LANDESZAHNÄRZTEKAMMER
Erstattung der Sachkosten für selbstbeschaffte Antigen-Schnelltests endet zum 28.02.2023
Im Rahmen ihres einrichtungsbezogenen Testkonzepts konnten Zahnarztpraxen für die Mitarbeitenden bis zu zehn Antigen-Schnelltests (PoC-Tests) pro Person und Monat beschaffen. Die Sachkosten konnten über die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) abgerechnet werden, wobei zuletzt bis zu zwei Euro je selbst beschafftem Antigen-Schnelltest erstattet wurden. Die Erstattung der Sachkosten für selbstbeschaffte Antigen-Schnelltests (PoC-Tests) endet zum 28.02.2023. Dies bedeutet, dass für Tests, die nach dem 28.02.2023 beschafft werden, keine Erstattung der Sachkosten bei der KVBW mehr beantragt werden kann. Die Sachkosten für vor dem 28.02.2023 beschaffte Antigen-Schnelltests, können wie gewohnt noch über die KVBW abgerechnet werden.