Die aktuelle Ausgabe des Kammer KOMPAKT Newsletters.

Zur Online-Version

Ausgabe 48/ 2022 vom 8. November 2022

BUNDESZAHNÄRZTEKAMMER & LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Ergebnisse der BZÄK-Bundesversammlung in München

Mit einem "Baden-Württemberg-Wumms" setzten die Delegierten der Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer am vergangenen Freitag, 4. November in München ein deutliches Ausrufezeichen gegen die "Ausbeutung der zahnärztlichen Praxen". Der von den Delegierten der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg eingebrachte Antrag wurde auf Anregung der Delegierten der Bayerischen Landeszahnärztekammer kurzerhand und mit Zustimmung des BZÄK-Vorstandes zum Leitantrag umgewidmet: "Die Bundesversammlung der BZÄK fordert die Bundesregierung auf, die Rahmenbedingungen für die zahnärztlichen Praxen zu verbessern und nicht kontinuierlich zu verschlechtern. Die Gebühren der privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen müssen den Kostensteigerungen dauerhaft angepasst werden. Budgetierungen sind abzulehnen. Die selbstständige zahnärztliche Praxis muss gestärkt werden." Einstimmig - mit der Gegenstimme von Gesundheitsminister Karl Lauterbach, dessen Name ein Delegierter auf die Frage des Versammlungsleiters Dr. Kai Voss, ob es Stimmen gegen diesen Antrag gebe, emporhob - wurde der Leitantrag verabschiedet.

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Gespräch mit Vertretern der CDU-Landtagsfraktion zur Pauschalen Beihilfe

Am 10. November 2022 wird im Landtag der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer pauschalen Beihilfe für Landesbeamte – analog zum Hamburger Modell – beraten. Anfang der Woche trafen sich deshalb LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert und LÄK-Präsident Dr. Wolfgang Miller mit Vertretern der CDU-Landtagsfraktion zu einem Hintergrundgespräch. Dabei brachte Dr. Tomppert gegenüber dem gesundheitspolitischen Sprecher der CDU-Fraktion, Dr. Michael Preusch MdL, seine Befürchtungen zum Ausdruck, das neue Gesetz könne der Türöffner für eine Bürgerversicherung sein. Mit Tobias Wald MdL, Mitglied im Ausschuss für Finanzen, wurden die Mehrausgaben in Millionenhöhe erörtert, die im Falle der Gesetzesänderung künftig vom Steuerzahler zu zahlen sind. Weitere Informationen zum geplanten Gesetz finden Sie hier.

APOBANK

Neue apoBank-Studie zur Work-Life-Balance: Besser in eigener Praxis oder in Anstellung?

Die apoBank veröffentlichte die aktuelle Studie „Niederlassen oder lieber lassen?“, an der sich 400 angestellte und 400 selbstständige Heilberuflerinnen und Heilberufler beteiligten. Überraschenderweise geben die meisten Befragten beider Gruppen die „Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben“ als wichtigen Grund für ihre Entscheidung an, angestellt oder selbstständig zu arbeiten. Ursache hierfür könnten unterschiedliche berufliche Erfahrungen sein, erläutert Daniel Zehnich, Bereichsleiter Gesundheitsmarkt und Beteiligungen bei der apoBank. Aus weiteren Ergebnissen folgert er: „Niederlassung ist anspruchsvoll - nicht zuletzt aufgrund der besonderen Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen - aber sie lohnt sich.“

Text- und Bildquellen:
BZÄK/ Tobias Koch, Adobe Stock/ MQ-Illustrations, Adobe Stock/ Andrey Popov, LZK BW

Newsletter abbestellen