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Ausgabe 43/2024 vom 19. November 2024

LZK & BZK & KZV

Landesweiter Sprechtag mit Fortbildungsveranstaltungen: Plakat für den Praxisaushang!

Am morgigen Mittwoch, 20. November 2024 findet der landesweite Sprechtag mit Fortbildungsveranstaltungen in allen vier Regierungsbezirken statt. Wir möchten alle angemeldeten Zahnärztinnen und Zahnärzte nochmals daran erinnern, dass wir ein Plakat für den Praxisaushang am 20. November auf unserer Webseite zur Verfügung stellen. Sie finden die Plakate nach Bezirken sortiert hier. Für spontan Entschlossene, die morgen an den Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen möchten, weisen wir darauf hin, dass die Kapazitätsgrenzen der Veranstaltungsräumlichkeiten im K Kultur- und Kongresszentrum in Kornwestheim erreicht sind. 
 

WIRTSCHAFTSMINISTERIUM & HANDWERK BW & BWIHK & LFB

Landesausbilderpreis Baden-Württemberg: Bis 31. Januar 2025 bewerben!

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus startet das Bewerbungsverfahren für den „Landesausbilderpreis". Ab sofort können sich Ausbilderinnen und Ausbilder in Betrieben oder überbetrieblichen Berufsbildungsstätten bis zum 31. Januar 2025 bewerben. Die Bewerbung kann ausschließlich über das Bewerbungsportal erfolgen. Eigenbewerbungen sind ebenso möglich wie Nominierungen durch Betriebe, Auszubildende, Eltern oder Berufsschullehrkräfte. Nach einer Nominierung muss die nominierte Person eine vollständige Bewerbung abgeben. Auch Bewerbungen von Ausbildungsteams sind zulässig. 

BZÄK

Neue Webseite zur GOZ

Seit 1988 wurde der GOZ-Punktwert nicht erhöht. Die Betriebskosten der Zahnarztpraxen sind seitdem kontinuierlich gestiegen. Um weiterhin die erwartete Qualität bieten zu können, müssen die Praxen reagieren. Eine Chance bietet die gebührenrechtlich einwandfreie und zulässige Vereinbarung von Leistungen nach § 2 Abs. 1 & 2. Die Bundeszahnärztekammer möchte die Zahnarztpraxen dabei unterstützen und hat eine eigene Internetseite eingerichtet, auf der alle wichtigen Informationen zur Vereinbarung nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ zusammengestellt sind. Die Informationen sind so strukturiert, dass alle Schritte bestens aufgestellt und vorbereitet sind: Von der Entscheidung zur Honorarvereinbarung über die Honorarkalkulation und die Vereinbarung bis hin zu Argumentationshilfen.

Text- und Bildquellen:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, BZÄK, LZK BW

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