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Ausgabe 11/2026 vom 10. März 2026

LZK

Kammer KONVERSATION: Welche Rolle spielt die Zahnärzteschaft im Ernstfall?

Bei einem möglichen Krieg an der NATO-Ostflanke rechnet das Bündnis mit bis zu 1000 verwundeten Soldaten pro Tag. Dieses Szenario hat die Bundeswehr vor wenigen Tagen gemeinsam mit zivilen Organisationen in einem strategischen Belastungstest trainiert. Am Flughafen Berlin-Brandenburg wurde dafür ein Verteilzentrum für Verwundete eingerichtet.

Chef des Stabes im Kommando Gesundheitsversorgung der Bundeswehr ist Generalarzt Dr. Rolf von Uslar. In der Reihe Kammer KONVERSATION hat LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert mit ihm über den sogenannten Operationsplan Deutschland gesprochen. Der Plan beschreibt, wie die Bundeswehr im Falle eines Konflikts auf deutschem Boden handeln würde.

Warum Landes- und Bündnisverteidigung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist – und welche Rolle dabei auch die Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland spielen könnten –, lesen Sie im ausführlichen Interview auf unserer Webseite sowie in der nächsten Ausgabe des ZBW. 

ZPB & LZK

Neue Beratungsplattform ZIMBA

Seit dem 1. November 2025 gibt es mit ZIMBA - Zahnärztliche Infostelle für Mundgesundheit bei Behinderung und im Alter - eine neue Beratungsplattform für Patientinnen und Patienten mit pflegerischem Unterstützungsbedarf.

Das Angebot richtet sich an Menschen mit Behinderung, ältere Menschen sowie deren Angehörige und Betreuungspersonen. Die Beratung orientiert sich am Pflegealltag und an den Lebensrealitäten der Betroffenen. ZIMBA basiert auf erprobten Konzepten, ist wissenschaftlich fundiert und wird durch die Erfahrungen eines breiten Netzwerks aus der Alten- und Behindertenhilfe unterstützt.

Neben der Webseite zimba-bw.de ist die neue Beratungsplattform auch über die Hotline 0800 1424340 sowie per E-Mail an info@zpb-bw.de erreichbar.

Unterstützen Sie uns dabei, dieses bundesweit einzigartige Angebot bekannter zu machen: Im Bestellservice auf der LZK-Webseite finden Sie Flyer und Visitenkarten, die Sie in Ihrer Praxis auslegen oder an Patientinnen und Patienten weitergeben können.

Text- und Bildquellen:
 ; LZK BW

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