LANDESZAHNÄRZTEKAMMER
Barzahlung in Praxen weiterhin möglich
Aufgrund der geänderten steuergesetzlichen Anforderungen gemäß § 146a der Abgabenordnung, bieten einige Anbieter von Praxisverwaltungssoftware keine Abrechnungsmöglichkeiten für Barzahlungen mehr an oder nur gegen einen Aufpreis. Dies hat vermehrt zu der fälschlichen Annahme geführt, Barzahlungen seien in Zahnarztpraxen nicht mehr zulässig. Barzahlungen stellen aber auch weiterhin ein legitimes Mittel der Bezahlung dar, jedoch haben sich die Abrechnungsvoraussetzungen geändert, was dazu geführt hat, dass manche Betreiber diese Form der Abrechnung nicht mehr anbieten möchten. Betroffene Zahnarztpraxen, welche auch weiterhin die Barzahlung anbieten wollen, sollten sich mit ihrer Steuerberaterin oder ihrem Steuerberater in Verbindung setzen, um die derzeit gültigen Abrechnungsvoraussetzungen der Barzahlung zu erfahren.