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Ausgabe 13/ 2022 vom 16. März 2022

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Digitales Meldeportal zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Ab dem 16.03.2022 gilt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen die einrichtungsbezogene Covid-Immunitätsnachweispflicht. Alle Personen, die in den betroffenen Einrichtungen (das sind explizit auch Zahnarztpraxen) tätig sind, müssen der Praxisinhaberin oder dem Praxisinhaber bis zum 15.03.2022 einen COVID-19-Immunitätsnachweis vorlegen. Wenn zum Stichtag kein Immunitätsnachweis vorliegt, muss die Praxisinhaberin bzw. der Praxisinhaber das zuständige Gesundheitsamt benachrichtigen und die personenbezogenen Daten der jeweiligen Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters übermitteln.

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Teilnahme noch möglich: Online-Umfrage zu Qualitätszirkeln

Haben Sie schon an unserer Umfrage zu Qualitätszirkeln teilgenommen? Die Landeszahnärztekammer bittet alle Zahnärztinnen und Zahnärzte um Teilnahme an einer kurzen Online-Umfrage zum Thema Qualitätszirkel. Die Umfrage dient ausschließlich der kammerinternen Bestandsaufnahme. Alle Antworten sind anonym und werden vertraulich behandelt. Der Fragebogen kann in weniger als fünf Minuten beantwortet werden. Die Teilnahme ist noch bis zum 20. März 2022 möglich.

Hier geht es direkt zur Umfrage!

 

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