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Ausgabe 53/ 2022 vom 15. Dezember 2022

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Einrichtungsbezogene Impfpflicht läuft aus

Seit dem 16. März 2022 gilt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen (auch Zahnarztpraxen) die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Der Bundestag hat sie Ende 2021 beschlossen, sie ist in § 20a des Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt. Jetzt hat die Bundesregierung beschlossen, die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum Ende des Jahres auslaufen zu lassen.
 

BUNDESZAHNÄRZTEKAMMER & LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

EU-Medizinprodukteverordnung (EU-MDR): EU-Kommission stellt Verschiebung in Aussicht

Seit 2021 gilt der neue EU-Rechtsrahmen für Medizinprodukte. Nach den neuen MDR-Vorgaben sollten zunächst bis spätestens Mai 2024 alle auf dem Markt befindlichen Medizinprodukte rezertifiziert werden. Auf Drängen aus dem Europäischen Parlament und von Seiten mehrerer EU-Mitgliedstaaten, einschließlich Deutschland, wurden jetzt bei der turnusgemäß stattfindenden Sitzung des Gesundheitsrats (EPSCO) am 9. Dezember 2022 in Brüssel auch die Probleme bei der Implementierung des neuen EU-Rechtsrahmens für Medizinprodukte (MDR), diskutiert.

GESUNDHEITSPOLITK & LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

G-BA: Schutzkonzepte für Kinder und Jugendliche in medizinischen Einrichtungen sind Teil des Qualitätsmanagements

Mit dem Ziel, Missbrauch und Gewalt insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen oder hilfsbedürftigen Personen in medizinischen Einrichtungen vorzubeugen, zu erkennen, adäquat darauf zu reagieren und zu verhindern, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seine Qualitätsmanagement-Richtlinie am 9. Dezember 2020 entsprechend ergänzt. Zahnärztinnen und Zahnärzte sind verpflichtet, eine geschützte Umgebung zu schaffen und vertrauenswürdige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zu sein.
 

BUNDESZAHNÄRZTEKAMMER

Gemeinsame Erklärung von BMG und Spitzenorganisationen im Gesundheitswesen

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) ist Mitunterzeichner der gemeinsamen Erklärung „Klimapakt Gesundheit – gemeinsam für Klimaanpassung und Klimaschutz im Gesundheitswesen eintreten“ des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), der Spitzenorganisationen im Gesundheitswesen sowie der Länder und kommunalen Spitzenverbände. Die Akteure bekennen sich mit der Erklärung zu ihrer gemeinsamen Verantwortung und wollen den gesundheitlichen Auswirkungen des Klimawandels begegnen und das Gesundheitswesen im Sinne von Klimaschutz und Nachhaltigkeit weiterentwickeln. Lesen Sie die Pressemitteilung der BZÄK.
 

BUNDESZAHNÄRZTEKAMMER

Bundesverband der Niedergelassenen Kardiologen und Bundeszahnärztekammer kooperieren

Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind die häufigste Todesursache in Deutschland. Ein Risikofaktor wird dabei oft vernachlässigt: die Mundgesundheit. Wissenschaftlichen Studien zufolge erhöht eine Parodontitis das Risiko für Schlaganfälle oder Herzinfarkte. Um stärker über diese Zusammenhänge aufzuklären, haben der Bundesverband der Niedergelassenen Kardiologen (BNK) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) eine Kooperation gestartet. „Es gibt mittlerweile signifikante Belege für den Zusammenhang von Parodontitis und verschiedenen Herz-Kreislauf-Erkrankungen, deshalb begrüßen wir die Kooperation“, so der BNK-Bundesvorsitzende Dr. Norbert Smetak. Lesen Sie die gemeinsame Pressemitteilung.

Text- und Bildquellen:
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