Die aktuelle Ausgabe des Kammer KOMPAKT Newsletters.

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Ausgabe 49/ 2022 vom 11. November 2022

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

DVT-Strahlenschutz-Begehungen des Landes: Optimale Vorbereitung und Unterstützung durch die LZK BW

Das Land Baden-Württemberg hat in ihrem risikoorientierten Strahlenschutz-Aufsichtsprogramm festgelegt, dass Zahnarztpraxen, die eine DVT-Röntgeneinrichtung betreiben, ab 2023 gemäß Strahlenschutzrecht durch das zuständige Regierungspräsidium begangen werden. Zahnarztpraxen mit konventionellen Röntgeneinrichtungen (2D-Technik) sind von diesen Vor-Ort-Überprüfungen nicht betroffen. In der aktuell äußerst angespannten Situation für die Praxen stellt diese Begehung eine weitere außerordentliche Belastung dar. Die LZK BW konnte ihre fachliche Expertise bei den Inhalten der DVT-Strahlenschutz-Begehungen im Sinne der Zahnärzteschaft einbringen. In einem kostenlosen Online-Webinar informiert der Röntgenreferent der LZK BW, PD Dr. Dirk Schulze, die Betreiberin oder den Betreiber einer DVT-Röntgeneinrichtung über die wichtigsten Aspekte und Schwerpunkte der „DVT-Strahlenschutz-Begehungen“ durch die Regierungspräsidien.

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Barrieren abbauen: Kooperation verlängert

Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg und Special Olympics Baden-Württemberg (SO BW) haben ihre zum 1. Januar 2018 abgeschlossene Kooperation um weitere fünf Jahre verlängert. LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert sprach von einer "win-win-Situation", die die bundesweite Schrittmacherrolle der LZK BW weiter unterstreicht. Auch für SO BW-Präsident Mathias Tröndle stand eine weitere Partnerschaft außer Frage, es haben sich zwei Partner gefunden, die auf ihrem jeweiligen Gebiet - sportliche und medizinische Ebene - eine bundesweite Vorbild- und Vorreiterrolle einnehmen. Die LZK BW war die erste Zahnärztekammer, die eine Kooperationsvereinbarung mit einem Landesverband von Special Olympics Deutschland abgeschlossen hat. An die Vertragsunterzeichnung durch die beiden Präsidenten schloss sich eine Kammer KONVERSATION, erweitert um Dr. Guido Elsäßer, LZK-Referent für Inklusive Zahnmedizin, und Florian Rauch, Referent des Gesundheitsprogramms von SO BW, an.

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Nicht vergessen: Mikrobiologische Überprüfung der Wasserqualität der Behandlungseinheiten

Die Vorgaben in „Ziffer 5: Wasser führende Systeme“ aus der KRINKO-Empfehlung „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene“ gehören zu den etablierten Prüfungsaspekten im Rahmen einer Medizinprodukte-Überwachung durch die zuständigen Regierungspräsidien in Baden-Württemberg. Die mikrobiologische Qualität des Betriebs-/Prozesswassers der Behandlungseinheiten ist jährlich zu untersuchen. Diese Anforderung bezieht sich auf Behandlungseinheiten, die über das Trinkwasserleitungsnetz der Praxis sowie über ein Flaschen-/ Bottle-System gespeist werden. Die Wasseruntersuchung an den Behandlungseinheiten dient gleichzeitig dem Patientenschutz und dem Schutz des Behandlungsteams. Die LZK BW bietet Ihnen für die Durchführung der Wasseruntersuchungen drei Rahmenvertragspartner an.

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER & KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG

Neues Angebot von LZK BW und KZV BW: Digitaler Reiseführer für den Berufseinstieg

Für Studierende, Berufseinsteigerinnen und -einsteiger sowie junge Zahnärztinnen und Zahnärzte haben die Körperschaften LZK BW und KZV BW ein umfangreiches und informatives digitales Nachschlagewerk entwickelt - den „Reiseführer“, der ab sofort online abrufbar ist. Gut 250 verlinkte Schlagworte geben Auskunft über wichtige Themen rund um die zahnärztliche Berufsausübung und bieten Orientierung bei Berufseinstieg und Praxisstart. Vielfältige Informationen zu Rechtsgrundlagen, Abrechnungsbestimmungen, Ordnungen, Gebührenziffern sowie zu weiteren beruflichen Fragen sind übersichtlich im Reiseführer hinterlegt und online abrufbar. Die Schlagworte werden regelmäßig aktualisiert und um weitere Begriffe ergänzt. Auch zu den umfassenden Service- und Dienstleistungsangeboten der beiden Körperschaften gibt der Reiseführer Auskunft und macht ihn so zu einem zuverlässigen Begleiter.

VERSORGUNGSANSTALT TÜBINGEN

Fortbildungsveranstaltung für Neuapprobierte

"Was können, was müssen Sie heute schon tun für Ihre berufsständische Versorgung?" Zu diesem Thema lädt die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte am Mittwoch, 25.01.2023 zu einer Fortbildungsveranstaltung speziell für neuapprobierte Kolleginnen und Kollegen ein. Im Rahmen des Online-Seminars wird die Präsidentin der Versorgungsanstalt die Fragen beantworten, warum es berufsständische Versorgungswerke gibt, was man tun kann, um eine auskömmliche Rente zu generieren, wie das System funktioniert und wie die Perspektive ist. Informationen zur Anmeldung...

Text- und Bildquellen:
VA Tübingen, LZK/ A. Mader, Adobe Stock/RoBird, AdobeStock/Chalabala, Anna-Licia- Brancato, LZK BW

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