LANDESZAHNÄRZTEKAMMER
Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungsrichtlinie zum 01.08.2022
Voraussichtlich zum 01.08.2022 wird das Umsetzungsgesetz der EU-Arbeitsbedingungsrichtlinie in Kraft treten. Dieses enthält insbesondere für Arbeitsverhältnisse, die ab dem 01.08.2022 neu begründet werden, einige Punkte, die zu berücksichtigen sind. Für bestehende Arbeitsverhältnisse besteht kein direkter Handlungsbedarf. Wir überarbeiten derzeit alle Muster-Arbeitsverträge unter Berücksichtigung der Änderungen und werden diese zeitnah, zusammen mit einer ausführlichen Erläuterung, zur Verfügung stellen.