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Ausgabe 20/2026 vom 30. April 2026

LZK

Arbeitsmedizinische Vorsorge Hauterkrankungen/Feuchtarbeit: Worauf ist aktuell zu achten?

Im Jahr 2023 haben wir Sie über Änderungen in der Technischen Regel für Gefahrstoffe „Gefährdung durch Hautkontakt, Ermittlung - Beurteilung - Maßnahmen“ (TRGS 401) informiert. Im Mittelpunkt stand seinerzeit die neue Definition des Begriffs „Feuchtarbeit“. Diese konnte eventuell Auswirkungen auf die Festlegung des Personenkreises in der Praxis haben, für den eine arbeitsmedizinische Vorsorge „Hauterkrankungen/Feuchtarbeit“ (ehemals G 24) beim Arbeits-/Betriebsmediziner anzubieten bzw. zu veranlassen ist. Zwischenzeitlich wurde der Begriff „Feuchtarbeit“ in der TRGS 401 erneut präzisiert (Abschnitt 3.3.6). Welche Anforderungen aktuell für die arbeitsmedizinische Vorsorge „Hauterkrankungen/Feuchtarbeit“ zu beachten sind, erfahren Sie im Folgenden.

BZÄK

Bleaching der Zähne und wie es funktioniert

Am 27. April 2026 veröffentlichte Stiftung Warentest unter dem Titel „Welches hellt, was es verspricht?“ eine aktuelle Untersuchung zu Zahnbleaching-Mitteln. Auch mehrere Medien griffen das Thema auf, darunter die Stuttgarter Zeitung mit dem Titel „Bleachingmittel: Oft besser als beim Zahnarzt“.

Vor diesem Hintergrund möchten wir auf die FAQ-Seite der BZÄK zum Thema Bleaching hinweisen. Sie bietet einen hilfreichen Überblick über verschiedene Bleaching-Verfahren und empfiehlt Patientinnen und Patienten ausdrücklich, vor einem selbst durchgeführten Bleaching „unbedingt den Rat der Zahnärztin oder des Zahnarztes“ einzuholen.

Text- und Bildquellen:
KI generiert Gemini
Adobe Stock/ Aleksandr Rybalko
LZK BW

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