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Ausgabe 31/ 2022 vom 19. Juli 2022

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

LZK-Vertreterversammlung am kommenden Samstag

Am Samstag, 23. Juli findet die Vertreterversammlung der Landeszahnärztekammer in der Reithalle des Hotel Maritim in Stuttgart statt. Traditionsgemäß steht der Erlass und die Änderungen von Satzungen bei der Sommer-VV im Mittelpunkt. Vier Satzungen sollen eine Änderung erfahren: Wahlordnung, Weiterbildungsordnung, Geschäftsordnung der Vertreterversammlung und die Satzung. Passend zum nachhaltigen Engagement der Kammer wird Dr. Dr. Markus Tröltzsch aus Ansbach sich im Festvortrag mit der Frage „Ist Nachhaltigkeit in der Praxis realistisch umsetzbar?" kritisch auseinander setzen.

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Landesamt Rheinland-Pfalz warnt vor gefälschten Medizinprodukten

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz warnt vor gefälschten Dentalprodukten, u.a. Hand- und Winkelstücken, die nicht den medizinprodukterechtlichen Vorschriften genügen. Nach Erkenntnissen der Marktüberwachungsbehörden werden Dentalprodukte unter den Namen AZDENT und Joy Dental eingeführt, die nicht den medizinprodukterechtlichen Vorschriften (Verordnung (EU) 2017/745) entsprechen.

BUNDESZAHNÄRZTEKAMMER

BZÄK appelliert an BMG: GKV-Finanzstabilisierungsgesetz modifizieren

Die Gesetzespläne zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) setzen mit Sparmaßnahmen ausgerechnet an der Patientenversorgung an. Die neuen parodontologischen Behandlungen fallen in die geplante Budgetierung. „Derzeit bereits für den Patienten genehmigte Leistungen der mehrjährigen Leistungsstrecke könnten unter der GKV-FinStG-Budgetierung nicht mehr erbracht werden. Auch ein Behandlungsbeginn bei neuen Patientinnen und Patienten wäre kaum noch möglich", kritisiert BZÄK-Präsident Prof. Dr. Christoph Benz. Die BZÄK appelliert daher an das Bundesgesundheitsministerium, die Gesetzespläne zu modifizieren.

Text- und Bildquellen:
Franziska Kraufmann, Adobe Stock/ Anima flora PicsStock, BZÄK, LZK BW.

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