und Physiotherapeuten müssten nach Darstellung der PKV bei Einführung einer Bürgerversicherung mit beträchtlichen Einbußen rechnen. In einer einheitlichen Bürgerversicherung ohne PKV - wie sie SPD, Grüne oder Linke fordern - würde im Schnitt jede Arztpraxis gut 50.000 Euro Honorar im Jahr verlieren, heißt es in einer neuen Studie des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP).

Wenn die knapp neun Millionen Privatversicherten nach den gleichen Regularien wie in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgerechnet und versorgt würden, ergäben sich statt der Ausgaben von 10,70 Milliarden Euro im Jahr 2015 Ausgaben in Höhe von 4,64 Milliarden Euro. "Damit liegt der Mehrumsatz von Privatversicherten in diesem Leistungsbereich bei 6,06 Milliarden Euro im Jahr 2015", heißt es in der Studie, die der dpa vorliegt. 

Zahnarztpraxen würden in einer solchen Konstellation im Schnitt fast
62.000 Euro pro Jahr verlieren. Besonders beim Zahnersatz bestünden große Leistungsunterschiede. Die PKV-Leistungen lagen den Angaben zufolge 2015 bei 4,92 Milliarden Euro, nach GKV-Regularien blieben nur noch 1,66 Milliarden. Bei der Heilmittelversorgung (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie) lägen die Einbußen pro Praxis im Schnitt bei 15.600 Euro.

Im Krankenhausbereich fällt die Differenz nicht so gravierend aus, da dort für PKV und GKV die Preise nach dem Krankenhausentgeltgesetz weitgehend gleich seien. Insgesamt kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass der PKV-Mehrumsatz bei 12,63 Milliarden Euro pro Jahr liegt. Die etwa 11 Prozent Privatversicherten in Deutschland sichern demnach 26,8 Prozent der Umsätze in der Zahnmedizin, 23,5 Prozent bei den ambulanten Arztpraxen und 21,5 Prozent bei der Heilmittelversorgung. (Quelle: dpa)

 

 

Erstellt von: Andrea Mader, 08.06.2017

Aktualisiert von: Tricept AG, 08.12.2021