GESUNDHEITSPOLITK & LANDESZAHNÄRZTEKAMMER
G-BA: Schutzkonzepte für Kinder und Jugendliche in medizinischen Einrichtungen sind Teil des Qualitätsmanagements
Mit dem Ziel, Missbrauch und Gewalt insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen oder hilfsbedürftigen Personen in medizinischen Einrichtungen vorzubeugen, zu erkennen, adäquat darauf zu reagieren und zu verhindern, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seine Qualitätsmanagement-Richtlinie am 9. Dezember 2020 entsprechend ergänzt. Zahnärztinnen und Zahnärzte sind verpflichtet, eine geschützte Umgebung zu schaffen und vertrauenswürdige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zu sein.