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Ausgabe 35/2025 vom 26. September 2025

BZÄK & LZK

Achtung: eHBA-Kartentausch bis Jahresende

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) der Generation 2.0 muss bis Ende 2025 gegen Generation 2.1 ausgetauscht werden. Hintergrund ist die Umstellung auf modernere kryptographische Verfahren, die ab 2026 verpflichtend sind. Ohne diesen Austausch können eHBAs nicht mehr genutzt werden. Betroffen sind bundesweit rund 18.000 eHBAs der Anbieter D-Trust und Medisign, auf deren Rückseite NICHT das Kürzel G2.1 enthalten ist. Inhaberinnen und Inhaber werden direkt von ihrem Kartenanbieter angeschrieben (D-Trust seit Juni, Medisign ab Ende September). Die Schreiben enthalten einen personalisierten Link und alle Informationen. Wichtig ist, dass Adressierte unbedingt reagieren, sobald sie das Schreiben erhalten. Alte Karten werden Ende Dezember 2025 gesperrt. Schauen Sie sich gerne die FAQ's zum eHBA auf unserer Webseite an.

LZK

Kostenstruktur­statistik im medizinischen Bereich

Wir möchten Sie darüber informieren, dass das Statistische Bundesamt (DESTATIS) auf Grundlage des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik in Kürze eine repräsentative Untersuchung zur Kostenstruktur in Arzt- und Zahnarztpraxen sowie in Praxen psychologischer Psychotherapeuten durchführt (Bezug: Jahr 2024). Ziel ist die Darstellung der erzielten Einnahmen sowie der dafür erforderlichen Aufwendungen und deren Zusammensetzung. Die teilnehmenden Praxen werden per Zufallsstichprobe ausgewählt; bundesweit werden höchstens 7 % der Praxen befragt und die Ergebnisse auf alle Praxen hochgerechnet. Das Gesetz sieht eine Auskunftspflicht vor. Heranziehungsbescheide mit Zugangsdaten zum Online-Fragebogen werden im Oktober 2025 versandt; der Fragebogen ist innerhalb von vier Wochen auszufüllen. Die Veröffentlichung der Ergebnisse ist für Sommer 2026 geplant. Weitere Informationen zur Methodik und zu früheren Ergebnissen finden Sie unter www.destatis.de/kme 

BZK STUTTGART

28. KH-Symposium & Herbsttagung der BZK Stuttgart am 11. Oktober im Lindenmuseum Stuttgart: Jetzt anmelden!

Seit mehreren Jahren erfahren die Praxen einen zunehmenden Dokumentationsaufwand, der aus Gründen des Qualitätsmanagements und zur eigenen Absicherung vor juristischen und abrechnungstechnischen Anfragen notwendig wird. Neben allen Anforderungen, die zur Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Patientenbehandlung zu erfüllen sind, befindet sich die Zahnmedizin in einem steten Wandel zur Weiterentwicklung von Behandlungsmethoden und den dazugehörigen Standards. In diesem Kontext erscheinen die publizierten Leitlinien oft als zusätzliches Übel, mit dem man sich beschäftigen muss, um sich nicht etwaigen Vorwürfen einer nicht-leitlinienkonformen Behandlung aussetzen zu müssen. Das 28. „KH-Symposium“ bzw. die Herbsttagung der BZK Stuttgart möchte mit dem diesjährigen Thema „LEITLINIEN oder LEIDLINIEN? - die oft unterschätzen Tools für die zahnärztliche Praxis“ diese Vorurteile aufgreifen und an konkreten Beispielen verdeutlichen, wie man Leitlinien interpretiert, wo Grenzen und Möglichkeiten liegen und was man tun kann, soll oder sollte. 

Text- und Bildquellen:
Adobe Stock/ Arnon, www.destatis.de, BZK Stuttgart, LZK BW

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